Die Veranstaltung behandelt zunächst das Vergaberecht und ab Juni das Subventionsrecht.
Das Recht der staatlichen Auftragsvergabe umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen und bestimmten weiteren Institutionen bei der Inanspruchnahme von Leistungen oder beim Kauf von Gütern am Markt eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Die Veranstaltung führt in die unionsrechtlichen und nationalen Rechtsquellen, die Struktur des Vergaberechts, die Grundprinzipien des Vergaberechts und das Vergabeverfahren ein und behandelt auch das – atypisch ausgestaltete – Rechtsschutzverfahren. Das Subventionsrecht befasst sich mit den unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften, die der Staat und seine Untergliederungen bei der Förderung der Wirtschaft, einzelner Wirtschaftsregionen, bestimmter Wirtschaftszweige, Unternehmen oder Projekten zu beachten haben. Die Veranstaltung führt in die Rechtsquellen und in die Struktur des Rechtsgebietes ein.
Veranstaltungszeitraum: Mittwoch, 14:15-15:45 Uhr, Hörsaal 04
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