Hinweis: In der ersten Semesterhälfte wird Steuerrecht I, anschließend Steuerrecht II gelesen.
Termine: Do. 14 - 16 Uhr
Beginn: 17. Oktober 2024
Hörsaal:
Eignung: 5. Semester ff.
Inhalt:
Die Vorlesung Steuerrecht I dient insbesondere der einleitenden Vorbereitung des Studiums im Schwerpunktbereich Steuerrecht, ist aber für alle Studierenden geeignet. Sie widmet sich den allgemeinen Grundlagen des Steuerrechts und gibt eine erste Einführung in einzelne Steuerarten.
Die Vorlesung Steuerrecht II führt in die Systematik des Einkommensteuerrechts ein. Behandelt werden die persönliche und sachliche Steuerpflicht, die verschiedenen Einkünftetatbestände, erwerbs- und existenzsicherende Aufwendungen sowie die Ermittlung des Einkommens.
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