Exzellenzstrategie

Exploration Funds

Exploration Funds werden für die Identifizierung und Entwicklung neuer Themenfelder bereitgestellt und richten sich primär an geistes- und sozialwissenschaftliche Disziplinen. Im Mittelpunkt sollen Fragestellungen zu Themen stehen, die das Potenzial besitzen, aktuelle oder absehbare gesellschaftliche Debatten maßgeblich zu bestimmen. Mögliche thematische Kooperationen mit anderen Fachrichtungen und Forschungsbereichen der Universität (Stichwort Interdisziplinarität) werden begrüßt.

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Deadline: 31. Juli 2023

Ausschreibung 2023

Die Ausschreibung der Exploration Funds 2023 ist themenoffen. Eine Orientierung an aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen – z.B. unter dem Schlagwort Umbrüche – ist willkommen, aber keine Voraussetzung für die Einreichung eines Antrages.

Voraussetzungen

  • Innovatives Forschungsvorhaben im Rahmen des ausgeschriebenen Themenbereichs
  • Eigene Vorarbeiten der Antragstellenden sind bereits erfolgt
  • Interdisziplinärer Forschungsansatz, zumindest innerhalb der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Ausgewiesene Expertise zum beantragten Thema muss in Tübingen angesiedelt sein
  • Eine institutionelle Anbindung wird erwartet
  • Ziel sollte die Verstetigung der im Antrag vorgestellten Forschungsthematik durch eine anschließende Drittmittelförderung (SFB, Forschungsgruppe etc.) sein

Förderumfang

  • Anschubfinanzierung eines Projekts für maximal 3 Jahre in Form von:
    • Personalmitteln (1 Postdoc-Stelle, Hilfskräfte)
    • Sachmitteln (z.B. für Workshops, Retreats, Seminarreihen etc.)
  • Der tatsächliche Förderumfang richtet sich nach den im Antrag dargestellten und begründeten Notwendigkeiten
  • DoktorandInnenstellen können im Rahmen der Exploration Funds nicht gefördert werden

Antrag

Umfang und Aufbau

10-12 Seiten Gesamtumfang (ohne Literaturverzeichnis) bevorzugt in englischer Sprache (Arial, 11 pt., 1,5-zeilig), bestehend aus:

  • Deckblatt:
    • Antragstellende Personen (mit Benennung der Ansprechperson)
    • Beantragter Zeitraum (frühester Beginn Ende 2023)
    • Beantragte Gesamtsumme
    • Abstract (max. 100 Wörter)
  • Forschungsfeld und Forschungsfragen sowie theoretische und methodische Orientierung
  • Darstellung des Projektablaufs (halbjährliche Milestones sowie konkrete Maßnahmen)
  • Ausführlicher Finanzplan in Tabellenform
  • Begründung für die beantragten Mittel
  • Wurde das Projekt so oder in ähnlicher Form schon einmal beantragt?
  • Anhang:
    • Kurz-CV (max. 1 Seite) der antragstellenden Personen
    • Publikationsliste (mind. 5 relevante Veröffentlichungen)
  • Literaturverzeichnis (im Antrag zitierte Quellen; zählt nicht zu den 10-12 Seiten Gesamtumfang)

Der Antrag soll zu folgenden Fragen Stellung nehmen

(zugleich Kriterien für die Begutachtung)

  1. Was ist der Mehrwert des Projekts und eines möglichen Folgeprojekts für die geistes- und sozialwissenschaftliche Profilbildung der Universität Tübingen?
  2. Welche gesamtgesellschaftliche Relevanz und Aktualität weist das Projekt auf?
  3. In welcher Form schließt das Projekt an aktuelle wissenschaftliche Debatten an?
  4. Wie begründet sich die Eignung der/des Antragstellenden, das Projekt erfolgreich umzusetzen (z.B. durch Vorarbeiten, Publikationen usw.) sowie es zu einem (größeren) Drittmittel-Projektantrag auszuarbeiten (z.B. Verbundprojekt, SFBs)?
  5. Vernetzungspotenzial: Welche Strukturen sind bereits vorhanden, welche geplant (inneruniversitär, national, international)?
  6. Wie soll die mittel- bzw. langfristige Perspektive des Projektes gesichert werden? Welche Anträge auf (Drittmittel-)Förderungen sind konkret geplant? Begründen Sie das Potenzial Ihres Vorhabens auf eine Drittmittelförderung.


Der Antrag ist in einer PDF zusammenzufassen. Unvollständige Anträge können nicht zur Begutachtung freigegeben werden.

Bewerbung und Begutachtung

Bewerbung

Die Anträge sind über die Antragsdatenbank der Universität einzureichen (Einreichung ab dem 1. Juli 2023 möglich).

Begutachtung

Die Projektanträge werden zunächst durch das Team der Exzellenzstrategie auf Vollständigkeit und formale Kriterien geprüft. Alle Anträge, die formal den Anforderungen entsprechen, werden anschließend durch externe WissenschaftlerInnen begutachtet. Auf Grundlage dieser Gutachten trifft das Advisory Board for the Humanities die letztliche Entscheidung über die Förderung. 

Fristen

Bewerbungsfrist: 31. Juli 2023
Projektbeginn: Ab Ende 2023