Das NSU-Verfahren: Aktuelle Einblicke aus der Sicht der Nebenklage
27. November 2014: Das NSU-Verfahren aus der Sicht der Nebenklage bildete das Thema einer weiteren Vortragsveranstaltung des Kriminologisch-Kriminalpolitischen Arbeitskreises, in dem unter anderem Wissenschaftler und Praktiker regelmäßig aktuelle strafrechtliche und kriminologische Fragestellungen erörtern. Dazu waren weit mehr als 100 Interessierte, darunter zahlreiche Studierende, in den Kupferbau der Universität gekommen. Referent des Abends war Herr Rechtsanwalt Prof. Bernd Max Behnke, M.A., der im derzeit vor dem OLG München stattfindenden Prozess gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Unterstützer den Bruder des in Rostock erschossenen Opfers Mehmet Turgut vertritt.
Nach einer kurzen Einführung in das Verfahren durch den Referenten entwickelte sich eine sehr lebhafte Diskussion, die nicht nur um das Institut der Nebenklage, sondern praktisch um alle Fragen dieses spektakulären Strafprozesses kreiste.
Zur Person:
Prof. Bernd Max Behnke M.A. studierte von 1975 bis 1979 an der Juristischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Giessen Rechtswissenschaften.
Das Zweite Juristische Staatsexamen legte er im Jahre 1983 vor dem Justizprüfungsamt in Wiesbaden ab.
Im Rahmen eines Doppelstudiums erlangte er im Jahr 1982 den Grad eines M.A. im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Giessen. Seit 1983 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2000 verlieh ihm der Minister für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg die Bezeichnung Honorarprofessor für seine jahrelange Lehrtätigkeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg im Bereich Wirtschaft und Sozialwesen.
Er ist als Nebenklagevertreter im NSU-Prozess tätig.