Exzellenzstrategie

Innovation Grants - Geistes- und Sozialwissenschaften

Die Innovation Grants in den Geistes- und Sozialwissenschaften bieten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, den Übergang von der Theorie zur praktischen Anwendung der eigenen Forschung zu realisieren. Sie bieten damit die Möglichkeit, Alternativen zur universitären Karriere zu sondieren. Ziel soll sein, die in der Dissertation gewonnen Erkenntnisse, gerne auch gemeinsam mit außeruniversitären Partnern, in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte zu überführen, um so den Transfer in die Gesellschaft zu vollziehen.

Denkbar ist z.B. die Entwicklung von innovativen:

  • Webtools im Kontext der Digital Humanities
  • Museumsprogrammen oder digitalen Ausstellungen
  • Pädagogischen Konzepten, e-Learning-Materialien, Konzepten für die Erwachsenenbildung, Schul­büchern, Lehrmodulen für interkulturelle Kompetenz
  • Konzepten zur Flüchtlingshilfe
  • Konzepten zur Politik- und Wirtschaftsberatung (Benchmark- und Vergleichsanalysen, Fallstudien, Erstellung von Kommunikationsplänen für bestimmte Zielgruppen etc.)
  • Konzepten mit gesellschaftlicher Relevanz

Am Ende der Förderperiode soll ein konkretes Ergebnis in Form eines Programms, Tools, Bildungsplans, Beratungskonzepts etc. vorliegen, welches im Rahmen einer wirtschaftlichen Partnerschaft mit Industriebetrieben, öffentlichen Trägern, ehrenamtlichen Gesellschaften oder Ähnlichem entwickelt worden ist.

Förderumfang

Die Innovation Grants werden für maximal 24 Monate bewilligt. Danach muss das Projekt beendet sein bzw. extern zur Anwendung gebracht werden. Es werden Mittel sowohl für die Stelle der Antragstellerin / des Antragstellers als auch für studentische Aushilfen und Sachmittel zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen

Die Antragstellung darf frühestens 6 Monate vor bzw. maximal 3 Jahre nach der Disputation erfolgen. Das Projekt ist innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung zu beginnen, ansonsten erlischt die Förderung. Da es sich um ein Postdoc-Förderprogramm handelt, kann die Förderung erst begonnen werden, wenn das Promotionsverfahren mit dem Erhalt der Urkunde offiziell abgeschlossen ist.

Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie PostDocs, die Mitglieder bzw. Angehörige der Universität sind (siehe §§ 7 und 8 der Grundordnung; https://uni-tuebingen.de/de/443 ), sofern diese auch an der Universität verortet sind.

Der Antrag muss von einer Professorin / einem Professor bezüglich der Unterbringung und der Infrastruktur unterstützt werden.

Die Innovation Grants sind ein personenbezogenes und KEIN projektbezogenes Förderprogramm, d.h. bei einem Weggang der geförderten Person von der Universität Tübingen erlischt die Förderung.

Antragstellung

Antragsumfang max. 6 Seiten:

  • Deckblatt mit Titel, Name und Institut, Kontaktdaten
  • Detaillierte Beschreibung des Projekts und der geplanten Umsetzung der aus der Dissertation erzielten Ergebnisse in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte. Bitte definieren Sie das Ziel Ihres Vorhabens genau und stellen sie die Relevanz und den Nutzen des Projekts heraus. Bitte benennen Sie außerdem externe Partner.
  • Zeitplan für die Durchführung des Projektes mit Meilensteinen
  • Finanzplan für den Bewilligungszeitraum
  • Darstellung einer möglichen Anschlussfinanzierung, falls zutreffend (ext. Förderprogramme…) oder weiterführende Perspektiven des Projektes

Annex:

  • Zusammenfassung des Projektes, geplante Maßnahmen, Innovationspotential des Projektes; Dies ist zur Veröffentlichung vorgesehen - bitte sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch einreichen.
  • Lebenslauf und Publikationsliste
  • ein Unterstützungsschreiben der betreuenden Professorin / des betreuenden Professors inkl. Bestätigung der Unterbringungsmöglichkeit und Infrastruktur während der Projektlaufzeit
  • ein weiteres Unterstützungsschreiben aus dem universitären Umfeld
  • eine Interessensbekundung von externen Partnern (universitätsunabhängige Einrichtung). Im Falle von Kooperationen mit Unternehmen: dokumentiertes ernsthaftes Interesse am Projekt (z.B. Letter of Intent, Nachweis laufender Kooperationsverhandlungen, Kooperationsvertrag)
  • Formular „Erklärung und Informationsblatt“ (https://uni-tuebingen.de/de/70536 ) ausgefüllt und von Institutsleiter/in und Dekan/in unterschrieben

Falls eine Ausgründung geplant ist, wird ein Businessplan von etwa 5 Seiten Umfang gefordert, der ebenfalls dem Anhang beizulegen. Hinweise für die erfolgreiche Erstellung eines Businessplans finden Sie etwa unter: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Businessplan/inhalt.html oder im Downloadbereich der BIOPRO (Gründerhandbuch).

Darüber hinaus bietet die Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen im Vorfeld der Bewerbung eine Beratung an: http://www.wirtschaftskoordination.de

Es wird dringend geraten, von diesem Beratungsangebot rechtzeitig im Vorfeld Gebrauch zu machen. Alle Anträge werden nach Eingang einer formalen Prüfung durch die Wirtschaftskoordination unterzogen (eligibility check). Sollte im Antrag der Transferaspekt nicht ausreichend berücksichtigt werden, wird der Antrag nicht zur Begutachtung weitergereicht.

Bewerbungsfrist

  • Halbjährliche Ausschreibung
  • Freischaltung der elektronischen Datenbank zur Einreichung der Bewerbung: 01.02. und 01.08.
  • Bewerbungsfristen sind jeweils der 28.02. und der 31.08. eines jeden Jahres.
  • Start der Finanzierung: spätestens 6 Monate nach Bewilligung durch die Forschungskommission und das Rektorat

Auswahlverfahren

Alle Anträge werden von fachlich kompetenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich begutachtet. Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, um sicherzustellen, dass die Projekte über innovatives Potential und Realisierungschancen verfügen. Die Vergabe erfolgt über das Rektorat.

Kriterien für die Vergabe sind:

  • Innovationsgehalt des Antrags
  • Durchführbarkeit, unternehmerische Eignung
  • Perspektiven für die Realisierung und Nachhaltigkeit des Projektes
  • Wissenschaftliche Qualität: Relevanz, Originalität und Aktualität des Vorhabens

Bewerbungsverfahren

Wir bitten dringend um Beachtung der Bewerbungsfristen! Bis zum entsprechenden Datum sollten alle erforderlichen Schreiben und Formulare mit Originalunterschriften vorliegen und zusätzlich zum Hochladen in der Antragsdatenbank in Papierform bei uns eingereicht werden.

Die Anträge sind in der elektronischen Datenbank hochzuladen Bewerbungsportal

sowie in Form einer schriftlichen Ausfertigung einzureichen bei Frau Dr. Nora von Ameln, Zentrale Verwaltung, Dez. II, Rümelinstr. 32. Für Fragen steht Ihnen das Team der Wirtschaftskoordination zur Verfügung. wirtschaftskoordinationspam prevention@uni-tuebingen.de 07071/29-76812.