Das Jurastudium im Pflichtfachbereich, den Rechtsgebieten, die alle Studierenden beherrschen müssen, gliedert sich in die drei Teilgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht (die sog. "dogmatischen Fächer"). Das Zivilrecht regelt dabei die Rechtsbeziehungen der gleichgeordneten Privatrechtssubjekte (Mieter-Vermieter, Käufer-Verkäufer, Geschädigter-Schädiger, Arbeitgeber-Arbeitnehmer usw. usf.), das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat (insbesondere im Verwaltungsrecht) und umfasst darüber hinaus das internationale und das supranationale Recht und das Strafrecht befasst sich als "ultima ratio" mit strafwürdigem Verhalten und dessen Saktionierung.
Die examensrelevanten Inhalte werden in zwei Studienabschnitten vermittelt, die man als Grund- und als Hauptstudium bezeichnen kann. Beide Studienabschnitte funktionieren in weiten Teilen nach dem gleichen Prinzip. In jedem Rechtsgebiet müssen Vorlesungen und weitere Lehrveranstaltungen besucht und je Teilgebiet an einer sogenannten Übung erfolgreich teilgenommen werden. Deren Bestehen setzt voraus, dass Sie innerhalb eines Semesters jeweils eine Hausarbeit und Klausur bestehen. Inhaltlich unterscheiden sich die Übungen im Hauptstudium - Übungen für Fortgeschrittene - von denen im Grundstudium - Übungen für Anfänger - durch ihren höheren Schwierigkeitsgrad sowie einen größeren Umfang und durch den wesentlich erweiterten Prüfungsstoff. Die im Rahmen der Übungen für Anfänger zu absolvierenden Klausuren sind außerdem relevant für die Orientierungs- und die Zwischenprüfung, wohingegen es sich bei den Übungen für Fortgeschrittene um Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung handelt.
Zusätzlich zu den Übungen für Fortgeschrittene müssen Sie teils im Grund- überwiegend aber im Hauptstudium weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Staatsprüfung erwerben. Dazu gehören Praktika, Lehrveranstaltungen zu sog. Schlüsselqualifikationen und zur fremdsprachlichen Fachsprache, eine Seminararbeit aber auch zu mindestens einem Grundlagenfach (i.d.R. Rechtsgeschichte). DIe Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen soll Ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten vertiefen, Ihnen aber auch für Ihren späteren beruf wichtige Soft Skills verschaffen.
Den Abschluss Ihres Studiums im Pflichtfachbereich bildet die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung. Dieser besteht aus sechs Klausuren (sog. "Aufsichtsarbeiten"), davon drei im Zivil-, eine im Straf- und zwei im Öffentlichen Rechts, sowie einer mündlichen Prüfung in allen drei dogmatischen Fächern. Die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung wird baden-württembergweit und -einheitlich durch das Landesjustizprüfungsamt an den fünf Universitätsstandorten im Land abgenommen. Sie geht zu 70 Prozent in die Note in der Ersten juristischen Prüfung ein.
Die Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen grundsätzlich einmal wiederholt werden. Wer jedoch nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium spätestens an der am Ende des achten Semesters beginnenden Staatsprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, der wird so gestellt, als sei die Staatsprüfung nicht unternommen worden, § 22 I S.1 JAPrO ("Freiversuch"). Darüber hinaus gilt gem. § 23 I S.1 HS 1 JAPrO: "Wer die Staatsprüfung nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium bei erstmaliger Teilnahme spätestens an der am Ende des zehnten Semesters beginnenden Prüfung in Baden-Württemberg bestanden hat, kann diese zur Verbesserung der Note spätestens in der übernächsten Prüfung einmal wiederholen (...)" (sog. "Verbesserungsversuch").