Betriebs-, Sozial- und Vereinspraktikum
Im Verlauf Ihres Studiums sind Sie dazu verpflichtet, ein Betriebs-/ Sozial- oder Vereinspraktikum zu absolvieren. Der Nachweis dieses abgeschlossenen Praktikums ist eine verbindliche Voraussetzung für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Studierende nach der alten GymPO-Prüfungsordnung als auch für Bachelor-/Masterstudierende nach der aktuellen Prüfungsordnung. Welche Praktikumsform durchgeführt werden muss, hängt vom Studiengang (gymnasiales Lehramt / berufliches Lehramt) bzw. von der studierten Fächerkombination ab:
Gymnasiales Lehramt mit dem Fach Sport
- Vereinspraktikum: Erfahrungen sammeln im breiten- und leistungssportlichen Bereich der Turn- und Sportvereine, deren Jugendarbeit sowie Kennenlernen derer Organisationsstruktur und Verwaltungsarbeit
- Dauer: etwa 24 Doppelstunden in etwa drei bis sechs Monaten
- i.d.R. 1/2-jährige Tätigkeit mit zwei Stunden pro Woche
- weitere Informationen inkl. Merkblatt
Wichtig: Studierende mit dem Fach Sport müssen immer ein Vereinspraktikum absolvieren, egal welches zweite Fach sie haben. Eine Wahl zwischen einem Vereins- und einem Betriebspraktikum ist nicht möglich. Es muss aber nur ein Praktikum absolviert werden, für das zweite Fach ist kein separates Betriebspraktikum notwendig.
Gymnasiales Lehramt mit den Fächern Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft, Informatik
- Betriebspraktikum: Kennenlernen der Wirtschafts- und Berufswelt, praktische Einblicke in wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge
- Dauer: mind. 4 Wochen
- weitere Informationen inkl. Merkblatt
Gymnasiales Lehramt mit allen anderen Fächern
- entweder Betriebspraktikum
oder - Sozialpraktikum: Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen im außerschulischen Bereich
- Freizeiteinrichtungen
- Jugendämter,
- Jugendeinrichtungen,
- Berufsberatungsstellen,
- Jugendkammern bei Gerichten,
- Heime (z.B. mit sonderpädagogischer Ausrichtung),
- kirchliche Einrichtungen, die auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind.
- Dauer: mind. vier Wochen
- weitere Informationen inkl. Merkblatt
Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik/Pädagogik
- Dauer: 52 Wochen (ein Jahr)
- je zur Hälfte aufgeteilt in Kernbereich und Wahlbereich
- Kernbereich: Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe (§ 22) z.B.
- Kinderkrippe
- Kindergarten
- Kindertagesstätte
- Kinderhaus
- Bildungshaus
- Wahlbereich: sonstige sozialpädagogische Arbeitsfelder / Einrichtungen, z.B.
- Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Soziale Gruppenarbeit
- Tagesgruppe
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Jugendamt
- Sozialamt
- Das Schulpraxissemester oder eine vergleichbare sonstige Schulpraxis wird im Umfang von bis zu 10 Wochen auf die Praxis im Wahlbereich angerechnet.
- Anerkannt werden auch eine einschlägige Ausbildung (z.B. staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher) oder einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren.
- Einschlägige Tätigkeiten im Ausland können bis zu sechs Monate anerkannt werden, sofern die jeweilige Landessprache ausreichend beherrscht wird.
- weitere Informationen inkl. Merkblatt (S.20)
Informationen und Beratung zum Betriebspraktikum im Höheren Lehramt für berufliche Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik/Pädagogik erhalten Sie bei Dr. Gabriele Müller.
Ansprechpartner für das Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum ist das Regierungspräsidium Tübingen.
Alle hier zur Verfügung gestellten Infos unter Vorbehalt.