Die Voraussetzung für das Vorziehen von Masterleistungen ist, dass im Bachelor of Education mindestens 150 CP erworben wurden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, dürfen insgesamt 24 CP vorgezogen werden, die auf die beiden Fächer sowie die Bildungswissenschaften verteilt werden können. Die Absicht, Leistungen aus dem Master of Education vorzuziehen, muss beim Zentralen Prüfungsamt bei der Ansprechperson des jeweiligen Faches von der eigenen studentischen Emailadresse aus und unter Angabe der Matrikelnummer angemeldet werden. Bei Vorliegen der Voraussetzung (150 CP im Bachelor of Education), werden die vorziehbaren Mastermodule in alma freigeschaltet, wo eine Veranstaltungsbelegung und Prüfungsanmeldung erfolgen kann.
Jedes Fach legt individuell fest, welche Leistungen aus dem Master vorgezogen werden dürfen. Diese vorziehbaren Masterleistungen werden im Modulhandbuch des Faches (Bachelor of Education) eigens ausgewiesen.
Für vorgezogene Leistungen aus dem Master bestehen im Bachelorstudium max. zwei Prüfungsversuche. Es besteht allerdings kein Zwang, im Rahmen des Bachelors für eine im Erstversuch nicht bestandene Mastervorleistung zu einem Zweitversuch anzutreten. Werden im Rahmen der Vorleistungen die zur Verfügung stehenden beiden Prüfungsversuche nicht bestanden, ist während des Bachelorstudiums kein Drittversuch möglich. Nach dem Wechsel in den Master stehen dann für die entsprechende Leistung, bei nicht bestandenem Erst- und Zweitversuch im Rahmen der Vorleistung im Bachelor, wieder die regulären vollen drei Versuche zur Verfügung. Wurde die Mastervorleistung im Bachelor hingegen bestanden, dann wird diese im Master anerkannt. Diese Anerkennung ist aber nicht verpflichtend! D.h. es besteht die Möglichkeit, dem Prüfungsamt klar zu kommunizieren, welche Mastervorleistungen anerkannt werden sollen und welche nicht (dieser Vorgang ist nicht reversibel!). Nicht anerkannte Leistungen können dann im Master nochmal mit den vollen drei Versuchen erbracht werden. Die dann im Master erzielte Note wird verbindlich eingetragen, d.h. ein nachträgliches Anerkennen der Mastervorleistung aus dem Bachelor ist dann nicht mehr möglich.