Das Aufstellen von Ständen jedweder Art im Außenbereich der Wilhelmstraße 50 ist genehmigungspflichtigund unterliegt einer Reihe von Einschränkungen. Die Details entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Formular:
Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung muss rechtzeitig (mind. 2 Wochen) vor Aufstellung des Standes bei der Hausvögtin des Brechtbaus eingegangen sein, andernfalls ist eine Genehmigung nicht möglich.
Bitte beachten: die Anträge werden von uns möglichst zeitnah bearbeitet und weitergeleitet. Die weitere Bearbeitungsdauer bis zur Durchführung der Baumaßnahme hängt von der Auslastung der Abteilung Bau ab. Wir geben Ihnen Bescheid wenn und falls uns Fortschritte gemeldet werden.
Am besten nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website oder schreiben eine E-Mail. Auf diesem Wege erhalten Sie auch Rückmeldung über den Stand der Arbeiten.
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der Parkplätze an der Universität Tübingen grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt seit diesem Zeitpunkt durch die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW). Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg.
Seit 01.10.2025 kontrolliert der Wachdienst der Firma WSD SüdWest GmbH sämtliche Etagen der Wilhelmstraße 50 (Brechtbau). Es findet je eine Kontrolle zu den untenstehenden Zeiten statt.
Sollten Sie Unbefugte im Gebäude bemerken und sich von deren Verhalten beunruhigt oder bedroht fühlen können Sie sich während dessen Kontrollgängen direkt an den Wachdienst wenden.
Wochentag
Kontakt
Zeitraum
Montag bis Freitag
0176 450 404 45
16:00 - 18:00 Uhr
18:00 - 21:45 Uhr
0151 119 148 94
22:30 - 13:30 Uhr
Samstag
0176 450 404 45
18:00 - 19:45 Uhr
20:30 - 21:45 Uhr
0151 119 148 94
22:30 - 23:30 Uhr
Sonn- und Feiertage
0176 450 404 45
16:00 - 17:45 Uhr
18:30 - 20:00 Uhr
0151 119 148 94
22:30 - 23:30 Uhr
Poster und Flyer
Der Aushang von Poster und das Auslegen von Flyer im Brechtbau ist genehmigungspflichtig durch die Hausvögtin und unterliegen bestimmten Regelungen. Falsch oder widerrechtlich aufgehängte Poster und ausgelegte Flyer werden entfernt.
Das Anbringen von Aufklebern und Graffiti ist an der gesamten Univeristät Tübingen grundsätzlich untersagt.
Besser wäre allerdings der Umwelt zuliebe ganz auf Flyer zu verzichten und stattdessen lieber ein großes Poster mit QR-Code (Verweis auf die entsprechende Web-Seite der Veranstaltung) auszuhängen.