Abschlussarbeiten im Fach Kirchenrecht seit dem Sommersemester 2013
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Die Beteiligung von Nichtpriestern an der Hirtensorge nach can. 517 § 2 CIC, betreut von Prof. Puza (Staatsexamen WiSe 2013/14).
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„Sede vacante nihil innoventur“ – Die Vakanz im Kirchenrecht der lateinischen Kirche am Beispiel der Ämter des Diözesanbischofs und des Papstes (Diplomarbeit SoSe 2014).
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Die Kirchensteuer und der Kirchenaustritt in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Theologische Hauptprüfung SoSe 2015).
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Grenzen der Wissenschaftsfreiheit - Theologie im Kontext (Lizentiatsarbeit [Münster] SoSe 2015).
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Kirchliches Individualarbeitsrecht im Umbruch? Die Neufassung der "Grundordnung" der DBK vom 27.04.2015 vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung von BVerfG und EGMR (Theologische Hauptprüfung WiSe 2015/16).
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Frauenordination in Lehre und Recht der katholischen Kirche - Aktueller Stand und mögliche Chancen (Staatsexamen WiSe 2015/16).
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„Priester für das 21. Jahrhundert“? Die Ausbildung der Kleriker nach dem CIC/1983 und aktuelle Herausforderungen in kanonistischer Sicht (Magisterarbeit SoSe 2016).
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Das Ehenichtigkeitsverfahren nach der Reform durch das Motu proprio "Mitis iudex dominus Iesus" (Staatsexamen SoSe 2016).
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Kanonistische Beobachtungen zum Heiligen Jahr der Barmherzigkeit (Magisterarbeit WiSe 2016/17).
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Profanierung und Umnutzung von Kirchen. Kirchenrechtliche Überlegungen und Perspektiven (Magisterarbeit SoSe 2019).
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„Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde“ (Art. 18 Abs. 1 KGO). Kirchenrechtliche Überlegungen zur kooperativen Gemeindeleitung nach dem nach dem Rottenburger Modell (Magisterarbeit SoSe 2020).
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Priestersein heute. Ansprüche aus lehramtlicher und kirchenrechtlicher Sicht und deren Konsequenz mit Blick auf aktuelle Herausforderungen (Magisterarbeit SoSe 2021).
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Die Initiative "Maria 2.0" und ihre Reformforderung des freien Ämterzugangs aus kirchenrechtlicher Sicht (Magisterarbeit SoSe 2021).
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Von unten oder von oben? Gemeindeleitung nach dem Rottenburger Modell angesichts universalkirchlicher Einschärfungen, besonders der Instruktion vom 29. Juni 2020 (Magisterarbeit SoSe 2021).
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"jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigenthümlichen Kirchenguts". Die rechtshistorische Entwicklung der Vermögensverwaltung auf Ebene der Pfarrei in Südwestdeutschland (Magisterarbeit SoSe 2021).
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"...aut legitime electos confirmat" (c. 377 § 1 CIC/1983). Kirchenrechtliche Möglichkeiten und Grenzen einer Laienbeteiligung bei der Bischofsbestellung (Magisterarbeit SoSe 2024).