Institut für Medienwissenschaft

FAQ zum Mewi-Erasmus-Semester

Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?

Es gibt von unserer Seite keine spezielle Vorgabe. Auch das Stipendium hängt nicht an einer bestimmten Leistung. Einige Gasthochschulen machen aber konkrete Vorgaben. Generell achten wir darauf, dass Ihr im Ausland auch tatsächlich studiert und nicht nichts macht.
Es gibt aber einen Richtwert, und der beträgt: 30 ECTS. Unsere Empfehlung: Nehmt Euch nicht mehr als diese 30 ECTS vor, damit Ihr auch ein bisschen was vom Leben und der Kultur im Ausland mitbekommt.

Wie gehe ich mit zeitlichen Überschneidungen von Home- und Auslandssemester um?

Überschneidung von Home- und Auslandssemester: Das ist ein Fall der oft eintritt. Typischerweise überschneidet sich unser Wintersemester (bis etwa Mitte Februar) mit dem Sommersemester (bzw. spring semester oder first semester) an verschiedenen Gasthochschulen. In diesen Fällen ‚verpasst‘ Ihr den Schluss des Wintersemesters in Tübingen; davon sind eventuell auch Klausurtermine betroffen.

Wenn Ihr also im Sommersemester ins Ausland geht, dann prüft frühzeitig die Semesterzeiten und schaut nach, ob es bei Euch zu einer Überschneidung kommt!

Und falls ja: Geht bitte schon vor dem Wintersemester (allerspätestens zu Beginn des Wintersemesters) auf die Lehrenden zu und sprecht eine individuelle Lösungen ab. Es ist hilfreich, dabei auch kompromissbereit zu sein.

 

Soll ich mich während des Auslandssemesters beurlauben lassen, oder muss ich mich zurückmelden?

Das Erasmus-Semester ist formal gesehen ein Teil des Studiums, deswegen müsst Ihr Euch ganz normal zurückmelden und den Semesterbeitrag bezahlen.

Was bedeutet „first semester“ oder „second semester“?

„Wintersemester“ = „Fall Semester“ = „first semester“

„Sommersemester“ = „Spring Semester“ = „second semester“

Woher bekomme ich Informationen zum Stipendium?

Als Erasmus-Studierende erhaltet Ihr in der Regel ein Erasmus-Stipendium, das so genannte „Mobilitäts-Stipendium“.

Die Höhe des Stipendiums hängt von dem Land ab, in das Ihr fahrt. Es wird pro Auslandssemester für vier Monate gewährt. Die genauen Sätze könnt Ihr hier beim International Office nachschauen.

Alles rund um das Stipendium wird vom International Office organisiert. Ihr werdet von dort rechtzeitig Informationen bekommen.

Wir als Fachkoordination kommen nur an einem Punkt wieder ins Spiel: Wir unterschreiben die „Online Registration“, mit der Ihr Euch im Portal „Mobility Online“ anmelden müsst. Wenn es so weit ist (ca. Juni fürs WS, Oktober fürs SS), werdet Ihr dazu aufgefordert, das Formular von uns unterschreiben zu lassen. Schickt uns das Formular am besten als PDF-Datei zu, wir unterschreiben es dann digital.

Ich habe eine Zusage von Euch bekommen. Wie geht es jetzt weiter?

Sobald wir Euch für einen Platz ausgewählt und Euch zugesagt haben, „nominieren“ wir Euch. Das heißt: Wir informieren die Gasthochschule und unser International Office darüber, dass Ihr den Platz bekommen habt. Danach fangen die Mühlen der Bürokratie an, sich zu drehen, und Ihr werdet erst einmal eine Zeit lang nichts mehr von uns hören.

In dieser Zeit könnt Ihr Euch aber schon einmal um einen Sprachnachweis kümmern, wenn der von Eurer Gasthochschule gefordert wird. Außerdem könnt Ihr Euer Transcript of Records übersetzen. Ein Passfoto machen lassen. Euch über Visa und Aufenthaltsgenehmigungen informieren.

Etwa Anfang Juni (wenn Ihr im Wintersemester fahrt) oder Anfang November (Wenn Ihr im Sommersemester fahrt) werdet Ihr dann vom International Office kontaktiert und zu einer Info-Veranstaltung eingeladen.

Etwa zur gleichen Zeit melden sich die Gasthochschulen bei Euch und fordern Euch zur offiziellen Anmeldung / Registration / Application auf.

Wenn Ihr bis dahin wirklich überhaupt nichts gehört habt, dann meldet Euch gerne noch einmal bei uns.

Ich studiere zwar MeWi, gehe aber über ein anderes Fach ins Ausland. Kann ich trotzdem Kurse anrechnen lassen?

Ja, auch wer nicht über Mewi ins Erasmus-Semester geht, wer über ein ganz anderes Programm oder als Feemover ins Ausland geht, kann prinzipiell Mewi-Kurse anrechnen lassen. Das ist aber immer eine Einzelfallprüfung. Bitte meldet Euch in so einem Fall bei uns. Da wir nicht automatisch über Euren Auslandsaufenthalt informiert werden, müsst Ihr aktiv auf uns zukommen.

Idealerweise kommt Ihr schon vor dem Auslandsaufenthalt auf uns zu. Schickt uns

  • die offiziellen Kursbeschreibungen mit Links für die Kurse, die Ihr im Ausland belegen wollt
  • welche Mewi-Veranstaltungen Ihr damit anrechnen lassen wollt

Dann können wir im Vorfeld eine Prüfung vornehmen und die Anrechnung dementsprechend zusagen. Wir können aber auch auch im Nachhinein auf Grundlage des Transcripts eine Anrechnung vornehmen.

Wichtig: Doppelanrechnungen gehen nicht. Kurse, die Ihr schon in einem anderen Fach angerechnet habt, können wir nicht noch einmal anrechnen.

Schritt für Schritt

Das International Office bietet einen Leitfaden an, der sehr viele wichtige Informationen zum Ablauf des Erasmus-Semesters beinhaltet Ihr findet Ihn auf der Erasmus-Seite des International Office. Sucht dort nach dem „Erasmus-Leitfaden für Studierende“!