Exzellenzstrategie

Workshops für Promovierende

Ergänzend zu den Angeboten der Graduiertenakademie dient das Förderprogramm in erster Linie der Qualifikation von Promovierenden. Ziel der Workshops soll es sein, neben den fachlichen und methodischen Kompetenzen auch die fächerübergreifende und internationale Vernetzung der Nachwuchswissenschaftler/innen zu erweitern.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind alle Promovierenden der Universität Tübingen, die Mitglieder oder Angehörige der Universität Tübingen sind (siehe §§ 7 und 8 Grundordnung).

Voraussetzungen

  • Gefördert werden 2- bis 3-tägige Veranstaltungen, die interdisziplinär relevante wissenschaftliche Themen adressieren.
  • Im Hinblick auf die internationale Ausrichtung der Veranstaltung sowie die gewünschte Beteiligung internationaler Gastredner ist ihre Durchführung in englischer Sprache vorzusehen.
  • Die Universität Tübingen hat das Ziel, bestehende Benachteiligungen für Frauen abzubauen. Daher ist bei der Auswahl der Teilnehmenden auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten.
  • Die geplante Veranstaltung sollte prinzipiell für alle Angehörigen der Universität Tübingen offen sein. In begründeten Einzelfällen kann die Anzahl der Teilnehmenden beschränkt werden.
  • Die Workshops dürfen nicht zur Finanzierung bereits vorhandener Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen beantragt werden.

Förderung

Zur Durchführung des Workshops können finanzielle Mittel bis maximal 6.500 € wie folgt beantragt werden:

  • Studentische Hilfskräfte zur Unterstützung während der Veranstaltungstage (bitte Arbeitgeberanteil berücksichtigen)
  • Übernachtungen für bis zu 10 externe, aktiv beitragende Promovierende (in begründeten Fällen auch für bis zu 4 Postdocs); max. 95 € pro Nacht inkl. Frühstück
  • Reisekosten (Flug Economy Klasse, Bahn 2. Klasse) sowie Unterbringung (max. 95 € pro Nacht inkl. Frühstück) für 1 bis 2 Gastredner/innen
     
  • Verpflegung
    • Kaffeepausen
    • Mittagsimbisse
       
  • gemeinsames Abendessen
    • einmal pro Veranstaltung
    • max. 40,00 € pro Person
    • nur für aktiv Beitragende, die im Programm benannt werden (Vortragende, Moderatoren, Organisatoren)
       
  • bei Online- und Hybrid-Veranstaltungen
    • technische Ausstattung und personelle Unterstützung
    • professionelle Aufzeichnung, Live-Streaming und Archivierung

Förderzeitraum

Die Durchführung der Veranstaltung ist innerhalb eines Jahres nach Antragstellung vorzusehen.

Bewerbungsfrist

15.03. / 15.09. jeden Jahres

Die Entscheidung über die Anträge erfolgt nach einer Evaluierung durch die Forschungskommission der Universität Tübingen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal

  • Einen zusammenfassenden Leitfaden zur Antragstellung finden Sie im internen Bereich (Anmeldung mit Universitäts-Login)
  • Bitte reichen Sie das Formular Erkärung & Informationsblatt (unterschrieben von Institutsleiter/in und Dekan/in) zusätzlich als Original ein. Das Formular finden Sie zum Download im internen Bereich der Exzellenzstrategie.

Antragsumfang

max. 5 Seiten