Sie studieren nach der Ordnung, die in Kraft war, als Sie Ihr Studium aufgenommen haben. Solange Sie studieren, genießen Sie mit dieser Studienordnung Vertrauensschutz. Um nicht durcheinander zu kommen, ist es wichtig, sich möglichst zu Beginn des Studiums mit der Studienordnung vertraut zu machen. Achten Sie daher bitte stets im Lehrangebot darauf, dass die von Ihnen belegten Veranstaltungen sich auch tatsächlich für die Module in Ihrer Ordnung anrechnen lassen.