Fachbereich Psychologie

Informationen zum Studium im Ausland

Termine und Fristen

  • Bewerbungsfrist für ERASMUS+: 15. Februar eines Jahres für die folgenden Winter- und Sommersemester. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen / Motivatonsschreiben / Transcript of Records / Nachweise über Sprachkenntnisse) bis zur Bewerbungsfrist in einer zusammengefügten pdf an auslandssemesterspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de
  • Die Folien der letzten Infoveranstaltung vom 08.11.2023 finden Sie hier

FAQs für Outgoings

Neben diesem FAQ Bereich für den Fachbereich Psychologie finden Sie darüber hinaus auf den Erasmus Seiten des International Office viele hilfreiche Informationen, Checklisten und Kontaktmöglichkeiten, um Ihren Auslandsaufenthalt bestmöglich zu planen.


Allgemeine Infos zum Auslandssemester mit ERASMUS+

Wo kann ich mich allgemein über das Erasmus+ - Programm der Uni Tübingen informieren?

Um sich einen allgemeinen Überblick über das Erasmusprogramm der Universität Tübingen zu verschaffen, raten wir Ihnen, die Seiten des Dezernates für Internationale Angelegenheiten aufmerksam durchzulesen. Spezifisch für die Psychologie gibt es zu Beginn jedes Wintersemesters eine Informationsveranstaltung. Die Info der nächsten Veranstaltung wird auf diesen Seiten bekannt gegeben.

An welche Partneruniversitäten kann ich als Student*in der Psychologie gehen?

Die Universität Tübingen hat mit den folgenden Partneruniversitäten bilaterale Abkommen: 

Land Universität Plätze Abschluss Sprachlevel
Belgien Université Libre de Bruxelles 2 BA, MA B2
Frankreich Aix-Marseille Université 2 BA, MA B2
Frankreich Université de Lille 2 BA, MA B2
Frankreich Université Paul Valéry (Montpellier III) 1 BA, MA B2
Griechenland National and Kapodistrian University of Athens 4 BA, MA  
Italien Università degli Studi di Padova 4 BA, MA  
Italien Università degli Studi di Padova 3 BA, MA A2
Italien Università di Parma 2 MA  
Italien Sapienza - Università di Roma 2 MA B1
Italien Università di Trento 2 BA, MA  
Niederlande Universiteit Utrecht 4 BA, MA B2 (BA), C1 (MA) Englisch
Österreich Paris Lodron Universität Salzburg 1 BA, MA  
Rumänien University of Bucharest 4 BA, MA  
Schweden Stockholm University 1 MA  
Spanien  Universidad Pontificia Comillas de Madrid 2 BA  
Spanien  Universidad Complutense de Madrid 3 BA, MA B1 (BA), C1 (MA)
Spanien  Universidad Autónoma de Madrid 4 BA  
Türkei Üsküdar University 2 BA, MA  
UK  University of Strathclyde, Glasgow 2 BA, MA  
UK  University of Glasgow 1 BA, MA  

Welche Möglichkeiten gibt es, sich an weiteren Universitäten zu bewerben?

Auslandssemester in europäischen Universitäten:

Wenn die von Ihnen gewünschte Universität nicht unter "Partneruniversitäten" vertreten ist, haben Sie die Möglichkeit als "Free Mover" ins Ausland zu gehen. Bitte wenden Sie sich an die Koordinatorin / den Koordinator desjenigen Fachs, das einen für Sie interessanten Platz zur Verfügung hat und erkundigen sich dort frühzeitig über die Bewerbungsformalitäten. Die Nominierung erfolgt durch die Koordinatorin / den Koordinator des Fachs, das den Platz bereitstellt. Bitte beachten Sie, dass das Learning Agreement jedoch von der Fachkoordinatorin / vom Fachkoordinator Psychologie unterschrieben werden muss. 

Auslandssemester in nicht-europäischen Universitäten:

Wenn Sie ein Auslandssemester im nicht-europäischen Ausland absolvieren möchten, informieren Sie sich hierfür bitte beim International Office.

Kann ich auch ein Praktikum im Ausland absolvieren?

Ja, sie können auch ein Praktikum mit Erasmus+ absolvieren. ERASMUS+ Praktika werden zentral über das baden-württembergische Konsortium KOOR-Erasmus Services BW in Karlsruhe gefördert.

Gibt es Erfahrungsberichte von anderen Studierenden?

Alle Erfahrungsberichte mit wertvollen Tipps stehen über das International Office zur Verfügung. Die Berichte befinden sich in einem zugangbeschränkten Bereich. Sie benötigen Ihre ZDV Login Daten, um die Berichte einsehen zu können.

In welchem Semester sollte ich mein Auslandssemester planen?

Bachelorstudierende müssen für einen Erasmus-Austausch mindestens zwei Semester an der Heimatuniversität studiert haben. Ein Erasmus-Aufenthalt ist daher formal erst ab dem 3. Semester möglich. Für einen Auslandsaufenthalt eignet sich insbesondere das 5. Fachsemester.
Masterstudierende können ab Studienbeginn ein Auslandssemester mit Erasmus beginnen. Für einen Auslandsaufenthalt eignen sich im Master Psychologie insbesondere das 3. und das 4. Fachsemester.

Ein Auslandsaufenthalt im Sommersemester ist aus verschiedenen Gründen problematisch, daher werden alle Plätze bei hinreichender Bewerberzahl bereits in der Bewerbungsrunde für das Wintersemester vergeben. 
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes, dass die Unterrichtszeiten der ausländischen Universitäten teilweise sehr von den deutschen Zeiten abweichen. Beispielsweise in Skandinavien beginnt das Wintersemester sehr viel früher, teilweise bereits im August, und endet oft schon im Dezember.

Infos zum Bewerbungsprozess

Wie bewerbe ich mich um einen Platz?

Die Nominierung durch den Fachkoordinator ist Voraussetzung für die Bewerbung an der gewünschten Universität im Ausland. Da die Anzahl der ERASMUS+ Plätze begrenzt ist, bedarf es bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerber*innen zu treffen. Die Selektionskriterien sind: 

  1. Studium nach Studienplan
  2. Notendurchschnitt laut Transcript 
  3. Sprachkenntnisse (B2 Niveau vorausgesetzt / sinnvoll)
  4. Motivation 
  5. Keine Rolle spielt: Dauer des Aufenthalts

Auf der Basis dieser Informationen wird eine Auswahl vorgenommen. Liegen zu viele Bewerbungen für einen Platz vor, orientiert sich die Auswahl zwischen den Bewerber*innen am Notendurchschnitt, bei gleichem Notendurchschnitt an weiteren Kriterien. Personen, die sich das Auslandssemester als solches im Rahmen des B.Sc. Psychologie anerkennen lassen möchten, haben grundsätzlich Vorrang vor Bewerber*innen, die das nicht planen (z.B. weil sie ein Auslandssemester zusätzlich zum Praktikum machen möchten). 

Für die Bewerbung sollten Sie dem Fachkoordinator folgende Unterlagen per Email zusenden:

  • Bewerbungsbogen Auslandssemester
  • Motivationsschreiben (1 Seite)
    • Hier sollten Sie sich bitte kurz vorstellen und zum Ausdruck bringen, warum Sie ein Studium im Ausland anstreben.
    • Die Angabe der gewählten Universität
    • Was bewegt Sie zur Auswahl gerade dieser Universität? Bitte geben Sie neben Ihrer gewählten Universität noch mindestens 2 Alternativen an.
  • Ihr aktuelles Transcript of Records (Masterstudierende senden bitte zudem auch eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses)
  • Bitte erläutern Sie Ihre Sprachkenntnisse (im besten Fall können Sie Ihre Sprachkenntnisse mit Nachweisen belegen)

Bitte beachten Sie, dass Freemover in der Regel an den Partneruniversitäten nicht angenommen werden.

Wer ist mein Fachkoordinator?

Jeder Fachbereich an den Universität Tübingen hat einen Erasmus-Koordinator, dem die Nominierung der Erasmus-Stipendiaten obliegt. Studierende der Psychologie wenden sich bitte diesbezüglich an Prof. Dr. David Dignath unter auslandssemesterspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de

Gibt es Anmeldefristen? Wie früh muss ich mich bewerben?

Wer sich für das Erasmus-Programm bewerben möchte, sollte sich frühzeitig darum kümmern - mindestens ein Jahr vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bis zum 15. Februar eines Jahres für die folgenden Winter- und Sommersemester bewerben müssen.
Wer sich zu spät beworben hat, kann unter Umständen per Nachrückverfahren noch aufgenommen werden. Eine Finanzierung über ein Mobilitätsstipendium ist dann jedoch schwierig.

Infos zur Nominierung

Was passiert nach der Nominierung?

Die Nominierungen für das Winter- und Sommersemester erfolgen in der Regel im Herbst und Frühjahr. Die Partneruniversitäten werden sich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
WICHTIG:  Ein Auslandsstudienaufenthalt gilt nicht als Grund für eine Beurlaubung. Sie müssen sich also trotz des anstehenden Auslandsaufenthaltes regulär rückmelden.
 

Ich kann das Auslandssemester nicht antreten, was nun?

Bitte beachten Sie, dass eine Zusage verbindlich ist. Ist ein Auslandsaufenthalt aufgrund gesundheitlicher oder studienbezogener Gründe nicht möglich, muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Attest) erbracht werden.

Wer unterschreibt meine Online-Registrierung?

Als Fachkoordinator wird Prof. Dignath Ihre Online-Registrierung unterschreiben. Bitte wenden Sie sich an auslandssemesterspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de

 

Wer nominiert mich?

Ihr Fachkoordinator nominiert Sie bei der betreffenden Universität im Ausland. Die Partneruniversität ihrerseits setzt sich per Mail mit Ihnen in Verbindung und erklärt Ihnen die weiteren Bewerbungsschritte. 

Infos zum Learning Agreement und Anrechnung von Leistungen

Für meine Partneruni brauche ich ein Learning Agreement. Wo finde ich das Formular und wie fülle ich es korrekt aus?

Die entsendende Hochschule und die aufnehmende Partneruniversität sind dazu verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit den Studierenden eine "Lernvereinbarung" abzuschließen. Im Learning Agreement wird im Wesentlichen das Programm für den Studienaufenthalt bzw. das Praktikum beschrieben, es legt die Lernziele für die Lernphase im Ausland fest und auch die geplante Anrechnung hier in Tübingen.

Bitte beachten Sie, dass Sie (i) angeben, welche Kurse Sie an der Partner Uni belegen wollen und (ii) in welchen Modulen mit den Modul-spezifischen ECTS Punkten Sie sich diese Kurse in Ihrem aktuellen Studium hier an der „Sending Institution“ anrechnen lassen wollen. Dabei können Sie auch wenige ECTS Punkte schieben, damit es aufgeht. Mehr Punkte als belegt können Sie sich in keinem Fall anrechnen lassen. Falls Sie einen Kurs belegen wollen, der gar nicht zu den Modulen hier passt, können Sie sich diesen auch als "Zusätzliche Leistung" anerkennen lassen (dann geben Sie das bitte auch so an). 

Vorlagen für Learning Agreements etc. finden Sie im Downloadbereich des International Office

Wie viele ECTS sollte ich in meinem Auslandssemester mindestens erreichen?

Die Empfehlung der EU liegt bei 25 ECTS, die pro Semester im Ausland erreicht werden sollten. Grundsätzlich sollten aber zumindest 15 ECTS mit Veranstaltungen mit Psychologie Bezug besucht werden. Die übrigen ECTS dürfen Sie auch durch andere Veranstaltungen (z.B. Sprachkurse) erreichen. 

Kann ich mir Leistungen aus dem Ausland für mein Studium in Tübingen anrechnen lassen?

Gültig für Studierende im Grundständigen Bachelor (PO2021):

Von den 25 ECTS, die pro Semester im Ausland empfohlen werden, können anteilig 10 ECTS für das Praktikum im Modul PSYPRAK anerkannt werden. Veranstaltungen, die über die 10 ECTS hinausgehen, können ggfs. für andere Lehrveranstaltugen anerkannt werden, vorausgesetzt diese Kurse entsprechen in Umfang und Inhalt den im B.Sc.-Studiengang vorgesehenen Kursen. Über eine eventuelle Anerkennung entscheidet der/die jeweilige Modulverantwortliche nach Beendigung des Auslandsstudiums. 

Vorgehen zur Anerkennung als Praktikum (10 ECTS in PSYPRAK) 

  • Bitte füllen Sie den Laufzettel zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus (s. Downloads) mit den Veranstaltungen (mit Psychologie-Bezug), die dem Umfang von 10 ECTS entsprechen.
  • Senden Sie diesen Laufzettel gemeinsam mit dem Transcript of Records der Gastuniversität sowie dem Erasmus Erfahrungsbericht an das Studienbüro (studienberatungspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de)
  • Sie erhalten den Laufzettel im Anschluss unterschrieben zurück und reichen diesen im Prüfungsamt ein.

Vorgehen zur Anerkennung in PSYPRAK und weiteren Modulen:

  • Nutzen Sie den oben genannten Laufzettel und senden diesen mit den passenden Nachweisen und Infos zu den Veranstaltungen an die entsprechenden Modulverantortlichen. Sie finden die jeweiligen Modulverantwortlichen im Modulhandbuch
  • Sofern Sie sich Leistungen für das Praktikum UND andere Module anrechnen lassen möchten, müssen alle Veranstaltungen auf einem gemeinsamen Laufzettelt aufgelistet werden
  • Wenn Sie die Chancen erhöhen möchten, dass die Anerkennung erfolgreich ist, kontaktieren Sie am besten die zuständigen Modulverantwortlichen in Tübingen bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt und fragen Sie nach, ob der Kurs an Ihrer Gastuniversität angemessen wäre.  

Bitte beachten Sie: Eine Anerkennung im Transcript als "Zusätzliche Leistung" ist nicht möglich (bspw. wenn Sie das Praktikum bereits absolviert haben), da in dieser Rubrik lediglich in Tübingen besuchte Veranstaltungen gelistet werden.

Wo finde ich Informationen über das zukünftige Studienangebot der Partneruni?

In den einzelnen "course catalogues" der Partneruniversitäten finden Sie Angaben zu den angebotenen Vorlesungen und Seminaren. Oftmals, auch aufgrund dem frühzeitigen Ausfüllen des Learning Agreements, finden Sie keine Angaben. In dem Fall ist es hilfreich, in den letzten Semestern zu schauen, was angeboten wurde. Wenn Sie Fragen zum Kursangebot oder der Zulassung zu Kursen an Ihrer Gastuniversität haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner vor Ort.

Mit wem kann ich mein Learning Agreement besprechen?

Wichtig ist, dass Sie sich Kurse an der Partneruniversität aussuchen, die in etwa auf Ihrem Niveau (BSc einführend / weiterführend bzw. MSc) liegen. Außerdem sollten Sie die notwendigen ECTS (siehe oben) erreichen. Beachten Sie bitte, dass Sie als Psychologiestudent*in vorrangig Kurse der Psychologie besuchen können. Wenn Sie Fragen zum Kursangebot oder der Zulassung zu Kursen an Ihrer Gastuniversität haben, kontaktieren Sie bitte Ihre*n Ansprechpartner*in vor Ort.

Falls Sie unsicher sind, ob die gewählten Kurse für eine Anerkennung passend sind, schauen Sie bitte zunächst in den FAQs („Wieviele ECTS sollte ich erreichen?"). Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter: auslandssemesterspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de
In den allermeisten Fällen kann Ihr Learning Agreement aber per digitaler Unterschrift bestätigt werden.

Wer unterschreibt mein Learning Agreement?

Das Learning Agreement wird von Ihnen, dem Fachkoordinator der Heimatuniversität und dem Fachkoordinator der Partneruniversität unterschrieben. Digitale Unterschriften sind möglich. Bitte schicken Sie Ihr Learning Agreement an auslandssemesterspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de

Sind vor Ort Änderungen des Learning Agreements möglich?

Sollten Sie nach der Ankunft an Ihrer Gasthochschule Änderungen an Ihrem Learning Agreement vornehmen wollen, müssen Sie den Abschnitt „Changes to Learning Agreement“ möglichst bis einem Monat nach Ankunft ausfüllen und bestätigen lassen. Eine schnelle Vorgehensweise ist mit digitalen Unterschriften gewährleistet.

Wie kann ich Änderungen kommunizieren? Wer muss sie bestätigen?

Bitte schicken Sie die Änderung per Mail an auslandssemesterspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de.  Nach Prüfung und Unterschrift des Fachkoordinatoren wird Ihnen das geänderte Learning Agreement per Mail wieder zugesendet.

Kann ich während meines Erasmusaufenthaltes auch Kurse/Vorlesungen in Tübingen besuchen?

Da Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin in Tübingen eingeschrieben sind, können Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes - wenn nötig - auch Veranstaltungen an der Universität Tübingen belegen. Die Veranstaltung müsste dann im Learning Agreement festgehalten werden. 

Förderung und finanzielle Unterstützung

Wo beantrage ich das Mobilitätsstipendium?

Nachdem die Bewerbung an der Partneruniversität erfolgreich war, müssen Sie im Erasmus+ Büro des Dezernats V den Online-Antrag für das ERASMUS+ Mobilitätsstipendium stellen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Fallen beim Erasmus-Aufenthalt an den Partneruniversitäten Studiengebühren an?

Als Erasmus+ Stipendiat zahlt man im Ausland keine Studiengebühren.

Bekomme ich finanzielle Unterstützung während meines Aufenthaltes?

Wenn die Erasmus-Bewerbung erfolgreich war, besteht ein Anspruch auf Förderung durch den so genannten Mobiltätszuschuss, welcher von der Europäischen Kommission gefördert wird. Die genaue Förderungshöhe des Stipendiums kann von Universität zu Universität unterschiedlich ausfallen. Angaben dazu und zur Kombination des Erasmus+ Stipendiums mit anderen Förderungen (z.B. BAFÖG) finden Sie hier

Nach der Rückkehr

Was muss ich nach meiner Rückkehr tun?

Spätestens drei Monate nach Beendigung des Auslandstudiums müssen folgende Unterlagen gesammelt – als E-Mail-Anlage im PDF-Format – eingereicht werden:

  • die Noten- bzw. Kursübersicht (das sog. Transcript of Records), das von der ausländischen Universität ausgestellt wird 
  • das Formular zur Anerkennung von ECTS-Punkten. Für einen Antrag müssen dem jeweiligen Fächerverantwortlichen Informationen zum Kursinhalt und workload zur Verfügung gestellt werden. 
  • der Bericht über die Erfahrungen während des Auslandsstudiums (anonym und personalisiert) . 

Bitte reichen Sie alle Unterlagen gesammelt als E-Mail-Anlage im PDF-Format ein. Nur bei vollständigen Unterlagen können die Leistungspunkte für das Auslandsstudium gewährt werden.