Wer kann den Preis erhalten?
Für die Auszeichnung in Frage kommen Beispiele medialer Wissenschaftskommunikation, die sich als besonders wirkungsvoll und nachhaltig erwiesen haben, aber ebenso Ausstellungen, populärwissenschaftliche Bücher, öffentliche Vortragsreihen oder ungewöhnliche Lehr- oder Praxisprojekte mit hoher Außenwirkung.
Die Universität veröffentlicht alljährlich im November einen Aufruf, um mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für die Auszeichnung zu finden. Vorschläge können von allen Mitgliedern der Universität bis spätestens 31. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres per Post oder Email bei der Hochschulkommunikation eingereicht werden. Jeder Vorschlag ist im Hinblick auf die öffentliche Resonanz des oder der Nominierten zu begründen. Vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten müssen zum Zeitpunkt des Vorschlags Mitglieder der Universität Tübingen sein. Bei einer Forschungsgruppe, die für den Preis vorgeschlagen wird, muss zumindest ein Sprecher bzw. eine Sprecherin der Gruppe Mitglied der Universität Tübingen sein. Über die Preisträgerinnen oder Preisträger entscheidet eine Jury jeweils im Februar. Mitglieder der Jury, ihre Angehörigen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von einer Bewerbung um den Preis ausgeschlossen.