Universitätsbibliothek

Open Access

Open Access basiert auf zwei Grundsätzen:

  • Legale Nachnutzung ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren.
  • Verbleib der Verwertungsrechte bei der Autorin bzw. beim Autor.

Warum Open Access?

Der Hintergrund der Initiative ist, dass mit öffentlichen Geldern finanzierte Forschung kostenfrei zugänglich sein soll.
Open Access veröffentlichte Artikel werden lt. Studien häufiger gelesen und zitiert als Artikel, die in Closed-Access-Zeitschriften erscheinen. Zudem werden Forschungsergebnisse mitunter schneller veröffentlicht.
Immer mehr Drittmittelgeber fordern eine Veröffentlichung der geförderten Ergebnisse im Open Access. So ist Open Access auf dem besten Weg, eine Norm für wissenschaftliches Publizieren zu werden.
Auch die Universitätsbibliothek unterstützt Ihre Veröffentlichung gemäß der Open-Access-Policy der Universität Tübingen.

Anforderungen an eine Open-Access-Publikation

  • Verbleib der Rechte beim Autor: Die Rechteübertragung an den Verlag/Plattformbetreiber erfolgt in diesem Fall als „nicht-ausschließliche“, „non-exclusive“ bzw. „einfache“ Übertragung.
  • Wahl einer Open-Content-Lizenz z.B. Creative Commons CC-BY ohne weiter einschränkende Zusätze.

Anmerkungen zur Lizenzwahl und zum Verlagsvertrag finden Sie hier.

Verschiedene Wege zu Open Access

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Open Access zu veröffentlichen:

  •     Der Goldene Weg (Erstveröffentlichung als Open Access)
  •     Der Grüne Weg (Parallel- oder Zweitveröffentlichung)
  •     Der Diamantene Weg (alternatives Finanzierungsmodell: Erstveröffentlichung ohne Autorengebühren)

Vorteile von Open Access