Für die konkrete Anerkennung Ihrer Leistungen sind die jeweiligen Modulverantwortlichen zuständig. Die Modulverantwortlichen finden Sie im Modulhandbuch Ihres Studiengangs. Studierende des M.Sc.Schulpsychologie wenden sich für die Anerkennung an das Studienbüro.
Ablauf der Anerkennung
Voraussetzungen: Studien- und Prüfungsleistungen, Studienabschlüsse sowie Studienzeiten, die an der Universität Tübingen, anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien in Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden angerechnet, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden.
Erforderliche Dokumente: Für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen benötigen Sie den Antrag auf Anerkennung erbrachter Leistungen ("Laufzettel") im Downloadbereich des Prüfungsamtes. Dieses Formular lassen Sie nach erfolgter Zulassung zum Studiengang zusammen mit aussagekräftigen Nachweisen und Beschreibungen Ihrer erbrachten Leistungen von den Modulverantwortlichen prüfen. Studierende der Schulpsychologie schicken den ausgefüllten Laufzettel an das Studienbüro.
Einreichung: Leistungen, die vor Ihrem jetzigen Studium erbracht wurden und auf dem vollständig ausgefüllten Laufzettel von den Modulverantwortlichen bestätigt wurden, senden Sie zur Verbuchung bitte an das Prüfungsamt:
Bitte bündeln Sie alle weiteren Anerkennungen, die Sie im Laufe Ihres Studiums einreichen, ebenfalls auf einem Laufzettel.
Versuchspersonenstunden
Infos zur Anerkennung von Versuchspersonenstunden finden Sie unter "Versuchspersonenstunden".
Notenumrechnung (Ausland)
Wenn Sie Studien- oder Prüfungsleistungen im Ausland erbracht haben und diese für Ihr Studium in Tübingen anerkennen lassen möchten, erfolgt die Umrechnung anhand der Umrechnungstabelle der Universität Heidelberg. Sofern das Land in dieser Übersicht nicht vertreten ist, wird die Umrechnungstabelle der RWTH Aachen verwendet.