Fachbereich Geowissenschaften

Kontakt und Bewerbung

Wenden Sie sich bei Fragen zu Inhalten, Bewerbung oder Studienorganisation gerne an den Studienfachberater Dr. Andreas Braun (s. Kontaktdaten rechts).

Weitere Informationen geben Ihnen gerne die Professor*innen des Master-Studiengangs Physische Geographie (Prof. Dr. Yvonne Oelmann, Prof. Dr. Volker Hochschild, Prof. Dr. Thomas Scholten).

Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

  • Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiengangs ist ein erfolgreicher Studienabschluss (Bachelor mit mindestens Note 3,0) in Geographie oder benachbarten Fachrichtungen (z.B. Geoökologie, Geowissenschaften, Biologie, Agrar- und Forstwissenschaften, Regionalmanagement, Landschaftsplanung oder in einem verwandten Fach mit umweltwissenschaftlichem Bezug). Ansonsten ist dieser Studiengang zulassungsfrei, insofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, d.h. es ist keine Bewerbung notwendig.
  • Bewerber*innen, deren Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, können einen aktuellen Notenauszug hochladen und werden unter Vorbehalt eingeschrieben. In der Regel muss das Bachelorzeugnis dann im Laufe des ersten Master-Semesters vorgelegt werden. Setzen Sie sich bei Fragen bitte direkt mit dem Studierendensekretariat in Verbindung.
  • Für das Masterstudium sind ausreichende Englischkenntnisse erforderlich. Die Lehrveranstaltungen können in deutscher und englischer Sprache durchgeführt werden.
  • Ausländische Studienbewerber*innen müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, die ggfs. auch noch im Verlauf des Studiums nachgereicht werden können (DSH-3 oder TestDaF-4).

Online-Immatrikulation

Die Bewerbung erfolgt online über das zentrale Portal (alma) für die Master-Studiengänge der Universität Tübingen. Es ist zwischen 01. Juni und 15. September geöffnet:

Bewerbungsportal Uni Tübingen

Eine Einschreibung ist in der Regel nur zum Wintersemester möglich. Es gibt kein gesondertes Bewerbungsverfahren, Ihr bisheriger Studienverlauf wird jedoch kurz auf Eignung für die Inhalte des Masterstudiums geprüft. Anschließend erhalten Sie ein Immatrikulationsangebot für den Master. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten ist jedoch eine frühe Einreichung der Unterlagen ratsam. Wenn Sie eine schnelle Entscheidung benötigen, melden Sie sich gerne parallel per Mail an . Ihre Unterlagen werden dann umgehend bearbeitet und Sie haben Planungssicherheit für Ihr weiteres Studium.

Wenn Sie bereits Veranstaltungen auf Master-Niveau absolviert haben, die noch nicht Teil eines vorangegangenen Abschlusses waren (z.B. Master an anderer Hochschule begonnen, aber nicht abgeschlossen), ist auch ein Einstieg zum Sommersemester möglich. Nehmen Sie dazu bitte direkt mit dem Studienfachberater auf.

Ablauf der Einschreibung

Um sich für den Masterstudiengang einzuschreiben, durchlaufen Sie die nachfolgend dargestellten Schritte:

  1. Sie registrieren sich im Bewerbungsportal (s. oben) und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
  2. Ihre Unterlagen werden formell vom Studierendensekretariat auf Vollständigkeit geprüft, eventuell erhalten Sie die Benachrichtigung, dass noch etwas fehlt.
  3. Erst nach formeller Prüfung wird Ihre Bewerbung an uns zur fachlichen Kontrolle weitergegeben. Wir prüfen anhand Ihres Studienverlaufs aus dem Bachelorstudiengang, ob Sie die inhaltlichen Grundkenntnisse mitbringen, um an den Lehreranstaltungen teilzunehmen. So wird garantiert, dass sich alle Studierenden auf ähnlichem Niveau befinden und die Qualität der Module auch Masterniveau erreicht.
  4. Wenn Sie die notwendigen Grundlagen vorweisen können, wird Ihrer Bewerbung zugestimmt. In der Regel erhalten Sie eine kurze Mail zur Bestätigung von uns. Falls einzelne Lücken bestehen, kann eine Einschreibung unter Auflagen ausgesprochen werden (z.B. Belegen eines bestimmten Bachelormoduls in Tübingen, bevor darauf aufbauende Master-Module belegt werden können). Sind die fachlichen Schwerpunkte nicht ersichtlich, müssen wir Ihre Bewerbung ablehnen.
  5. Anschließend wird Ihre Bewerbung vom Studierendensekretariat weiterbearbeitet und Sie erhalten ein Immatrikulationsangebot in Form eines Zulassungsbescheids. Im Anschluss steht es Ihnen frei, innerhalb einer bestimmten Frist mit diesem Zulassungsbescheid und ggfs. weiteren Unterlagen einen Antrag auf Immatrikulation zu stellen (offizielle Einschreibung). Erst dann ist Ihre Einschreibung verbindlich.
  6. Nach Bearbeitung Ihrer Immatrikulation erhalten Sie Ihren Studierendenausweis und Logins für die Universitären Dienste (Mail-Adresse, Software usw.)

 

Einschreibung ohne Bachelorzeugnis

Sie können sich auch für den M.Sc. bewerben, während Ihr Bachelorzeugnis noch nicht ausgestellt wurde, bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZIO):

§5 (8) Dem Zulassungsantrag zu einem Aufbau- oder Masterstudiengang sind neben dem Bachelorzeugnis ein ‚Transcript of Records‘ oder vergleichbare Unterlagen beizufügen. Die Zulassung zu einem Aufbau- oder Masterstudiengang kann auch beantragt werden, wenn der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss und die mit ihm zusammenhängenden Maßstäbe nach § 59 LHG rechtzeitig vor Beginn des beantragten Aufbau- oder Masterstudiengangs erfüllt werden. Soweit in die Auswahlentscheidung das Ergebnis des Bachelorabschlusses einbezogen ist, nehmen Bewerberinnen / Bewerber nach Satz 1 am Auswahlverfahren mit einer Durchschnittsnote, die auf Grund bisheriger Prüfungsleistungen ermittelt wird, teil; es obliegt der Bewerberin / dem Bewerber einen Nachweis über die Durchschnittsnote der bisherigen Prüfungsleistungen beizubringen.

Das heißt, dass Ihr Transcript Of Records eine Durchschnittsnote enthalten muss. Insbesondere Studierende der Uni Tübingen können dieses ToR nicht selbst erstellen, sondern benötigen die Errechnung der Durchschnittsnote vom Prüfungsamt. Bitte kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Einholung dieser Unterlagen, da deren Fehlen oft erst bemerkt, wenn das ToR mit der Durchschnittsnote vom Studierendensekretariat nachgefordert wird (mit oftmals knappen Fristen).