Master of Education NEU (Beginn ab WS 22/23)

Studien- und Prüfungsordungen (Haupt- und Erweiterungsfach), inkl. Vorleistungen im B.Ed.

Die Prüfungsordnung regelt in ihrem Allgemeinen Teil (AT, Master) und Allgemeinen Teil (AT, Master Erweiterungsfach) die allgemein gültigen Rahmenbedingungen des M.Ed.-Studiums (Struktur des Studienganges, Studien- und Prüfungsleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Masterarbeit, Bildung der Mastergesamtnote usw.).

Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (Aufbau des Studiums, Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit, Bildung der Abschlussnote im Fach usw.):

---
Zur Vermeidung von Leerlaufzeiten im Bachelorstudium ermöglicht die Universität Tübingen in der Endphase des Zwei-Fächer-Studiums im Bachelorstudiengang den Erwerb von zusätzlichen Leistungen im Vorgriff auf ein angestrebtes Studium im Masterstudiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Master of Education (M.Ed.) (Vorleistungen Masterstudium):

Insgesamt (in zwei Fächern) können bis zu 24 ECTS-Punkten im Master erworben werden, sofern im Bachelor-Studiengang mindestens 150 ECTS-Punkte bereits erworben wurden. 

Die fachspezifischen Vorleistungen werden in der jeweiligen B.Ed.-Prüfungsordnung (Besonderer Teil, § 3 (4)) geregelt: In den Romanistik-Fächern kann nur das jeweilige Komplementärmodul MED_LK oder MED_SK (Master-Hauptseminar mit Prüfungsleistung Hausarbeit).

Modulhandbücher (Haupt- und Erweiterungsfach)

Die Modulhandbücher (MHB) liefern wichtige Informationen zu den Modulen (zum Beispiel Teilnahmevoraussetzungen, ECTS-Punkte, Lehrformen, Prüfungs- und Studienleistungen) sowie zum empfohlenen Studienverlauf.

 

Weitere Informationen bezüglich des Erweiterungsfaches finden Sie hier.

Sprachkenntnisse (Latein, zweite romanische Sprache)

Die sprachlichen Voraussetzungen in Bezug auf Latein und einer zweiten romanischen Sprache sind im M.Ed.-Studiegang gleich wie im Bachelor of Education geregelt. Besonders Studienortwechsler, die den B.Ed. nicht in Tübingen absolviert haben, sollen diese Voraussetzungen berücksichtigen.

Auslandsaufenthalt (obligatorisch!)

Bei Abschluss des konsekutiv aufgebauten Lehramstudiums B.Ed. und M.Ed. (Beginn ab WS 22/23) verfügen Studierende über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie in der Regel im Rahmen eines zusammenhängendes Aufenthalts von mindestens drei Monaten in Ländern der Zielsprache erworben haben. Der Nachweis erfolgt zum Studienabschluss des M.Ed. beim Prüfungsamt. Wenn der Aufenthalt bereits im B.Ed. absolviert worden ist, wird dieser beim Prüfungsamt anerkannt. 

Der mehrmonatige Auslandaufenthalt kann im Rahmen des Erasmus-Programmes, des Fremdsprachassistenzprogrammes PAD, über fachbezogene Berufserfahrungen oder als Praktikum durchgeführt werden.

Wenn Sie vor dem Studium bereits mindestens 3 Monate im Ausland gewesen sind, können Sie das Formular ausfüllen und sich an Frau Gramatzki wenden.

Fachdidaktik

  • ​​​Kolloquium Fachdidaktik (Modul FD): es handelt sich hierbei um eine begleitende Veranstaltung zum Praxissemester an der Schule, die nur ZEITGLEICH zum Praxissemester besucht werden darf. Falls Sie am PAD-Programm teilnehmen, setzen Sie sich bitte VOR dem Auslandssemester mit Herrn Prof. Dr. Tesch in Verbindung.
  • Seminar Fachdidaktik (Modul FD): Das Seminar darf nur NACH dem Praxissemester besucht werden.

Hauptseminar-Klausur (Modul L bzw. S)

Die Hauptseminar-Klausur in der Fremdsprache dauert 3 Stunden und wird i.d.R. am ersten vorlesungsfreien Donnerstag von 9-12 Uhr geschrieben.
Die Nachholklausur wird i.d.R. am ersten Montag der Vorlesungszeit von 9-12 Uhr geschrieben.

Genaue Termine und Räume werden von den DozentInnen bekannt gegeben.

Modul Wissenschaftliche Vernetzung (WV) und mündliche Prüfungen

Das Modul WV besteht aus einem Kolloquium, einer Übung "Wissenschaftliche Textproduktion (mündlich)" und zwei mündlichen Prüfungen. Diese Prüfungen sind als Abschluss des Studiums konzipiert. Die Inhalte werden entsprechend gewählt.

 Die Lehrveranstaltungen des Moduls WV dürfen nicht gesplittet werden, da sowohl die Übung "Wissenschaftliche Textproduktion (mündlich)" als auch das Kolloquium als Vorbereitung für die mündliche Prüfungen konzipiert sind.

In den mündlichen Prüfungen werden literaturwissenschaftliche und sprachwissenschaftliche Themen jeweils 30 Minuten lang in der Fremdsprache geprüft. Wird der sprachliche Bereich nicht mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet, gelten die mündlichen Prüfungen als nicht bestanden.

Themenüberblick Literaturwissenschaft

Themenüberblick Sprachwissenschaft

 Termine: Die mündlichen Prüfungen finden in der letzten Vorlesungswoche, d.h. im Juli, statt, wenn das Modul WV im SoSe abgelegt wird und im Februar, wenn das Modul WV im WiSe belegt wird. Die Nachholtermine sind hingegen in der ersten Semesterwoche des nächsten Semesters (Oktober für den Juli-Termin, April für den Februar-Termin). Die Prüfungen finden in einem Abstand von mindestens 24 Stunden voneinander statt, wobei die Reihenfolge zentral festgelegt wird. 

 Vorbereitungshinweise: Schon ab dem 2. Master-Semester sollten die Studierenden Kontakt mit möglichen Prüfer:innen aufnehmen, um die mündliche Prüfung vorzubereiten. 

Für die Anmeldung der MEd-Prüfung für Sprachwissenschaft gibt es eine zentrale Anmeldung über sekretariat.mihatschspam prevention@romanistik.uni-tuebingen.de , für Literaturwissenschaft über sekretariat.ehrlicher@romanistik.uni-tuebingen.de (für Spanisch)  und über sekretariat.goumegouspam prevention@romanistik.uni-tuebingen.de (für Italienisch und Französisch) mit diesem Formular. Sie können das Formular einmal ausfüllen und an beide Adresse schicken. Die Verteilung auf die Prüfer:innen wird dann am Ende der Anmeldefrist (für die Prüfung im Sommersemester  Anmeldung bis 01.12., für die Prüfung im Wintersemester Anmeldung bis 01.05.) vorgenommen. Danach können Sie mit den Prüfer:innen die Themenliste besprechen.

Chronologischer Ablauf des Moduls WV: Schritte und Fristen

Besuch der Lehrveranstaltungen (Kolloquium und Wiss. TP mündlich)

im SoSe

im WiSe
Anmeldung über die Sekretariaten (siehe oben) für die Zuteilung der Prüfer:innen mit diesem Formular 01. Dez. 01. Mai
Abgabe von Themenliste beim Sekretariat Romanistik (R. 237 oder per Mail: romanistikspam prevention@uni-tuebingen.de) 31. Januar  30. Juni

Kursanmeldung: Kolloquium und Übung Wiss. TP (mündlich), auf alma 

 Ohne abgegebene Themenliste erfolgt keine Zulassung zu den Kursen!

März September
Prüfungsanmeldung: Studien- (Koll, wTPm) und Prüfungsleistungen (mündl. Prüfungen), auf alma (genaue Fristen bestimmt das Prüfungsamt) Juni Januar

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, die Noten für die Module L+SK bzw. S+LK sowie FD zu sammeln. Wenn Sie bis dahin die Zulassungsvoraussetzungen nicht erbracht haben, dürfen Sie die mündliche Prüfung nicht ablegen (siehe MHB, S. 12). Die Überprüfung erfolgt automatisch, Sie sollen aber auf alma regelmäßig prüfen, ob alle Noten verbucht worden sind und ggf. die DozentInnen RECHTZEITIG an die Verbuchung erinnern.

30. Juni 31. Januar

Rücktritte von den mündl. Prüfungen sind selbständig über alma innerhalb der Frist für die Prüfungsanmeldung möglich. Danach ist der Rücktritt NUR per Mail an die Prüfer:innen UND an romanistikspam prevention@uni-tuebingen.de bis 3 Werktage (ohne Samstage) vor der Prüfung um 23:59 Uhr möglich. Versäumte oder verspätete Rücktritte zählen als Fehlversuch.

Die mündlichen Prüfungen finden in der letzten Vorlesungswoche (im Juli bzw. Februar) statt.

Zwei Wochen vor den Prüfungen werden die Prüfungstermine den Studierenden per Mail mitgeteilt.

 

 

Masterarbeit

Wichtige Informationen finden Sie hier.

Für die Bearbeitung der Masterarbeit haben Sie ab der Anmeldung beim Prüfungsamt 16 Wochen Zeit. Wenn Sie das Referendariat (Beginn jährlich im Januar) antreten möchten, sollten Sie die Masterarbeit spätestens bis zum 15. Juni beim Prüfungsamt angemeldet haben, um regulär ins Referendariat starten zu können. 
Sollte eine Anmeldung bis zum 15. Juni für Sie nicht möglich sein, dann können Sie die Arbeit noch bis spätestens 15. September anmelden, werden im Referendariat dann allerdings zunächst den Status als Gasthörer unter Vorbehalt haben. Eine Anmeldung der Arbeit nach dem 15. September führt automatisch dazu, dass Sie vom Referendariat für das kommende Jahr ausgeschlossen werden und dieses nicht antreten können. Weitere Info finden Sie hier