Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV)

Zentrum für Datenverarbeitung - Archiv

03.02.2016

Medizinische Fakultät erhält mehr Zugriffsrechte

Angleichung an die übrigen Universitäts-Beschäftigten

In der Vergangenheit gab es bei Beschäftigten der Medizinischen Fakultät immer wieder Unmut, weil die Dienstleistungen des ZDV diesem Personenkreis teilweise nicht, oder nur in eingeschränktem Umfang, zur Verfügung standen.

Seit kurzem sind auch die Mitarbeitenden der Medizinischen Fakultät, die vom Universitätsklinikum Tübingen gemeldet werden ("UKT gemeldet") mit dem Attribut "employee" versehen und haben damit dieselben Zugriffsrechte wie die anderen Beschäftigten der Universität Tübingen auch: So ist nun beispielsweise der Zugriff auf das gesamte Software-Portfolio des <link internal-link internal link in current>CampusSoftware-Portals möglich, oder die Einrichtung eines <link internal-link internal link in current>Gäste-Accounts für das WLAN.

Die neue Regelung gilt für alle Lansdesbeschäftigten (wissenschaftl. Personal, Professoren), aber auch für Dekanants-MitarbeiterInnen mit einem Arbeitsvertrag des (UKT). SekretärInnen, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.

Anmerkung: Der Status kann von jedem Beschäftigten selbst im Zuge der Authentifizierung via Shibboleth geprüft werden - also z.B. bei der Anmeldung zum <link internal-link internal link in current>CampusSoftware-Portal. Hierzu muss auf der Anmeldeseite die Option "Zu übermittelnde Daten erneut anzeigen" ausgewählt werden. Nach der Bestätigung wird bei den Benutzer-Attributen die Berechtigung angezeigt. Nur wenn diese "employee" lautet, sind damit auch die entsprechenden Berechtigungen von Uni-Mitarbeitenden verbunden.


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