Anträge auf Förderung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz
Aktuell findet eine Ausschreibung mit Förderbeginn 1. April 2026 statt. Es ist vorgesehen voraussichtlich vierzehn neue Stipendien zu bewilligen. Die Weiterbewilligungen in der Regelförderungsdauer (d.h. das "2. Jahr") sind möglich. Eine Verlängerung über die Regelförderdauer ist nicht möglich.
Das Dekanat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät nimmt Anträge
• auf Weiterbewilligung laufender Stipendien
• auf Neuaufnahme in die Förderung
entgegen.
Letzter Abgabetermin für Anträge im Dekanat: Freitag, 5. Dezember 2025.
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