Bei einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Die Zukunft des Euro und Europas“ bezogen Ende November sechs Professoren der Universität Tübingen Stellung zur aktuellen Staats- und Schuldenkrise der Europäischen Union (EU). Eingeladen hatten die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen und die Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft.
Erster Diskussionspunkt war die Entstehung der aktuellen Euro-Krise. Dr. Jürgen Stark, Honorarprofessor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen, führte hierfür zwei Faktoren an: „Bei der Euroeinführung ist mit zu vielen Staaten begonnen worden.“ Zudem habe man die Maastrichter Kriterien nicht eingehalten, die Neuverschuldung nicht gebremst. Professor Dr. Claudia Buch sieht das Hauptproblem entsprechend im Konsum: „Öffentliche und private Haushalte haben über ihre Verhältnisse gelebt.“ Der Moderator des Abends, Prorektor Professor Dr. Heinz-Dieter Assmann, spitzte die Diskussion mit der Frage zu, ob die Eurokrise überhaupt vermeidbar gewesen sei. Professor Dr. Joachim Starbatty verneinte dies: „Der Sündenfall war der Verzicht auf einen Sanktionsautomatismus.“ Denn damit habe der Druck auf die Regierungen gefehlt, ihre Haushaltsdefizite zu reduzieren.
Eine weitere zentrale Frage der Diskussion war, was von den aktuellen Maßnahmen der Politik zu halten sei. Kritisch zeigte sich hier Jürgen Stark: Statt strukturelle Probleme anzugehen, „werden die Märkte mit Geld geflutet“. Buch wies auf die Unumgänglichkeit solcher Ad-hoc-Maßnahmen hin. Auch sie forderte allerdings eine „Anpassung der Architektur“ – in Gestalt eines „Maastrichts 2“, mit einem Insolvenzverfahren für Staaten.
Die Rechtswissenschaftler diskutierten abschließend die Frage, ob die aktuelle EU-Politik gegen die no bail out-Klausel des Vertrags über die EU-Arbeitsweise (AEUV) verstößt. Diese lautet: „Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen.“ Heinz-Dieter Assmann sprach von einem „wohl rechtswidrigen“ Verhalten. Professor Dr. Martin Nettesheim führte verschiedene „Denkmöglichkeiten an, dieses Urteil zu vermeiden“. So sei die gegenwärtige Lage letztlich nicht geregelt worden. Überdies gebe es „unterschiedliche Formen von Normativität“.
Die no bail out-Klausel: http://www.aeuv.de/aeuv/dritter-teil/titel-viii/kapitel-1/art-125.html
Sören Stange
Es diskutierten:
Claudia Buch: Lehrstuhl Wirtschaftstheorie, insb. Geld und Währung, und Mitglied des Sachverständigenrats
Wilhelm Kohler: Lehrstuhl für Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Martin Nettesheim: Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht und Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung bei der Verfassungsbeschwerde gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus
Joachim Starbatty: Professor em. der Universität Tübingen und Vorstandsvorsitzender der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft e.V.
Jürgen Stark: Honorarprofessor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen und früheres Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Heinz-Dieter Assmann: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie und Prorektor für Strukturangelegenheiten und Internationales |
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