Alle ERASMUS- und CIVIS-Studierenden müssen ein Learning Agreement erstellen und mit dem Fachbereich sowie ihrer Partnerhochschule abstimmen. Es beinhaltet das Kursprogramm, welches an der Partnerhochschule während des Auslandsaufenthalts absolviert werden soll.
Learning Agreement – Vor Beginn des Auslandsaufenthalts
Das Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthalts dient der Planung der Studienleistungen an der Partnerhochschule. Es kann als Online Learning Agreement (OLA) erstellt werden und ist nur gültig, wenn es von allen Parteien (Studierende, Fachkoordination Heimathochschule, Fachkoordination Partnerhochschule) unterschrieben ist.
Bei der Kurswahl und der Erstellung des Learning Agreement können sich Studierende von der Studiengangsfachberatung sowie der Auslandsfachkoordination beraten lassen.
Studiengangsfachberatung für Bachelor-Studierende: ba-beratungspam prevention@rhetorik.uni-tuebingen.de
Studiengangsfachberatung für Masterstudierende: ma-beratungspam prevention@rhetorik.uni-tuebingen.de
Auslandsfachkoordination: jutta.beckspam prevention@uni-tuebingen.de
Learning Agreement Changes – Während des Auslandsaufenthalts
Sollten sich während des Auslandsaufenthalts Änderungen hinsichtlich Ihres Studienprogramms ergeben, stimmen Sie diese bitte sowohl mit uns als auch Ihrer Partnerhochschule ab und reichen daraufhin ein aktualisiertes Learning Agreement ein. Bitte verwenden Sie hierfür die Sektion ‚Changes‘ im Learning Agreement und stellen kein neues Learning Agreement aus. Das aktualisierte Learning Agreement muss bis spätestens fünf Wochen nach Ankunft an Ihrer Partnerhochschule im Mobility Online-Portal hochgeladen werden.