Juristische Fakultät

Lehrveranstaltungen

Blockseminar im Sommersemester 2025: "Notstandsverfassung und Einsatz der Bundeswehr nach dem Grundgesetz"

Im Sommersemester 2025 wird ein Blockseminar zum Thema “Notstandsverfassung und Einsatz der Bundeswehr nach dem Grundgesetz” angeboten.

Die Themen finden Sie hier.

Das Seminar ist bereits ausgebucht.

Sommersemester 2025

Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrechte (WS/SS P und SPP 3c)

Die Veranstaltung setzt die im WS 2024/25 bei Herrn Prof. Dr. von Bernstorff begonnene Vorlesung Grundkurs Öffentliches Recht I fort. Sie baut auf den dort behandelten staatsorganisationsrechtlichen Grundlagen auf und behandelt im Schwerpunkt die Grundrechte.

Zu der Vorlesung werden begleitend verpflichtende Fallbesprechungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultät abgehalten.

Veranstaltungszeitraum: Dienstag, 8:30-11 Uhr, Hörsaal 09 

Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Die Materialien finden Sie auf Ilias.

Verwaltungsprozessrecht (SS P)

Verwaltungsrechtliche Fälle sind häufig prozessual eingekleidet. Für ihre Bearbeitung sind solide prozessrechtliche Kenntnisse erforderlich. Die Veranstaltung führt in das Verwaltungsprozessrecht ein. Behandelt werden der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und insbesondere alle Klagearten, der vorläufige Rechtsschutz, unionsrechtliche Implikationen und die Grundzüge des Rechtsmittelrechts.

Veranstaltungszeitraum: Mittwoch, 8:30-10:00 Uhr, Hörsaal 09

Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Die Materialien finden Sie auf Ilias.

Öffentliches Wirtschaftsrecht III: Vergabe- und Subventionsrecht (SS SPP 5)

Die Veranstaltung behandelt zunächst das Vergaberecht und ab Juni das Subventionsrecht. 

Das Recht der staatlichen Auftragsvergabe umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen und bestimmten weiteren Institutionen bei der Inanspruchnahme von Leistungen oder beim Kauf von Gütern am Markt eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Die Veranstaltung führt in die unionsrechtlichen und nationalen Rechtsquellen, die Struktur des Vergaberechts, die Grundprinzipien des Vergaberechts und das Vergabeverfahren ein und behandelt auch das – atypisch ausgestaltete – Rechtsschutzverfahren. Das Subventionsrecht befasst sich mit den unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften, die der Staat und seine Untergliederungen bei der Förderung der Wirtschaft, einzelner Wirtschaftsregionen, bestimmter Wirtschaftszweige, Unternehmen oder Projekten zu beachten haben. Die Veranstaltung führt in die Rechtsquellen und in die Struktur des Rechtsgebietes ein.

Veranstaltungszeitraum: Mittwoch, 14:15-15:45 Uhr, Hörsaal 04

Weitere Informationen finden Sie auf alma.

Die Materialien finden Sie auf Ilias.

Schwerpunktbereich 5

Informationen zum Schwerpunktbereich 5 entnehmen Sie bitte der Informationsseite. Bitte beachten Sie die Informationen zur Probeklausur im Schwerpunktbereich sowie zum Probehören im Rahmen der Universitätsprüfung auf der Homepage des Prüfungsamtes.