Institut für Politikwissenschaft

Am Ende des Studiums angekommen...?

Wie finde ich einen Betreuer für die Examensarbeit?

  • Die Antwort ist wieder eine Frage: Welches Thema möchten Sie untersuchen und welches “scientific puzzle” wollen Sie lösen? Wenn Sie ein Thema oder eine mehr oder weniger konkrete Fragestellung gefunden haben, dann gehen Sie zu einer Dozentin oder einem Dozenten, der Sie betreuen könnte. Sie wissen ja von den Lehrveranstaltungen, die Sie besucht haben, wer am IfP welche Themen erforscht. Wenn Sie im jeweiligen Themenfeld eine Arbeit schreiben wollen, dann haben Sie gute Chancen, dass er oder sie Ihre Arbeit betreut.
  • Wichtig zu wissen: Bei der Bachelorarbeit gibt es nur einen Betreuer bzw. eine Betreuerin (bei Masterarbeiten sind es zwei).
  • Eine Recht, dass Person X oder Person Y Ihre Arbeit betreut, haben Sie nicht – aus Kapazitätsgründen oder aus anderen Gründen muss vielleicht die eine oder andere Anfrage abgelehnt werden. Aber es gibt viele prüfungsberechtigte Personen am IfP und da wird sich mit Sicherheit jemand finden, der oder die Ihre Arbeit betreut und begleitet.
  • Zu den prüfungsberechtigten Personen gehören alle Professorinnen und Professoren (auch Honorarprofs) sowie alle Akademischen Rät:innen sowie viele andere Personen – im Zweifel einfach nachfragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen am Institut als Prüfer*in bestellt werden.
  • Alle wichtigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Bachelorarbeit stellen, werden im persönlichen Gespräch mit Betreuer:in geklärt oder auch im Forschungsseminar bzw. Kolloquium, das Sie parallel zur Bachelorarbeit belegen. Es lohnt sich auch, sich vorab das eine oder andere Buch zum wissenschaftlichen Schreiben vorzunehmen, z.B. das von Helga Esselborn-Krumbiegel: Von der Idee zum Text, 6. Aufl., 2022.

Wie finde ich eine Prüferin / einen Prüfer für meine Bachelor-Arbeit?

  • Im Prinzip gilt das Gleiche wie für das finden einer Betreuerin / eines Betreuers: es sollte eine thematische Nähe bestehen. Häufig sind Prüfer*in und Betreuer*in dieselbe Person.

Welche administrativen Schritte muss ich für den Beginn meiner BA-Thesis unternehmen?

  • Wenn diese Fragen geklärt sind, werden Sie beim Prüfungsamt einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen, das geht formlos mit einer E-Mail an das Prüfungsamt (pa-politikspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de) – alles Weitere wird Ihnen dann dort mitgeteilt.

Ab wann laufen die 10 Wochen, die ich habe, um die Bachelorarbeit zu schreiben?

  • Wichtig für Sie zu wissen: Wenn Sie zur Prüfung förmlich zugelassen sind, dann läuft noch nicht (!) die Zeit, die Sie haben, um die Bachelorarbeit zu schreiben – das sind 10 Wochen.
  • Diese Frist startet erst, wenn Ihr:e Betreuer:in einen Bogen ausgefüllt hat, in dem der Tag eingetragen wird, an dem das Thema Ihrer Bachelorarbeit offiziell ausgegeben wurde. Das Datum für die Abgabe der Arbeit, das sich daraus ergibt, wird vom Prüfungsamt auf Alma eingetragen und ist für Sie dort sichtbar.

Wann soll ich mich exmatrikulieren?

  • Solange nicht alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen sind – und dazu gehört natürlich auch die Bachelorarbeit –, müssen Sie noch eingeschrieben sein.
  • Erst wenn der/die Gutachter/in das Ergebnis – sprich die Note – an das Prüfungsamt übermittelt hat, ist alles geschafft und wenn wirklich alle Noten und Punkte in Ihrem Transcript of Records eingetragen sind, können Sie sich exmatrikulieren. Dies geschieht nicht automatisch, sondern das müssen Sie selber aktiv in die Wege leiten (link).

Welchen Umfang soll, darf, muss die Bachelor-Arbeit haben?

  • Die Bachelor-Arbeit hat minimal 8000 und maximal 10.000 Wörter zu umfassen. Titelblatt, Abkürzungsverzeichnis und Inhaltsverzeichnis sowie Anhänge zählen nicht zum Umfang, wohl aber das Literaturverzeichnis. Die Anzahl der Wörter ist auf dem Titelblatt anzugeben.

Welche Formalia muss ich beim Formatieren meiner Bachelor-Arbeit beachten?

  • Auskunft darüber gibt die Broschüre „wie schreibe ich eine Hausarbeit“?“, die Sie hier finden können: Link.

Wo und wie muss ich meine Bachelor-Arbeit abgeben?

  • Sie geben die Bachelor-Arbeit in gedruckter und gebundener Form in einfacher Ausfertigung sowie elektronisch auf einem Datenträger in PDF-Format beim Prüfungsamt der Wirtschafts-und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ab. Sinnvollerweise senden Sie die elektronische Version auch an die Prüferin/ den Prüfer, maßgeblich für die Korrektur ist jedoch die gedruckte Version, von der ein Exemplar vom Prüfungsamt an die Prüferin / den Prüfer geht.
  • In der Vergangenheit wurde dies dadurch wesentlich beschleunigt, dass Sie ein Exemplar vom Prüfungsamt mit Eingangsstempel versehen lassen und dann selbst bei der Prüferin / dem Prüfer abgeben.

Kann ich meine Bachelor-Arbeit auch in Form einer Gruppenarbeit schreiben?

  • Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die übrigen Anforderungen erfüllt.