Vorbereitungsdienst an einer beruflichen Schule mit einem gymnasialen Lehramtsabschluss
Mit einem gymnasialen Lehramtsabschluss und einem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst am Gymnasium haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, später auch an einer beruflichen Schule den Schuldienst anzutreten, sofern Ihre beiden allgemeinbildenden Fächer dort angeboten werden.
Sollten Sie aber zum Ende Ihres Studiums hin schon sehr sicher sein, später auf jeden Fall an einer beruflichen Schule arbeiten zu wollen, können Sie als entsprechende Vorbereitung auch mit einem gymnasialen Lehramtsabschluss bereits den Vorbereitungsdienst an einer beruflichen Schule absolvieren. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- In Vor-Ort-Zuständigkeit prüft das Regierungspräsidium Tübingen landesweit für ganz Baden-Württemberg, ob ein Abschluss als Grundlage für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt werden kann.
- Bewerber:innen aus dem Studiengang Lehramt für Gymnasien werden ausschließlich mit allgemeinbildenden Fächern zum Referendariat zugelassen.
- Das gymnasiale Lehramtsfach Wirtschaftswissenschaft befähigt nicht zum Unterricht des Faches Wirtschaft an der beruflichen Schule. Hierfür ist das Studium der Wirtschaftspädagogik Voraussetzung, das an der Universität Tübingen nicht angeboten wird.
- Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst an der beruflichen Schule ist für gymnasiale Lehramtsabsolvierende eine mindestens dreimonatige Betriebspraxis (gegenüber der ansonsten für das gymnasiale Lehramt vorausgesetzten vierwöchigen Betriebspraxis). Infos hierzu finden sich in den Informationen des Kultusministeriums zur Betriebspraxis für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (S.1, Abs.1).
- Soll später zusätzlich der Zugang zum gymnasialen Schuldienst gewährleistet sein, so ist eine zusätzliche Hospitation über vier Wochen in der gymnasialen Unterstufe und eine anschließende zusätzliche Lehrprobe notwendig.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Seminare für das berufliche Lehramt Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe oder Weingarten und an das für das berufliche Lehramt zuständige Regierungspräsidium.