Philosophische Fakultät

Ausschreibungen/Stellenangebote

Auf diesen Seiten finden Sie die aktuellen Stellenangebote der Philosophischen Fakultät bzw. ihrer Einrichtungen.

W3-Professuren, W1-Professuren mit/ohne Tenure Track, Juniorprofessuren

Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung von W1-Professuren mit Tenure Track

Hier finden Sie das für alle ausgeschriebenen W1-Professuren geltende Qualitätssicherungskonzept der Universität Tübingen.

Die für die jeweilig ausgeschriebene Professur geltenden individuellen Evaluierungskriterien finden Sie am Ende des betreffenden Ausschreibungstextes.

Das baden-württembergische Landeshochschulgesetz sieht in § 51b die Kategorie Tenure Track-Professur vor. Daher ist es für die auf entsprechenden W1-Stellen geführten Personen möglich, sich als Tenure Track-Professorin bzw. -Professor zu bezeichnen und so genannt zu werden. Bei den Ausschreibungen auf diesem Teil der Website geht es um die Besetzung solcher Tenure Track-Professuren.

Tenure-Track-Professur (W1) für Philosophie des Maschinellen Lernens in der Wissenschaft (m/w/d)

An der Philosophischen Fakultät der Universität Tübingen ist am Philosophischen Seminar eine

Tenure-Track-Professur (W1) für Philosophie des Maschinellen Lernens in der Wissenschaft (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. 

Die Professur ist eingebettet in den Exzellenzcluster „Maschinelles Lernen: Neue Perspektiven für die Wissenschaft“. Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er ein ausgewiesenes Forschungsprofil in einem Kerngebiet der Philosophie hat, und gleichzeitig ein ausgewiesenes Profil zu Forschungsfragen aus dem Umfeld des maschinellen Lernens bzw. der Künstlichen Intelligenz. Mögliche Kerngebiete der Philosophie liegen in der Praktischen Philosophie (z.B. in Normative Ethik, Handlungstheorie oder Politische Philosophie) oder der Theoretischen Philosophie (z.B. in Wissenschaftstheorie, Erkenntnistheorie oder Philosophie des Geistes). Beispiele für typische Kombinationen von Philosophie und maschinellem Lernen sind:  Kernbereich der Praktischen Philosophie und Ethik des maschinellen Lernens bzw. der Künstlichen Intelligenz; Kernbereich der Theoretischen Philosophie und Wissenschaftstheorie des maschinellen Lernens bzw. der Künstlichen Intelligenz (z.B. Erklärbarkeit und Vertrauen in algorithmische Entscheidungen).

Ziel der Professur ist, die Forschung im Philosophischen Seminar eng mit der Forschung im Bereich des maschinellen Lernens in Tübingen zu verbinden. Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber sich aktiv am Exzellenzcluster beteiligt. Das umfasst einerseits die Bereitschaft, gemeinsame Forschungsprojekte an der Schnittstelle zwischen dem maschinellen Lernen und der Philosophie durchzuführen, anderseits auch die Bereitschaft, an den anfallenden Aufgaben im Bereich der Organisation und Umsetzung des Exzellenzclusters mitzuwirken. Weitere Informationen zum Exzellenzcluster finden Sie auch unter https://uni-tuebingen.de/en/133840

In der Lehre wird erwartet, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber Lehrveranstaltungen am Philosophischen Seminar und möglicherweise auch im internationalen Master-Studiengang „Machine Learning“ des Fachbereiches Informatik anbietet.

Voraussetzungen für eine Berufung sind eine herausragende Dissertation einschlägiger Ausrichtung und international beachtete Publikationen in den oben genannten Bereichen. Drittmitteleinwerbungen sowie Erfahrungen in der Lehre sind von Vorteil. Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach § 51 LHG. Eine erfolgte Habilitation ist ein Ausschlussgrund für eine erfolgreiche Bewerbung. Bewerberinnen und Bewerber auf diese Professur, die in Tübingen promoviert haben, sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Tübingen wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Die Besetzung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit, zunächst für vier Jahre. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist nach positiver Zwischenevaluation vorgesehen. Die Lehrverpflichtung beträgt zunächst vier, nach positiver Zwischenevaluation sechs Semesterwochenstunden. Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ist mit Tenure-Track für die Berufung auf eine W3-Professur verbunden. Bei positiver Endevaluation erfolgt die Berufung auf eine W3-Stelle ohne erneute Ausschreibung in einem angemessen vereinfachten Berufungsverfahren.

Die konkreten Kriterien, die der Zwischen- und Endevaluation zugrunde gelegt werden, finden sich neben dem allgemeinen Qualitätssicherungskonzept unter folgendem Link: uni-tuebingen.de/de/12131.
Dort finden Sie auch Aussagen zur Stellenkategorie.

Die Universität Tübingen setzt sich für die Ziele der Gleichstellung und Diversität ein und fördert aktiv Chancengleichheit. Zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Qualifizierte internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, Kopien von Urkunden, Verzeichnis der Publikationen, Verzeichnis der Lehrerfahrung, Forschungs- und Lehrkonzept, Lehrevaluationen) sowie einer Auswahl einschlägiger Schriften (ggf. selbstverfasste Monographie(n) und bis zu fünf Aufsätze) sind bis zum 30.09.2026 ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Tübingen (https://berufungen.uni-tuebingen.de) einzureichen. Rückfragen können an die Dekanin der Philosophischen Fakultät, Frau Prof. Dr. Angelika Zirker (berufungenspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de), gerichtet werden.

Evaluationskriterien für die Überleitung der W1 Tenure-Track-Professur für Philosophie des maschinellen Lernens in der Wissenschaft auf W3

Evaluationskriterien für die Überleitung der W1 Tenure-Track-Professur für Philosophie des maschinellen Lernens in der Wissenschaft auf W3

 

1) Forschungsleistungen:

a) Abfassung einer Monographie/eines zweiten Buches (neben der Dissertation) oder von Einzelpublikationen, die in der Summe den Umfang und dem Forschungs­ertrag einer zweiten Monographie gleichkommen.

Publikation der Monographie oder Vorlage eines Manuskriptes im Umfang von im Regelfall mindestens 250 Seiten, das bei der Endevaluation extern begutachtet werden kann. 

Mit der Monographie muss auch der Nachweis erbracht werden, dass der Autor/die Autorin in mindestens einem weiteren Themenfeld dieses Faches oder Fachgebiets neben der Dissertation durch eigene Forschungen ausgewiesen ist.

Für die Zwischenevaluation: Vorlage von Manuskriptteilen der Monographie und / oder genaue und überprüfbare Dokumentation der bis dahin erbrachten Arbeiten (Erschließung von Archivmaterial, Aufarbeitung von Quellen anderer Art, empirische Studien usw.), weiterhin detaillierter Aufriss der noch zu erbringenden Leistungen, Inhaltsübersicht/Gliederung der Monographie und Zeitplan. Weiterhin Vorlage mindestens einer weiteren Publikation oder eines publikationsfertigen Manuskriptes.

b) Mindestens zwei weitere Publikationen in hochrangigen Zeitschriften mit Qualitätssicherung oder hochrangigen Sammelbänden, davon eine abweichend vom Thema der Monographie und der Dissertation, sowie mindestens vier weitere Publikationen (hierzu zählen auch Publikationen aus Punkt 7).

Brückenfunktion zum Cluster „Maschinelles Lernen: Neue Perspektiven für die Wissenschaft“. Die Forschung der Professorin/des Professors soll einen Bezug zum Thema maschinelles Lernen / Künstliche Intelligenz haben. Wir erwarten eine regelmäßige, aktive Beteiligung an Cluster-Veranstaltungen wie der jährlichen Konferenz, dem Retreat und Cluster-Workshops. Kooperationsprojekte mit Cluster-Mitgliedern anderer Disziplinen sind erwünscht.

2) Lehre in der vollen Breite der Ausschreibung

Überdurchschnittliche Lehrevaluationen. Erwartet wird, dass bis zum Ende der Juniorprofessur das Spektrum der gehaltenen Lehrveranstaltungen in allen Bereichen (Vorlesungen, Seminare, weitere Übungen, Beteiligung an Prüfungen) in der Breite den Anforderungen der nachfolgenden W3-Professur entspricht. Die Lehre wird in erster Linie am Philosophischen Seminar stattfinden, kann aber in geringerem Umfang auch in anderen Abteilungen gehalten werden, zum Beispiel im Rahmen des Masterstudiengangs „Maschinelles Lernen“ am Fachbereich Informatik.

Für die Zwischenevaluation: Überdurchschnittliche Lehrevaluationen. Nachweis, dass neue Felder in der Lehre erarbeitet wurden.

3) Eigenständige Drittmittelinitiativen (extramural)

Als Drittmittelprojekte zählen nicht nur Forschungsprojekte mit Stellen, sondern auch: Einwerben eines eigenen Forschungsstipendiums o.ä., größere Drittmittelbeträge für Gastprofessuren/Fellowships, die durch den DAAD oder Humboldt u.ä. finanziert werden, größere drittmittelgeförderte Tagungen.

Erwartet wird die ernsthafte und auch in der Qualität nachprüfbare Antragstellung; der Fall, dass in unglücklichen Konstellationen alle Anträge fehlschlagen, bedeutet nicht per se das Verfehlen dieses Evaluationskriteriums.

Eigenständig bedeutet: als Alleinverantwortliche/r oder eine/einer der Hauptverantwortlichen eines Projekts oder Teilprojekts; extramural bedeutet: externe Drittmittelgeber, die sich nicht auf universitätsinterne Gutachten stützen.

Für die Zwischenevaluation: vorliegender Antrag oder konkreter Antragsplan

4) Aufbau von Kooperationen national und international 

Diese sind nachzuweisen z.B. auch durch eigene Vortragstätigkeit, durch Tagungen usw.

Für die Zwischenevaluation: Nachweis entsprechender Kooperationen, für die Endevaluation: Nachweis anhaltender Aktivitäten in diesem Bereich 

5) Betreuung von wissenschaftlichen Abschlussleistungen 

Die Betreuung von wissenschaftlichen Abschlussleistungen umfasst BA- und MA-Arbeiten bzw. BEd- und MEd-Arbeiten sowie Betreuungen im Rahmen von Promotionen. Bis zur End­evaluation sind betreute BA- und MA-Arbeiten auch außerhalb des engeren Forschungs­gebiets sowie die Beteiligung an Promotionsbetreuung vorzuweisen. Die Übernahme der Erstbetreuung und ggf. ein Abschluss einer Promotion in erwartbarer Zeit sind nur nachzuweisen, wenn der Juniorprofessur eine Doktorandenstelle zur Besetzung zur Verfügung steht; andernfalls genügt die Mitwirkung bei Promotionsbetreuungen (Gutachten, Promotionskolloquien, Zweitbetreuungen). 

Für die Zwischenevaluation: Abgeschlossene BA- und MA-Arbeiten bzw. BEd- und MEd-Arbeiten.

6) Erfolgreiche eigene Arbeit in Gremien und Administration in mehr als einem Bereich

Nachzuweisen ist die Fähigkeit, Aufgaben in diesem Bereich eigenständig und in eigener Verantwortung erfolgreich durchzuführen, entsprechend den Dienstaufgaben einer/s W3-Professors/in. Dazu gehören auch die Einbindung in Studiengangsentwicklung, aber auch die Mitgliedschaft in fakultätsübergreifenden Kommissionen etc. Nicht ausreichend, aber erwünscht ist die Mitwirkung in Berufungskommissionen. 

Für die Zwischenevaluation: Nachweis von Tätigkeit in einem Bereich oder konkrete Planungen.

7) Nachgewiesene Transferaktivitäten in die Gesellschaft

Transferaktivitäten umfassen z.B. Vortrag/Publikation/Projektaktivität außerhalb des wissenschaftlichen Bereiches, Engagement für das Fach auch in im Rahmen einer größeren Öffentlichkeit. Nachgewiesen werden soll, dass Aktivitäten in diesem Bereich vorhanden sind. 

Für die Zwischenevaluation: noch keine konkreten Nachweise erforderlich.

8) Kenntnisse der deutschen Sprache

Nachzuweisen ist die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen abzuhalten und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Erwartet wird bis zur Endevaluation mindestens das (Erreichen von) Sprachniveau B2, vorzugsweise Sprachniveau C1.

Für die Zwischenevaluation: noch keine konkreten Nachweise erforderlich.

 

Die Erfüllung aller Kriterien ist zwingend. Die Kriterien 3, 4, 6 und 7 sind jedoch bereits erfüllt, wenn eine eigenständige erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich stattgefunden hat und erwarten lässt, dass die diesbezüglichen Anforderungen im Rahmen einer zukünftigen W3-Professur erfüllt werden. Darüber hinaus gehende Aktivitäten auf diesen Feldern werden nicht erwartet und können auf keinen Fall geringere Leistungen bei den Kriterien 1 und 2 ausgleichen. Bei Kriterium 2 und 5 wird eine breitere Tätigkeit erwartet. Der Fachbereich trägt Sorge dafür, dass genügend Zeit für die eigene Forschungsarbeit (Kriterium 1) zur Verfügung steht.


Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


Wissenschaftsunterstützender Dienst

Referenten / einer Referentin (m/w/d, E 13 TV-L, 50%) im Dekanat; Bewerbungsfrist: 20.08.2026

Am Dekanat der Philosophischen Fakultät der Universität Tübingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle 

eines Referenten / einer Referentin (m/w/d, E 13 TV-L, 50%)

als Vertretung bis 31.12.2027 (mit Aussicht auf Verlängerung) zu besetzen.  

Zu den Dienstaufgaben gehören die eigenständige Betreuung von Aufgaben in den Bereichen   Studium und Lehre und Finanzen und Stiftungen sowie Mitarbeit bei weiteren Aufgaben in der Dekanatsverwaltung. 

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Staatsexamen) im Bereich der Geisteswissenschaften und ausgewiesene Erfahrung in der Wissenschafts-organisation und -verwaltung. Darüber hinaus sind sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit, hohes Engagement und selbständige Arbeitsweise erforderlich. Die Beherrschung der gängigen Datenverarbeitungsprogramme (MS-Office) und die Bereitschaft, sich in neue Programme einzuarbeiten, werden vorausgesetzt. 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Die Universität setzt sich für die Ziele der Gleichstellung und Diversität ein und fördert aktiv Chancengleichheit. 

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in einer einzigen PDF-Datei per E-Mail bis zum 20.08.2026 an das Dekanat der Philosophischen Fakultät, bewerbungen@philosophie.uni-tuebingen.de. Rückfragen richten Sie bitte an Dekanin Prof. Dr. Angelika Zirker unter dekan@philosophie.uni-tuebingen.de. 
Die Einstellung erfolgt durch die Zentrale Verwaltung.