Institut für Medienwissenschaft

Das Praktikum

Alles zum Pflichtpraktikum (nur Hauptfach) und zu möglichen freiwilligen Praktika während des B.A.-Studiums.

Ist ein Praktikum Teil des medienwissenschaftlichen Studiums?

Für alle, die Medienwissenschaft als Hauptfach studieren: Ja. Im Rahmen des Studiums ist fest eingeplant, dass Sie in den Semesterferien ein dreimonatiges studienbegleitendes Praktikum absolvieren. Und wir ermutigen Sie dazu, auch darüber hinaus praktische Erfahrungen zu sammeln. Das Praktikum kann im Bereich der Presse, des Hörfunks, des Fernsehens, der Neuen Medien, der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit im In- oder Ausland abgeleistet werden. Das Praktikum kann in Teilpraktika von mindestens vier Wochen Dauer aufgeteilt werden. Insgesamt werden für das Praktikum 15 Leistungspunkte vergeben. 9 Punkte davon werden dem Bereich ‚Überfachliche berufsfeldorientierte Kompetenzen‘ zugerechnet. 

Werkstudententätigkeiten oder freie redaktionelle Tätigkeiten können unter folgenden Bedingungen als Äquivalent für ein Vollzeit-Praktikum im Umfang von drei Monaten anerkannt werden:

  • Sie erfolgen in einer klar definierten medienaffinen Abteilung eines Unternehmens oder beziehen sich auf ein klar definiertes medienaffines Projekt.
  • Sie umfassen mindestens 10 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Insgesamt müssen 450 Arbeitsstunden erbracht werden.
  • Sie sind innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.

Kann ich Praktika, die ich vor dem B.A.-Studium absolviert habe, anrechnen lassen?

Prinzipiell ist das möglich. Voraussetzung ist, dass das Praktikum in einem eindeutig medienaffinen Berufsfeld stattgefunden hat. Grundsätzlich sollten Sie solche "alten" Praktika aber nur im Notfall anrechnen lassen.

Denken Sie daran, dass einerseits bei einer Bewerbung vor allem aktuelle Erfahrungen für Ihre zukünftigen Arbeitgeber*innen interessant sind. Andererseits entwickeln sich während des Studiums häufig ganz andere Interessenschwerpunkte als nach dem Abitur absehbar war. Nutzen Sie also die Chance mit Ihrem Pflichtpraktikum neue Erfahrungen zu machen oder bereits bestehende Erfahrungen zu vertiefen. Kontakte, die Sie gerade gegen Ende des Studiums knüpfen, können bei der Berufswahl oder der Bewerbung sehr hilfreich sein.

Kann ich mir auch ein Auslandspraktikum anrechnen lassen?

Prinzipiell ist es möglich, sich ein im Ausland absolviertes Praktikum anrechnen zu lassen. Einzelheiten sind mit Dr. Pia Fruth zu klären.

Vermittelt mir das Institut für Medienwissenschaft einen Praktikumsplatz oder bestehen Praktikumskooperationen?

Grundsätzlich sollen Studierende, eigenverantwortlich und ihren Interessen folgend, selbstständig einen Praktikumsplatz suchen und sich bewerben. Für Rückfragen steht Dr. Pia Fruth als Praktikumsberaterin zur Verfügung.

Gibt es Tipps für die Praktikumsbewerbung und das Praktikum?

Die Fachschaftsvertretung Medienwissenschaft hat ein Informationsblatt für Sie erstellt, dass Sie hier herunterladen können:

 How to get a Praktikum

Ist es sinnvoll, ein Praktikum während des Semesters zu machen?

Davon ist zumindest während der ersten Semester abzuraten. Während dieser Zeit ist der Stundenplan an der Uni meist recht voll. Fast alle Praktika erfordern aber eine Vollzeitanwesenheit. Da kommt es immer zu Terminschwierigkeiten, und die Lehrenden sehen es sehr ungern, wenn Sie bei den Lehrveranstaltungen fehlen. Außerdem können Sie sich für das Pflichtpraktikum leider nicht beurlauben lassen. Es ist in der Regel unproblematisch, wenn sich Semesterbeginn oder -ende nur um ein paar Tage überlappen. Bitte achten Sie aber unbedingt auf die Auftakt- , bzw. Abschlusstermine Ihrer Lehrveranstaltungen.

Auch wenn Sie bereits in einem höheren Semester sind und die meisten Ihrer Lehrveranstaltungen absolviert haben, kann ein Praktikum während des Semesters funktionieren. Sprechen Sie das ggf. mit Ihren Lehrenden oder der Betreuung Ihrer Abschlussarbeit ab. Gestalten Sie gemeinsam einen Zeitplan, der für alle passt.

Kann ich fürs Praktikum ein Urlaubssemester nehmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Studierendensekretariat für maximal zwei Semester beurlauben lassen. Eine Beurlaubung ist beispielsweise für ein zusätzliches freiwilliges Praktikum möglich. Nicht möglich hingegen ist eine Beurlaubung fürs Pflichtpraktikum oder ein Auslandssemester, in dem Sie Studien- oder Prüfungsleistungen anrechnen lassen wollen.

Wo bekomme ich eine Bestätigung über die vorgeschriebenen Pflichtpraktika im B.A.-Hauptfach Medienwissenschaft?

Füllen Sie das Formular „Bestätigung Pflichtpraktikum“ aus. Jedes Lehrstuhlsekretariat kann das Formular dann unterschreiben und stempeln.

Bestätigung Pflichtpraktikum

Wie soll ein Praktikumsbericht aussehen?

Eine Handreichung zum Praktikumsbericht finden sie hier:

Handreichung zum Praktikumsbericht

Bekomme ich von der Uni auch eine Bescheinigung, dass das vorgeschriebene Pflichtpraktikum sechs Monate dauert?

Nein. Unter keinen Umständen, denn das entspricht nicht unserer derzeit gültigen Studienordnung! Immer wieder wollen mögliche Arbeitgeber*innen Sie nur dann zu einem Praktikum annehmen, wenn Sie volle sechs Monate als Pflichtpraktikant*in tätig sind. Das hat damit zu tun, dass Sie dann nicht mit dem geltenden Mindestlohn bezahlt werden müssen. Seien Sie in diesem Fall selbstbewusst! Der Mindestlohn ist kein Managerhonorar. Wenn Sie drei Monate Pflichtpraktikum gemacht haben, haben Sie schon einiges gelernt und können für die folgenden drei "freiwilligen" Monate ruhig den Mindestlohn für Ihre Arbeit fordern. 

Kann ich mir ein freiwilliges Praktikum irgendwie anrechnen lassen?

Ja. Sie können sich freiwillige Praktika als Schlüsselqualifikation anrechnen lassen. Möglich ist die Anrechnung von bis zu zehn Punkten. Bitte wenden Sie sich hierfür an Dr. Torsten Maurer.

Bis wann muss der Praktikumsbericht eingereicht sein?

Bis zum Ende Ihres Studiums muss der Bericht fertig sein. Bitte bedenken Sie bei der Abgabe, dass Zuständige für die Anerkennung im Urlaub sein können oder viele andere Studierende gleichzeitig ihre Berichte abgeben. Planen Sie darum mindestens vier Wochen für die Bearbeitung und Anerkennung ein!