Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, auf einen Ausgleich von Nachteilen hinzuwirken, die durch gender-bezogene Faktoren bestehen (LHG 2015 §4). Sie und die Mitglieder der Gleichstellungskommission dienen als Ansprechpartner*innen für Studierende, Mitarbeiter*innen und Lehrende der Philosophischen Fakultät für in diesen Zusammenhängen aufkommende Fragen. Dies schließt Probleme bei Vereinbarkeit von Familie und Studium und vertrauliche Beratung im Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung ebenso ein wie die Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und die Förderung des Themas Gender Studies in Forschung und Lehre.
Das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten der Philosophischen Fakultät ist seit dem 1. Oktober 2024 vakant. Im Wintersemester 2024/25 (ab 01.10.2024) führt Prof. Dr. Sam Featherston die Amtsgeschäfte kommissarisch.
Amtsvorgängerinnen sind Prof. Dr. Monika Schrimpf (2019-2024), Prof. Dr. Heike Oberlin (2014-2019), Franziska Plümmer, M.A. (2014), Prof. Dr. Esme Winter-Froemel (2013-2014) und Dr. Lily Tonger-Erk (2010-2013).
Administrative Unterstützung: Andrea Nieß (täglich per email, vormittags auch telefonisch erreichbar)
Links:
- Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät
- Zentrale Homepage der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Tübingen
- Familienbüro der Universität Tübingen
- Zentrum für Gender- und Diversitätsforschung der Universität Tübingen (ZGD)
- Fördermaßnahmen der Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät
- Antragstellung