An diesem Tag, in der 131. Sitzung, wurde über die endgültige Fassung des Artikel IV, §13 über die freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit abgestimmt. Die Abstimmung über den ersten Satz war unstrittig und konnte mit Aufstehen erledigt werden: „Jeder Deutsche hat das Recht durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.“
Zum zweiten Satz lagen Änderungsvorschläge aus dem Plenum und dem Verfassungsausschuss vor, über die namentlich abgestimmt wurde. Nach ein paar tumultartigen Szenen und einem Ordnungsruf an den Abgeordneten Zimmermann aus Stuttgart für die unschickliche Äußerung „Unsinn“ (über die Reihenfolge, in welcher über die Änderungen abgestimmt werden sollte) wurde der zweite Satz mit 338 zu 67 Stimmen angenommen. Ein Stimmzettel mit „Ja“ ist verschollen.
Der Satz, über den hier abgestimmt wurde, fand unter Artikel IV, §143 Eingang in die Verfassung:
„Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden.“
Zum Vergleich: in Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland heißt es:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Pünktlich zum Jubiläum der Paulskirchenverfassung haben wir die Frage „Worüber wurde abgestimmt?“ endlich beantwortet. Viele andere spannende Fragen bleiben noch: wie kamen die Abstimmungszettel in die UB? Wer waren die Tübinger Abgeordneten? Gab es Wahlkampf in Hintertupfingen? Was wurde aus der Paulskirchenverfassung? Was ist mit den Frauen? Wer war der Abgeordnete Piepmeyer? Und was hat das Ganze mit einem Ostberliner Kinderzimmer zu tun?
Schalten Sie auch im September wieder ein zu einer weiteren Folge über die Revolution 1848/49!