Fachbereich Wirtschaftswissenschaft

Häufige Fragen zur Bewerbung um einen Bachelor-Studienplatz

Bis wann muss meine Bachelor-Bewerbung spätestens eingegangen sein?

Ihr müsst Eure Bewerbung bis spätestens 15. Juli, 24 Uhr MEZ, im Online-Bewerberportal hochgeladen haben.

Welche Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt sein?

Bitte folgt den Schritten im Online-Bewerberportal. Bereithalten solltet Ihr Euer Abiturzeugnis, einen Selbsttest zur Studienorientierung sowie ggf. Nachweise über zusätzliche Kriterien.

Ist eine Mehrfachbewerbung möglich?

Ja, es können bis zu drei gleichwertige Anträge für Bachelorstudiengänge im Online-Portal der Universität Tübingen gestellt werden.

Können Abiturzeugnisse nachgereicht werden?

Aus verwaltungstechnischen Gründen könnt Ihr Euer Abiturzeugnis nicht nachreichen. Bitte bewerbt Euch deshalb erst, nachdem Ihr Euer Abiturzeugnis erhalten habt und Eure Bewerbungsunterlagen vollständig einreichen könnt. Eure vollständigen Unterlagen müssen bis zum 15. Juli bei uns eingehen (= Ausschlussfrist).

An welche Adresse schicke ich meine Bewerbungsunterlagen?

Wir organisieren das Bewerbungsverfahren online. Solltet Ihr, etwa aufgrund einer Sehbehinderung, das Online-Verfahren nicht nutzen können, wendet Euch bitte an das zentrale Studierendensekretariat. Das Einreichen von Papier ist nicht mehr erforderlich.

Wie hoch liegt der NC bei den Bachelorstudiengängen?

Da neben dem Abiturdurchschnitt auch zusätzliche Kriterien wie Berufs- oder Auslandserfahrung gewichtet werden, lässt sich keine ganz klare Aussage mehr zu den NCs treffen.

Gibt es Studiengebühren?

Baden-Württemberg erhebt derzeit für deutsche und ihnen gleichgestellte Studierende keine Studiengebühren. Nähere Informationen zu Studiengebühren für ein Zweitstudium und für internationale Studierende findet Ihr hier.

Ich gehe ein Jahr ins Ausland und möchte erst nächstes Jahr mit dem Studium beginnen - kann ich mich dieses Jahr schon bewerben?

Prinzipiell ist eine Bewerbung immer nur im selben Jahr möglich, in dem auch das Studium begonnen werden soll. Studieninteressierte, die Zivildienst, freiwilligen Wehrdienst, einen Anderen Dienst im Ausland, ein FSJ, ein FÖJ, einen Europäischen Freiwilligendienst oder ein von der Bundesregierung gefördertes Modellprojekt (z.B. "Weltwärts") absolvieren, können sich hingegen bereits vor bzw. während ihres Dienstes bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen. Wenn ein* Bewerber*in dann eine Zusage erhält, kann er/sie sich im darauffolgenden Jahr unter Vorlage dieser Zusage sowie einer Bescheinigung über den absolvierten Dienst noch einmal bewerben. Er/Sie erhält dann eine bevorzugte Zulassung, ohne nochmals am Auswahlverfahren teilnehmen zu müssen. Dieses Vorgehen ist insbesondere für diejenigen Studieninteressierten zu empfehlen, bei denen abzusehen ist, dass sie aufgrund eines Auslandsaufenthaltes im Jahr ihres Studienbeginns nicht am Auswahlverfahren werden teilnehmen können.

Ich bin internationaler Bewerber oder habe im Ausland mein Abitur gemacht. Was muss ich beachten?

Hier findet Ihr nähere Informationen.

Wie funktioniert das Verfahren über Wartezeit?

10 % der Plätze werden über Wartezeit vergeben.

Der zur Verfügung stehende Studienplatzanteil für Studienanfänger, der über die Wartezeit vergeben wird, ist 10 Prozent der für jeden Studiengang vorhandenen Plätze. Jede Bewerberin und jeder Bewerber nimmt automatisch an der Vergabe der Studienplätze über dieses Kriterium der Wartezeit teil. Wer einen Studienplatz über die Wartezeit erhält, nimmt nicht mehr am Auswahlverfahren teil.

Berechnung der Wartezeit

Bei der Vergabe der Studienplätze über das Kriterium Wartezeit wird eine eigene Rangliste gebildet, unabhängig von den Ranglisten der Auswahlverfahren. Kriterium für die Rangfolge dieser Liste ist im Wesentlichen die Lebenszeit, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen ist. Gemessen wird die Wartezeit in Halbjahren. Nur innerhalb einer Gruppe mit gleicher Wartezeit werden die Bewerber anhand ihrer Abiturnote sortiert.

Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet. Das gleiche gilt für Auslandsaufenthalte oder einen "Dienst" (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr).

Nicht zur Wartezeit zählen allerdings die Semester, die Ihr an einer deutschen Hochschule eingeschrieben wart. Die Semester werden nämlich als so genanntes Parkstudium gewertet und von der Wartezeit abgezogen. Wer also meint, während der Wartezeit auf sein eigentlich gewünschten Studienfach bereits ein anderes, möglicherweise verwandtes Fach studieren zu können, verhält sich - bewerbungstaktisch gesehen - unklug, weil er in diesen Semestern keine Wartezeit ansammelt.

Keine Verrechnung von Wartezeit und Abiturdurchschnitt

Einem weit verbreiteten Gerücht muss an dieser Stelle noch begegnet werden: Manche Abiturienten glauben, mit jedem Semester Wartezeit würde sich ihre Abiturnote um eine Zehntelnote verbessern und auf diese Weise würden sie irgendwann einen Studienplatz erhalten. Eine solche Regelung gibt es nicht!

Wartezeitberechnung bei vorherigem Studium an Berufsakademie (B A) bzw. Dualer Hochschule (DH)

In diesem Fall sind drei Konstellationen zu unterscheiden:

  1. Ihr habt Euer Studium an einer BA begonnen und dort auch beendet. Hier werden die an der BA studierten Semester nicht als Hochschulsemester gewertet.
  2. Ihr habt Euer Studium an einer BA begonnen, aber an der neu errichteten DH beendet. Da die DH eine Fachhochschule mit formalem Hochschulstatus ist, werden hier alle an BA und DH studierten Semester als Hochschulsemester berücksichtigt.
  3. Ihr habt Euer Studium an einer DH begonnen und beendet. Hier werden alle Semester an der DH als Hochschulsemester gewertet.

Weitere Infos und Beratung zu den Wartesemestern

Für weitergehende Informationen wendet Euch bitte an das Studierendensekretariat. Dieses führt die Wartezeitberechnung durch.

Was ist ein Zweitstudium und wie bewerbe ich mich?

Ein Zweitstudium tritt der- oder diejenige an, der oder die bereits ein abgeschlossenes Studium nachweist.

Studienbewerber*innen, die bereits über ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, müssen sich für ein Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang grundsätzlich direkt bei der Studentenabteilung bewerben. Dies gilt auch für Studiengänge, in denen das Bewerbungsverfahren sonst über den Fachbereich läuft. Hierfür gibt es spezielle Bewerbungsanträge.

Bei einem vorherigen Studium an einer Berufsakademie (BA) bzw. dualen Hochschule (DH) ist Folgendes zu beachten:

  • Habt Ihr einen Abschluss an einer BA vor dem 1.3.2009 erlangt, stellt dies kein abgeschlossenes Hochschulstudium dar. Ihr müsst Euch für ein Erststudium bewerben.
  • Habt Ihr einen Abschluss an einer DH nach dem 1.3.2009 erlangt, stellt dies ein abgeschlossenes Hochschulstudium dar. Ihr müsst Euch für ein Zweitstudium bewerben.

Bitte beachtet, dass für ein Zweitstudium in Baden-Württemberg Studiengebühren erhoben werden. Nähere Informationen finde Ihr hier.

Ein M.Sc.-Studiengang zählt dabei nicht als Zweitstudium, da es sich um ein konsekutives Studiensystem handelt.

Was ist ein Parallelstudium und wie bewerbe ich mich?

Ein Parallelstudium liegt vor, wenn Ihr zusätzlich zu Eurem laufenden Studium ein weiteres Hauptfach studieren wollt.

Bei einer Bewerbung für ein Parallelstudium müsst Ihr einige Besonderheiten beachten. Ein Parallelstudium ist in Tübingen erst ab dem zweiten Hochschulsemester möglich. Für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine Genehmigung zum Parallelstudium von der Ursprungsfakultät erforderlich, sofern beide Studiengänge zulassungsbeschränkt sind.

Nähere Informationen dazu findet Ihr hier.

Bitte beachtet, dass bei einem Parallelstudium in Baden-Württemberg Studiengebühren anfallen können, sobald das erste Studium abgeschlossen ist. Nähere Informationen findet Ihr hier.

Was ist ein Härtefall?

Ein sozialer Härtefall ist gegeben, wenn der Bewerber/ die Bewerberin durch gesundheitliche, familiäre und soziale Umstände gegenüber anderen Bewerber*innen so erheblich benachteiligt ist, dass ihn die Ablehnung unzumutbar belasten würde. Bis zu 5% der Studienplätze werden für Härtefälle vorgehalten. Nähere Informationen erhaltet Ihr direkt beim Studierendensekretariat.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?

Ausführliche Informationen findet Ihr auf unserer Website zum Thema Bachelor-Bewerbungen. Gerne könnt Ihr Eure Fragen an unsere Bewerbungsberatung richten bachelor-bewerbungspam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de. Gerne könnt Ihr auch in die persönliche Sprechstunde kommen.