Stipendienangebote
Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz
Für die nächste Sitzung der Vergabekommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Tübingen können Anträge auf
● Weiterbewilligung laufender Stipendien
● Neuaufnahme in die Förderung (Förderungsbeginn: 1. April 2024)
eingereicht werden.
Es ist vorgesehen, universitätsweit 20 neue Stipendien zu bewilligen. Eine Verlängerung über die Regelförderungsdauer ist nicht möglich.
Neuanträge sowie Weiterbewilligungsanträge mit den erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens Montag, den 04. Dezember 2023 eingereicht werden.
(Original bitte an das Dekanat Philosophische Fakultät, Keplerstr. 2, 72074 Tübingen + digitale Version per Email an promotion@philosophie.uni-tuebingen.de).
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Landesgraduiertenförderung