Weitere Fragen
Studienfachwechsel
Ich habe bisher Medienwissenschaft im Nebenfach studiert und möchte ins Hauptfach wechseln (oder umgekehrt). Ist dies möglich?
Prinzipiell ist dies möglich. Weitere Informationen können Sie bei den zuständigen Fachberatern erfragen.
Was muss ich bei einem Haupt- bzw. Nebenfachwechsel beachten?
Nach dem Landeshochschulgesetz müssen Studierende, die ihre Studienfächer ab dem dritten oder in höheren Semestern wechseln wollen, nachweisen, dass sie eine Fachstudienberatung absolviert haben. Wenden Sie sich dazu an die B.A.-Studienberater.
Werden beim Fachwechsel Leistungen, die nach einer früheren Studienordnung erbracht wurden, anerkannt?
Falls es sich um gleiche oder äquivalente Module handelt, ist eine Anerkennung möglich.
Prüfung
Ich habe meine Kurse im letzten Semester nicht bestanden. Kann ich im kommenden Semester dennoch das Studium fortführen und die nächsten Kurse belegen?
Normalerweise ja. In den meisten Fällen können Sie im folgenden Semester ohne Einschränkung weiterstudieren und müssen die nicht bestandenen Kurse nachholen, sobald diese wieder angeboten werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel.
- Da die meisten Veranstaltungen nur im jährlichen Turnus angeboten werden, ist es dringend erforderlich, die für die Orientierungs- und Zwischenprüfung relevanten Veranstaltungen erfolgreich zu absolvieren. Ansonsten haben Sie hier nur ein Semester Toleranz: Die Orientierungsprüfung muss spätestens am Ende des dritten und die Zwischenprüfung spätestens Ende des fünften Semesters erfolgreich bestanden worden sein. In Anbetracht des Turnussystems können sich bei Nichtbestehen Komplikationen für Ihr weiteres Studium ergeben.
- Eine weitere Ausnahme gilt für Studierende des Hauptfachs, die das Profil I: "Konzeption digitaler Medien" studieren. In diesem Profil ist das Bestehen der Module aus dem Bereich I Voraussetzung für die Belegung der Module aus dem Bereich II. Letzterer wiederum wird vorausgesetzt, um das Abschlussprojekt im Bereich III belegen zu können.
Gibt es bei Nichtbestehen einer Prüfung im laufenden Semester noch einen Nachschreibetermin/Wiederholungsklausur?
Modulprüfungen sind grundsätzlich wiederholbar. Es hängt jedoch vom einzelnen Dozenten ab, ob ein Wiederholungstermin angeboten wird. Für die erfolgreiche Weiterführung des Studiums gelten jedoch verbindlich die in der allgemeinen Studienordnung geregelten Fristen für die Erbringung der Orientierungs- und Zwischenprüfung.
Kann man von Prüfungen bzw. Leistungsnachweisen zurücktreten?
Im Fall von Krankheit oder sollten belegbare Verhinderungsgründe vorliegen, müssen Sie unmittelbar nach dem Termin des Leistungsnachweises einen schriftlichen Antrag und ein ärztliches Attest beim Dozenten oder einem der Studienberater einreichen. Sie können dann zur regulären Wiederholungsprüfung antreten, falls eine solche stattfindet.
Bei schriftlichen Leistungen müssen Sie sich spätestens einen Tag vor der schriftlichen Leistung (z.B. Klausur) in Alma abmelden. Das können Sie selbst vornehmen. Bei Hausarbeiten einen Tag vor der vom Dozenten ausgegebenen Frist. Sie können sich sogar noch kurzfristiger abmelden, dann aber nicht mehr über Alma. Die denkbar kürzeste Möglichkeit wäre, sich persönlich beim Dozenten vor Verteilung der Prüfungsaufgaben abzumelden. Bei mündlichen Prüfungen ist die Lage etwas anders. Dort müssen Sie sich 3 Tage vorher abmelden.
Berufsberatung
Ich bin kurz davor, mein Studium abzuschließen. Wie kann ich mir einen Überblick über Arbeitsmarktsituation und Jobperspektiven verschaffen?
In Fragen der allgemeinen Berufsberatung steht Ihnen ein vielfältiges Beratungsangebot des Career Service der Uni Tübingen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Career Service.