Institut für Politikwissenschaft

FAQ Masterarbeit MADRE

Wer ist für die Masterarbeit prüfungsberechtigt? / Wer darf mich prüfen? Muss eine*r der beiden Prüfenden den Titel „Hochschullehrer*in/Professor*in“ haben?

In Art. 5(2) der Prüfungsordnung ist dies festgelegt: 
„1Befugt zur Abnahme von Prüfungen sind nur Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, Privatdozenten und Privatdozentinnen und ferner akademische Mitarbeiter und akademische Mitarbeiterinnen, denen auf Vorschlag des Dekanats vom Rektorat die Prüfungsbefugnis übertragen wurde. 2Sonstige Angehörige des wissenschaftlichen Personals wie insbesondere Lehrbeauftragte können insoweit nur dann ausnahmsweise als Prüfer und Prüferinnen fungieren, wenn Prüfer und Prüferinnen nach Satz 1 nicht in genügendem Ausmaß zur Verfügung stehen und wenn sie über eine dem Studienabschluss, zu dem die Prüfungsleistung gehört, mindestens gleichwertige Qualifikation im Prüfungsfach verfügen.“
Zumindest eine/r(!) der Prüfenden muss Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein.

Dürfen mich Lehrende von anderen Lehrstühlen prüfen?

Ja. Die Prüfenden müssen auch nicht zwingend am IfP angestellt sein, aber sie müssen eine Prüfungszulassung am IfP haben. 

Wann muss der*die Zweitbetreuer*in feststehen? Muss der*die Zweitbetreuer*in direkt bei der Anmeldung feststehen?

Idealerweise ja, diese Information kann aber auch nachgereicht werden.

Muss ich ein Thema haben, bevor ich eine*n Prüfer*in aussuche?

Man sollte eine grobe Idee haben, worüber man die Arbeit schreiben möchte und dann bestenfalls eine*n Prüfer*in suchen, der*die in diesem Bereich forscht (ist aber nicht zwingend notwendig).

Muss das Thema „europäisch“ sein oder reicht ein nationales Thema?

Es darf auch ein nationales Thema sein.

Methodik: Muss ich empirisch arbeiten oder kann ich z.B. auch eine theoriegeleitete/Literatur systematisierende Arbeit schreiben?

Beides ist okay. Reine Theoriearbeiten sind möglich, die meisten Masterarbeiten haben aber einen empirischen Fokus – und nutzen Theorien zur Analyse von empirischen Phänomenen. Zudem: In einer Masterarbeit muss kein eigener/originärer Beitrag zur Forschung geleistet werden. Der Fokus liegt drauf, dass man zeigt, dass man eine wissenschaftliche Arbeit mit „rotem Faden“ schreiben kann.

Welches Kolloquium muss/darf ich belegen?

Wenn die eigenen Prüfenden kein Kolloquium anbieten, sollte ein Kolloquium von einem Lehrenden ausgewählt werden, dessen Forschungsbereich thematisch gut passt.
Am besten klärt man den Besuch des Kolloquiums mit den Prüfenden und dem*der Lehrenden ab.

Muss man während des Kolloquiums und der Bearbeitungszeit der Masterarbeit in Tübingen sein?

Das ist nicht zwingend notwendig. Das kann sich an die jeweiligen Umstände wie z.B. Praktikum/Auslandssemester anpassen. Bitte mit den Prüfenden absprechen. Eine Teilnahme am Kolloquium in Präsenz ist empfehlenswert, in Ausnahmefällen ist eine Online-Teilnahme möglich.

Wie genau läuft die Anmeldung ab? Muss ich selbst aktiv werden? An wen muss ich mich wenden?

  • Ja, man muss sich ans Prüfungsamt wenden und die Prüfung beantragen: pa-politik@wiso.uni-tuebingen.de Das Prüfungsamt sendet auf Anfrage das notwendige Dokument zur Anmeldung. Wenn dies ausgefüllt zurückgeschickt wurde, prüft das Prüfungsamt die Prüfungsberechtigung (ob genügend LE absolviert wurden etc.). Daraufhin setzt sich das Prüfungsamt mit dem*der Erstprüfer*in Kontakt, um die Anmeldung durchzuführen. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die Anmeldung zur Masterarbeit spätestens im 7. Fachsemester erfolgen muss. Die Arbeit selber kann dann im 8. FS abgegeben werden.

  • Man sollte beachten, dass das Prüfungsamt ein wenig Zeit braucht, um den Antrag/die Anmeldung zu bearbeiten.

Wann muss der Titel für meine Masterarbeit feststehen?

Bei der Anmeldung

Wann muss/darf ich mich anmelden?

Modul 1-4 müssen abgeschlossen sein, mind. 75 LE müssen absolviert sein (à nur eine Modulklausur aus den Wahlpflichtmodulen darf noch offen sein), spätestens im 7. Semester anmelden.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit (ab der Anmeldung bis zur Abgabe)?

18 Wochen (4 ½ Monate)

Wie genau läuft die Abgabe ab? An wen muss ich mich wenden? Welche Dokumente müssen ans Prüfungsamt, welche direkt an die Prüfer*innen? Muss der Anhang mit ausgedruckt werden?

  • Die beiden gebundenen Exemplare schicken Sie bitte an: Irene Melchior, Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Wilhelmstraße 19, 72074 Tübingen, oder reichen es persönlich zu den Sprechzeiten des Servicebüros (gleiche Anschrift) ein, oder werfen es in den Briefkasten des Prüfungsamtes.
    Die digitale Version Ihrer Masterarbeit senden Sie bitte an 

    Alle Exemplare müssen eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beinhalten. Frau Melchior gibt die beiden gebundenen Exemplare an die Prüfenden weiter. Falls man die Arbeit selbst den Prüfenden bringen möchten, muss ein Termin mit Frau Melchior ausgemacht werden. Nachdem sie die Arbeit in Alma eingetragen hat, darf man die Arbeit mitnehmen und an die Prüfenden weiterleiten.

  • Was muss ich dann an die Prüfenden per Mail schicken? Sie schicken Ihre Masterarbeit als Pdf sowie alle Anhänge (sofern vorhanden) zur Arbeit.

Wie ist der Zeitrahmen nach der Abgabe? Wann treffen die Gutachten ein?

Die Prüfenden haben sechs Wochen Zeit, um die Gutachten zu erstellen.

Wann findet die Disputation statt?

  • Der Termin für die Disputation wird mit den beiden Prüfenden individuell vereinbart. In der Regel findet die Disputation ca. 4 Wochen nach Einreichung der Gutachten beim Prüfungsamt statt. Sie erhalten die Gutachten zur Arbeit direkt von den Prüfenden.
     
  • Wichtig: Man muss noch immatrikuliert sein, um die Disputation ablegen zu können. Insofern ist das Datum des Semesterendes bei der Festlegung des Datums für die Disputation zu beachten, um ggf. eine Rückmeldung für das nächste Semester zu vermeiden.
     
  • Die Disputation kann auch online stattfinden kann (sollte der*die Studierende aus bestimmten Gründen nicht mehr in Tübingen sein).
     
  • Die Disputation muss noch im gleichen Semester stattfinden (auch wenn ich z. B. am 31.03. abgebe)? Der 31.03. markiert das Ende des Wintersemesters.  Wenn die Abgabe an diesem Tag erfolgt, findet die Disputation im nachfolgenden Sommersemester statt. Dies erfordert jedoch eine erneute Immatrikulation für das entsprechende Semester.

Wie läuft die Disputation ab?

  • Sie dauert insgesamt 30 Minuten. Sie beginnt mit einer kurzen Präsentation der eigenen Arbeit (5-7 Minuten). Daran schließen sich Fragen der Prüfenden zur Arbeit an.
     
  • In der Disputation wird nur Wissen zum Thema der Masterarbeit geprüft.
     
  • Die zwei Prüfenden führen die Prüfung durch.

Wie bekomme ich meine Abschlussdokumente (Zeugnis)?

Die Ausstellung der Dokumente beim Prüfungsamt muss beim Prüfungsamt beantragt werden. Hierfür gibt es ein Formular.

Werde ich anschließend automatisch exmatrikuliert?

Nein, die Exmatrikulation muss beim Studierendensekretariat beantragt werden.