Sie haben die Möglichkeit, ein Forschungs- oder ein Entwicklungspraktikum zu wählen. Ihren Praktikumsplatz können und müssen Sie selbst finden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie am Praktikumsort eine qualifizierte Anleitung und Unterstützung erhalten (in der Regel von einer Person mit einem Abschluss im erziehungswissenschaftlichen Bereich, mindestens auf Diplom- oder Masterniveau). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Praktikumsplatz dieses Kriterium erfüllt, so kommen Sie bitte im Vorfeld auf die Studienfachberatung zu. Wir unterstützen Sie im Bedarfsfall vor Aufnahme und während des Praktikums.
Informationen zum Forschungspraktikum sind in diesem Dokument für Sie zusammengestellt.
Informationen zu Praktika (Pflicht- und Kurzpraktika) am ZSL finden Sie hier; Informationen zu Praktika (Pflicht- und Kurzpraktika) am IBBW sind hier für Sie abgelegt.
Informationen zu weiteren Praktikumsstellen (z.B. Schulentwicklung und Architektur im Rahmen des Pflichtpraktikums oder als Kurzpraktikum) erhalten Sie auf Nachfrage.
Die Universität Tübingen bietet ein Praxisportal für Praktika und Jobs an. Dieses finden Sie hier.
Einen Bericht von einem Praktikum in Neuseeland können Sie hier nachlesen.
Die Bescheinigung Ihres Praktikums kann formlos oder mit Hilfe dieses Formulars erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie während eines Praktikums nicht über die Universität unfallversichert sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/studium/studienorganisation/semester-und-studienplanung/beurlaubung/#c519574
Weitere Informationen zu Praktika im Rahmen Ihres Studiums finden Sie auf dieser Seite: https://uni-tuebingen.de/studium/berufsorientierung/praktikum-und-praxiserfahrung/weitere-informationen-rund-um-praktika-und-praxiserfahrung/
Lehrkräfte und andere Berufstätige im schulischen Kontext können sich auf Wunsch ihre schulpraktischen Erfahrungen anrechnen lassen. Wenn die nach dem Bachelor-Abschluss oder nach dem Ersten Staatsexamen erfolgte schulpraktische Tätigkeit mindestens 15 Wochen in Vollzeit umfasst, kann das Praktikum entfallen. Das Verfahren der Anerkennung und Anrechnung ist in diesem Dokument beschrieben. Die Anerkennung kann im Laufe des Studiums beantragt werden.
Wer im Rahmen eines anderen Masterstudienganges (z.B. Master of Education) ein Praxissemester oder Praktikum von entsprechender Dauer und entsprechender Zielsetzung an einer Schule absolviert oder absolviert hat, kann sich dieses ebenfalls im Rahmen von Modul 6a anerkennen lassen. Tübinger Lehramtsstudierende, die aus ihrem (kürzeren) Schulpraxissemester 16 CPs und aus der Begleitveranstaltung im BWS 2 CPs (insgesamt also 18 CPs) mitbringen, müssen bei dieser Anrechnung noch ein oder zwei schulpraxisbezogene Lehrveranstaltungen mit insgesamt 6 CPs absolvieren. Zu den dann erzielten 24 CPs kommt noch regulär (siehe Modulhandbuch) die Lehrveranstaltung „Lehrveranstaltung zur Vertiefung ausgewählter Aspekte des Praktikums“ mit 3 CPs. Dies bedeutet, dass Tübinger Lehramtsstudierende bei Anrechnung ihres Schulpraxissemesters im Rahmen von Modul 6a insgesamt noch 9 CPs in zwei oder drei Lehrveranstaltungen erwerben müssen, wobei sich die Lehrveranstaltungen auf Fragen der Schulpraxis beziehen sollen.