Das Mastermodul besteht aus den Teilmodulen M9.1 (Masterarbeit), M9.2 (Kolloquium) sowie M9.3 (Mündliche Abschlussprüfung), in denen insgesamt 27 CP erbracht werden.
Die Masterarbeit kann aus einer theoretischen Arbeit, einer empirischen Arbeit oder einem praktischen Werkstück mit einer wissenschaftlichen Dokumentation bestehen.
Im Weiteren gelten §15 bis §17 der Allgemeinen und §8 bis §10 der Besonderen Studien- und Prüfungsordnung. Dort ist u.a. festgelegt, dass sich die Master-Gesamtnote zu 25 Prozent aus der Note des Moduls M9 (also des Mastermoduls) und zu 75 Prozent aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt aller Noten der übrigen benoteten Module zusammensetzt.