Institute of Education

Kontakt:

Dipl. Päd. Anja Nold

Münzgasse 26
Büro R.109
72070 Tübingen

07071 29-78320
gleichstellungspam prevention@ife.uni-tuebingen.de

Termin nach Absprache per Mail oder Telefon

Ansprechpartnerin für studentische Belange:

Dorothea Hennig
Studentin der Erziehungswissenschaft

gleichstellung.studierendespam prevention@ife.uni-tuebingen.de

Termin nach Absprache per Mail

 

Chancengleichheit

§ 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte

Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz-LHG) vom 01.01.2005

§ 4 Chancengleichheit von Frauen und Männern; Gleichstellungsbeauftragte
(1) Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung aller Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin; sie fördern aktiv die Erhöhung der Frauenanteile in allen Fächern und auf allen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher, künstlerischer und medizinischer Tätigkeit. Bei allen Aufgaben und Entscheidungen sind die geschlechterspezifischen Auswirkungen zu beachten.

Aktuelles

Athene Mentoring Programm
Ab diesem Semester startet an der WiSo-Fakultät das neue Athene Mentoring Programm zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Im Mentoring nach Kaskadenprinzip werden Studentinnen und Wissenschaftlerinnen von der jeweils nächsthöheren Qualifikationsstufe betreut. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Bitte senden Sie dazu den Anmeldebogen an gleichstellung-metoring@wiso.uni-tuebingen.de 

Gleichstellung am Institut

Als Gleichstellungsbeauftragte des Instituts sind wir Ansprechparterinnen zum Thema Chancengleichheit und in Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung am Institut.

Gleichzeitig vertreten wir die Interessen des Instituts in der Gleichstellungskommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Die Gleichstellungskommission der WiSo-Fakultät vergibt im Rahmen des TEAching-Equality-Programms der Universität Fördermittel für Lehraufträge und Praxisvorträge.

Außerdem können Studierende, Promovierende und Lehrende des Mittelbaus der Fakultät bei der Gleichstellungskommission Anträge auf die Teilfinanzierung von Forschungsvorhaben, Tagungsteilnahmen etc. einreichen.


Weitere Hinweise zur Vereinbarkeit von Studium und Betreuungspflichten:

  • Lehrende sind vom Rektorat der Universität aufgefordert, Studierende mit Kindern bei der Platzvergabe in Lehrveranstaltungen bevorzugt zu berücksichtigen. Studierende mit Kindern können sich diesbezüglich im Vorfeld der Veranstaltung an die Lehrenden wenden.
  • Laut BW §61 Abs.3 LHG können sich Studierende bis zu 6 Semester aufgrund von Erziehungszeiten beurlauben lassen. Trotz der Beurlaubung besteht das Recht auf Leistungserbringung. Die 6 Semester müssen nicht am Stück genommen werden, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes können 1-2 Semester aufgespart werden. Bei kurzfristigen Pflegeleistungen sind 2 Monate Beurlaubung möglich, 6 bei langfristigen. Eine Härtefallbeurlaubung (2 Semester) kann weiterhin beantragt werden.
  • BW §34 LHG ermöglicht flexible Fristen für Prüfungsordnungen, wenn Studierende Familienpflichten wahrzunehmen haben.

 

 

Gleichstellungsangelegenheiten und Ansprechpartner/innen sind an der Universität auf verschiedenen Ebenen zu finden

Falls Sie sich nicht ganz sicher sind, wen Sie ansprechen sollen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragten des Instituts. Diese helfen Ihnen gerne weiter!