Studierende, die Philosophie im Bachelor of Education (B.Ed.) studieren, müssen eine Latinumsprüfung ablegen: Sie belegen - normalerweise in zwei aufeinanderfolgenden Semestern - erst die Unterstufe fürs Latinum und dann die Oberstufe fürs Latinum. Am Ende der Oberstufe können Sie sich für die staatliche Prüfung fürs Latinum beim Regierungspräsidium Tübingen anmelden (schriftliche und mündliche Prüfung). Wenn Sie diese Prüfung bestehen, erhalten Sie ein Latinumszeugnis.
Für Studierende im B.A. Philosophie (neue Prüfungsordnung) bieten wir seit einiger Zeit die Lehrveranstaltung „Lateinische Lektüre für Philosophen“ an, die vom Philologischen Seminar und Philosophischen Seminar in Kooperation unterrichtet wird.
Diese Lehrveranstaltung wird nur im Wintersemester angeboten.
Die Philosophiestudierenden des Studienganges Bachelor of Arts (neue Prüfungsordnung) können in Zukunft im zweiten Semester des Erwerbs der Lateinkenntnisse zwischen der Lektüreübung für Philosophen und der herkömmlichen Übung zur Vorbereitung des Latinums (Oberstufe) wählen. Die beiden Möglichkeiten sehen folgendermaßen aus:
1. Möglichkeit:
- 1. Semester (4 SWS): Unterstufe fürs Latinum: Grundlagen der lateinischen Grammatik
- 2. Semester (4 SWS): Lateinische Lektüre für Philosophen
Leistungsnachweis: in der Lektüreübung zu erbringen (uniinterne Prüfung)
2. Möglichkeit:
- 1. Semester (4 SWS): Unterstufe fürs Latinum: Grundlagen der lateinischen Grammatik
- 2. Semester (4 SWS): Lektüre von Cicero-Texten in einer Oberstufe fürs Latinum
Leistungsnachweis: schriftliche und mündliche Latinumsprüfung (staatliche Prüfung)
Ein Vorteil der neuen Lektüreübung mit philosophischem Inhalt ist, dass sie auf die Philosophie abgestimmt ist. Bedenken Sie allerdings, dass Sie nur mit der 2. Möglichkeit das offizielle Latinumszeugnis erwerben! Falls Sie auf ein Fach wechseln, das das reguläre „Latinum“ vorschreibt, oder bereits ein weiteres Fach studieren, das das „Latinum“ erfordert, kommt daher die 1. Möglichkeit für Sie nicht in Frage.