Fachbereich Neuphilologie

Informationen und Formulare Brechtbau

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Ressourcen rund um den Brechtbau.

Anliegen und Zuständigkeiten

Hier finden Sie nähere Hinweise zu einigen häufigen Anliegen, sowie allgemeine Anlaufstellen.

Wo relevant finden Sie hier auch die erforderlichen Formulare.

Aufstellen von Ständen am Brechtbau

Das Aufstellen von Ständen jedweder Art im Außenbereich der Wilhelmstraße 50 ist genehmigungspflichtig und unterliegt einer Reihe von Einschränkungen. Die Details entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Formular:

Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung muss rechtzeitig (mind. 2 Wochen) vor Aufstellung des Standes bei der Hausvögtin des Brechtbaus eingegangen sein, andernfalls ist eine Genehmigung nicht möglich.

Bau-/Reparaturanträge

Wenn Sie Bau- oder Reparaturanträge für Räumlichkeiten des Brechtbaus stellen möchten, nutzen Sie bitte das nachfolgende Webformular:

Bitte beachten: die Anträge werden von uns möglichst zeitnah bearbeitet und weitergeleitet. Die weitere Bearbeitungsdauer bis zur Durchführung der Baumaßnahme hängt von der Auslastung der Abteilung Bau ab. Wir geben Ihnen Bescheid wenn und falls uns Fortschritte gemeldet werden.

Büroräume

Bei einigen Problemen mit den Büroräumen im Brechtbau erreichen Sie die zuständigen Stellen am besten per Mail.

Reinigung unzureichend?
reinigungspam prevention@zv.uni-tuebingen.de

Büro zu heiß?
hitzespam prevention@uni-tuebingen.de

Büro zu kalt?
kaeltespam prevention@uni-tuebingen.de

Fahrbereitschaft

Die Fahrbereitschaft ist zuständig für:

  • Umzüge außer Haus
  • Transporte außer Haus

Kontakt: fahrbereitschaftspam prevention@zv.uni-tuebingen.de

Weitere Informationen: Zentrale Fahrbereitschaft

Gebäudetechnik

Bei Problemen mit Türen und Fenstern kann Ihnen am besten die Gebäudetechnik weiterhelfen.

Kontakt: gebaeudetechnikspam prevention@uni-tuebingen.de

Weitere Informationen: Abteilung VIII 4 - Gebäudetechnik

Hausmeister

Unsere Hausmeister sind unter anderem für Folgendes zuständig:

  • Auskunft
  • Die Post im Gebäude. Neuzugänge und Namensänderungen sollten ggf. direkt gemeldet werden.
  • Wenn Sie eine Veranstaltung im Brechtbau planen, sollten Sie mit den Hausmeistern Rücksprache halten wegen:
    • Brandschutz
    • Catering
    • Fluchtwegen
    • Müllentsorgung
  • Kleinere Montagearbeiten
  • Erstkontakt bei defekten Jalousien. Sollte das Problem nicht direkt zu beheben sein, können die Hausmeister an die korrekte Stelle verweisen.
  • Bei Problemen mit mechanischen Schlüsseln kann Herr Jochen Hiller (0172 750 5493) weiterhelfen.

Leitwarte/TBA

Die Leitwarte kann bei Problemen mit folgenden Anlagen weiterhelfen:

  • Aufzüge
  • Heizung
  • Sanitär
  • Strom
  • Telefon

Kontakt:
07071 29-77171
https://www.tba-ukt.de/
leitwartespam prevention@med.uni-tuebingen.de
immer Gebäude, Stockwerk und Raumnummer angeben

Am besten nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website oder schreiben eine E-Mail. Auf diesem Wege erhalten Sie auch Rückmeldung über den Stand der Arbeiten.

Liegemöglichkeiten

Die Möglichkeit sich hinzulegen bietet ein Sofa im Familienzimmer im Brechtbau (1. OG, Raum 142).

Der Schlüssel für das Familienzimmer ist an der Information der Brechtbau-Bibliothek erhältlich.

Medientechnik

Mit Anliegen zur Technik in den Seminarräumen und Hörsälen im Brechtbau wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

Seminarräume
Frieder Güntter (ZfM)
Kontakt: frieder.guentterspam prevention@uni-tuebingen.de
Für Meldungen nutzen Sie bitte das folgende Formular: Meldung technischer Störungen

Hörsäle
Medientechnik Bereich Neue Aula
Kontakt: medientechnikspam prevention@zv.uni-tuebingen.de

Notfälle

Hinweise zum Verhalten in Brandfällen sowie bei Gewaltdrohungen und -vorfällen finden Sie auf den Seiten der Arbeitssicherheit:

Die Notfall- sowie Flucht- und Rettungspläne für den Brechtbau finden Sie im Gebäude

  • in jedem Stockwerk bei den Zugängen zu den Treppenhäusern
  • im EG zusätzlich rechts vom Haupteinang bei der Cafeteria
  • im 1. OG zusätzlich im Eingangsbereich der Brechtbaubibliothek

Eine digitale Fassung finden Sie in den nachfolgenden PDFs:

Brandschutzhelfer

Kurt Schneider, 77590

Torsten Maurer (Stellvertretung), 72356

Sicherheitsbeauftragte:

Katerina Magdou, 72959

Ersthelfer:

EG und UGJoachim Hiller 0172 / 750 54 93
Kurt Schneider 77590
Oliver Lichtwald 76709
Klaus Klein 72007
1. und 2. OGDr. Louis Nana 73256
Dr. Johannes Klein 74325
3. bis 5. OGJoachim Hiller 0172 / 750 54 93
Linda Böhm-Czuczkowski 78492
Dr. Maria Averintseva-Klisch 73257
Madeline Gellhaus 75324

Parkplätze am Brechtbau

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der Parkplätze an der Universität Tübingen grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt seit diesem Zeitpunkt durch die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW). Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der PBW:
https://www.pbw.de/?menu=mypbw#!

Schlüsselverwaltung

Bei Problemen mit elektronischen Schlüsseln kann Ihnen die zentrale Schlüsselverwaltung weiterhelfen.

Kontakt: schluesselverwaltungspam prevention@zv.uni-tuebingen.de

Weitere Informationen: Schließanlagen/Schlüsselverwaltung

Wachdienst

Seit 01.10.2025 kontrolliert der Wachdienst der Firma WSD SüdWest GmbH sämtliche Etagen der Wilhelmstraße 50 (Brechtbau). Es findet je eine Kontrolle zu den untenstehenden Zeiten statt.

Sollten Sie Unbefugte im Gebäude bemerken und sich von deren Verhalten beunruhigt oder bedroht fühlen können Sie sich während dessen Kontrollgängen direkt an den Wachdienst wenden.

Wochentag KontaktZeitraum
Montag bis Freitag0176 450 404 4516:00 - 18:00 Uhr
18:00 - 21:45 Uhr
0151 119 148 9422:30 - 13:30 Uhr
Samstag0176 450 404 4518:00 - 19:45 Uhr
20:30 - 21:45 Uhr
0151 119 148 9422:30 - 23:30 Uhr
Sonn- und Feiertage0176 450 404 4516:00 - 17:45 Uhr
18:30 - 20:00 Uhr
0151 119 148 9422:30 - 23:30 Uhr

Banner

Vor dem Haupteingang des Brechtbaus können zwischen den Laternen bei den Fahradständern Banner zum Bewerben aktueller Veranstatlungen im Gebäude aufgehängt werden. Das Aufhängen muss vorab von der Hausvögtin genehmigt worden sein. Ohne Genehmigung aufgehängte Banner werden entfernt.

Poster und Flyer

Der Aushang von Poster und das Auslegen von Flyer im Brechtbau ist genehmigungspflichtig durch die Hausvögtin und unterliegen bestimmten Regelungen. Falsch oder widerrechtlich aufgehängte Poster und ausgelegte Flyer werden entfernt.

Das Anbringen von Aufklebern und Graffiti ist an der gesamten Univeristät Tübingen grundsätzlich untersagt.

Poster

Das Anbringen von Postern ist gestattet…

Das Anbringen von Postern ist untersagt…

Flyer

Das Auslegen von Flyern ist nur gestattet...

…am schwarzen Brett des Deutschen Seminars im EG.

Besser wäre allerdings der Umwelt zuliebe ganz auf Flyer zu verzichten und stattdessen lieber ein großes Poster mit QR-Code (Verweis auf die entsprechende Web-Seite der Veranstaltung) auszuhängen.