Tübingen School of Education (TüSE)

Vorbereitungsdienst mit einer Drei-Fächer-Kombination

Wichtiger Hinweis vorweg: Es ist nicht möglich, während des Vorbereitungsdienstes das Studium eines Drittfaches aufzunehmen oder noch große Teile des Erweiterungsfachstudiums zu beenden. Im Rahmen des Referendariats gehen Sie einer Vollzeittätigkeit nach, die ein berufsbegleitendes Studium aus zeitlichen und formalen Gründen (studienbegleitende Tätigkeiten sind nur bis zu einem Umfang von 20h/Woche zulässig) ausschließt.

Haben Sie allerdings Ihr Studium bereits mit einer Drei-Fächer-Kombination absolviert und treten das Referendariat somit inklusive eines  Erweiterungsfaches an, gelten folgende Hinweise:

  • Das M. Ed.-Zeugnis oder alternativ das Abschlusszertifikat für das Erweiterungsfach (EF) kann ab 2024 bis zum 31.03. auf dem Regierungspräsidium nachgereicht werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes im Erweiterungsfach (EF) nicht möglich.
     
  • Wird der Vorbereitungsdienst im Erweiterungsfach (EF) nicht direkt zusammen mit den Fächern des regulären Lehramtsstudiums (erstes und zweites Hauptfach) absolviert, kann die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach (EF) erst erlangt werden, wenn man mit den ersten beiden Fächern nach Abschluss des Referendariats in den Schuldienst gemündet ist und eine unbefristete Stelle hat. Ein zweiter Vorbereitungsdienst, nur für das Erweiterungsfach (EF), ist nicht möglich.
     
  • Wenn Sie drei Fächer im Hauptfachumfang (HFU) erfolgreich studiert und das Erweiterungsfach mit einer Masterarbeit abgeschlossen haben, legen Sie gegenüber der Seminarleitung bis zum 1. April des Jahres schriftlich fest, welche zwei Fächer Ihre Pflichtfächer und welches Fach als zusätzliches drittes Fach fortgeführt wird. Hierbei sind die möglichen Fächerkombinationen der zwei Pflichtfächer gemäß den Regelungen der Lehramtsstudiengänge zu beachten, die auch Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst sind. In Ihren beiden Pflichtfächern müssen Sie mindestens 60 Stunden gemäß § 13 Absatz 3 GymPO unterrichten und in Ihrem zusätzlichen dritten Fach – egal ob Haupt- oder Beifach – gemäß § 29 GymPO mindestens 25 Stunden. Dabei sind alle Schulstufen, für die Sie die Lehrbefähigung erwerben wollen, abzudecken. Der Übungslehrauftrag für das zusätzliche Fach ist eine Mehrbelastung. Daher ist es im Ausnahmefall nach Genehmigung durch die Seminarleitung möglich, einen Teil dieser Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes abzuleisten (Quelle).
     
  •  Haben Sie das Erweiterungsfachstudium statt mit einer Masterarbeit mit einem Abschlusszertifikat beendet, ist die Rangfolge Ihrer Fächer im Vorbereitungsdienst unveränderbar festgelegt: Die beiden regulären Hauptfächer, die mit einem Masterzeugnis abgeschlossen wurden, werden im vollen Umfang mit mindestens 60 Stunden unterrichtet - im Erweiterungsfach mit Abschlusszertifikat werden mindestens 25 Stunden unterrichtet.

Da wir als Universität an dieser Stelle nur Informationen dritter Stellen weitergeben können, sind diese Angaben ohne Gewähr. Melden Sie sich bei weiteren Fragen zum Erweiterungsfach (EF) im Vorbereitungsdienst entweder bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium oder bei Ihrem zuständigen Seminar für Aus- und Fortbildung.