Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Aktuelles / Ausschreibungen

Auf dieser Seite veröffentlicht die WiSo-Fakultät ausgewählte Veranstaltungen und Ausschreibungen für Promotionsinteressierte, Promovierende und Habilitierende.

Außerplanmäßige Vergabe von Abschlussstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz

Anträge auf Förderung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz

Aktuell findet eine Ausschreibung mit Förderbeginn im Zeitraum vom 1. August 2026 bis spätestens 31.Dezember 2026 statt. Es ist vorgesehen maximal 40 Monate Abschlussstipendien zu bewilligen. Es handelt sich um eine einmalige Förderung, eine Verlängerung ist daher nicht möglich.

Förderfähig sind Promovierende in ihrer Abschlussphase für maximal 5 Monate, die bislang keine personalisierte Förderung oder ein Stipendium für ihr Promotionsprojekt erhalten haben.
Die Höhe des Stipendiums beträgt voraussichtlich 1365 € pro Monat. Eine Wandlung zur Finanzierung einer Stelle ist im Rahmen der Satzung möglich. Zu beachten ist ebenfalls, dass eine Förderung nur bis maximal zum Ende des Monats erfolgen kann, in dem die mündliche Verteidigung des Promotionsprojekts stattfindet.

Abweichend zur bisherigen Durchführung sollen die Förderanträge (nur elektronisch) maximal zwei Seiten umfassen und sind zusammen mit einer Stellungnahme (max. 1 Seite) der betreuenden Wissenschaftler bis spätestens    

                                                30. Juni 2026 

der Zentralen Verwaltung, Landesgraduiertenförderung z.H. Frau Mona Schmidhuber, Rümelinstr. 32, elektronisch zu übersenden, Email: Lgf@zv.uni-tuebingen.de.

Aus dem Antrag und der Stellungnahme soll hervorgehen, welche Arbeiten im Förderzeitraum bearbeitet werden, das Datum der mündlichen Prüfung, sowie eine Einschätzung der fachlichen Relevanz der Arbeit für das Fachgebiet, sowie bereits erfolgte oder in Vorbereitung befindliche Veröffentlichungen.

Die Anträge sollen formlos gestellt werden. Die administrativen Angaben werden nach Förderentscheid erhoben und sind Voraussetzung für den Beginn der Förderung. Eine Befassung der Vergabekommission in Präsenz ist aktuell aus Zeitgründen nicht vorgesehen, sondern im Umlaufverfahren per Mail.

Das Landesgraduiertenförderungsgesetz vom 23. Juli 2008 sowie die Satzung zur Durchführung des LGFG an der Universität Tübingen in der Fassung vom 09. Februar 2017 sowie die Formulare und Merkblätter zum Stipendium befinden sich auf der Universitäts-Homepage, Dez II, Abt. II, Sachgebiet 3, Landesgraduiertenförderung.
Kurz-Link:  http://www.uni-tuebingen.de/de/9101