Exzellenzstrategie
Sprechblasen FAQ

FAQ

Häufige Fragen zum Förderprogramm der Summer & Winter Schools für Postdocs

ANTRAGSTELLUNG

Wie lange nach der Promotion gelte ich als Postdoc?

Als Postdoc-Phase werden sechs Jahre nach der Promotion (Datum der Urkunde) gezählt. Kinderbetreuungszeiten werden zusätzlich anerkannt.

Müssen die Institutsleitung und Dekane persönlich unterschreiben?

Alle Unterschriften sind zwingend. Sollte es im Ausnahmefall nicht möglich sein, die Unterschrift der Institutsleitung bzw. der/des Dekans/in einzuholen, nehmen Sie bitte Kontakt zur Abteilung Exzellenzstrategie auf.

In diesem Fall ist eine digitale Unterschrift ausreichend in Kombination mit einer persönlichen E-Mail der Institutsleitung bzw. der/des Dekans/in an exuspam prevention@uni-tuebingen.de, in der der Antrag unterstützt wird.

Ist eine verbindliche Zusage der Keynote-Speaker notwendig?

Nein. Eine geplante Einladung ist ausreichend.

Wann erhalte ich Bescheid, wie über meinen Antrag entschieden wurde?

In der Regel wird die Entscheidung ca. 3 Monate nach Ablauf der Antragsfrist bekanntgegeben.

Kann ich mich wiederholt für die Programme bewerben?

Ja. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie diesen nach Empfehlung der Kommission für Forschungsfragen in überarbeiteter Form erneut einreichen. Bei Erfolg ist eine erneute Antragstellung mit einem anderen Thema möglich. Eine Fortsetzung erfolgreicher Veranstaltungen wird in diesem Förderformat nicht gefördert.

Werden Druckkosten, z.B. für einen Tagungsband übernommen?

Nein. Bitte beantragen Sie für Druck- und Publikationskosten anderweitig Zuschüsse.

DURCHFÜHRUNG UND ABRECHNUNG

Ist eine Verschiebung der Veranstaltung möglich?

Ja, mit ausreichender Begründung und zunächst für 6 Monate. Weitere 6 Monate sind im Ausnahmefall möglich.

Werden Stornierungsgebühren erstattet?

Bitte vereinbaren Sie bei der Reservierung von Hotelzimmern oder der Buchung von Tickets möglichst kurzfristige und kostenfreie Stornierungsoptionen. Weisen Sie auch Teilnehmende darauf hin, die ihre Buchungen selber vornehmen.

Im Regelfall werden keinerlei Stornierungsgebühren erstattet.

Bei Buchungen über das Vertragsreisebüro der Universität Tübingen können Stornierungsgebühren bei einer begründeten Absage der Veranstaltung übernommen werden.

Ist eine Umstellung von Präsenz- auf Online- oder Hybridveranstaltungen möglich?

Dies ist auf Antrag bei der Abteilung Exzellenzstrategie möglich. Bitte reichen Sie hierzu eine kurze Begründung und ggf. eine an geänderte Bedarfe angepasste Finanzplanung ein.