Sie können sich auch für den M.Sc. bewerben, während Ihr Bachelorzeugnis noch nicht ausgestellt wurde, bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZIO):
§5 (8) Dem Zulassungsantrag zu einem Aufbau- oder Masterstudiengang sind neben dem Bachelorzeugnis ein ‚Transcript of Records‘ oder vergleichbare Unterlagen beizufügen. Die Zulassung zu einem Aufbau- oder Masterstudiengang kann auch beantragt werden, wenn der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss und die mit ihm zusammenhängenden Maßstäbe nach § 59 LHG rechtzeitig vor Beginn des beantragten Aufbau- oder Masterstudiengangs erfüllt werden. Soweit in die Auswahlentscheidung das Ergebnis des Bachelorabschlusses einbezogen ist, nehmen Bewerberinnen / Bewerber nach Satz 1 am Auswahlverfahren mit einer Durchschnittsnote, die auf Grund bisheriger Prüfungsleistungen ermittelt wird, teil; es obliegt der Bewerberin / dem Bewerber einen Nachweis über die Durchschnittsnote der bisherigen Prüfungsleistungen beizubringen.“
Das heißt, dass Ihr Transcript Of Records eine Durchschnittsnote enthalten muss. Insbesondere Studierende der Uni Tübingen können dieses ToR nicht selbst erstellen, sondern benötigen die Errechnung der Durchschnittsnote vom Prüfungsamt. Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Einholung dieser Unterlagen, da deren Fehlen oft erst bemerkt, wenn das ToR mit der Durchschnittsnote vom Studierendensekretariat nachgefordert wird (mit oftmals knappen Fristen).