"Rechtsfragen und menschliche Schicksale"
Thema „Internationale Strafverfolgung staatlicher Verbrechen in Deutschland und Lateinamerika: 1933 – 1976 – heute“
Am 21. Juni 2017 hat das 1. Tübinger Elisabeth-Käsemann-Symposium stattgefunden. Veranstalter war für die Fakultät der Lehrstuhl Prof. Dr. Jörg Eiseles zusammen mit der Juristischen Gesellschaft und der Elisabeth Käsemann Stiftung. Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren Bundesjustizministerin a.D. Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und LOStA Jens Rommel, Leiter der Ludwigsburger Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen sowie zwei eigens angereiste Gäste aus Lateinamerika: Prof. Dr. Luis Efrén Ríos Vega, Generaldirektor der Interamerikanischen Akademie für Menschenrechte und Jura-Professor an der Universität Coahuila (Mexiko), und Prof. Dr. Daniel Eduardo Rafecas, Bundesermittlungsrichter und Jura-Professor an der Universität Buenos Aires (Argentinien).
Am Abend kamen sodann trotz großer Sommerhitze rund 300 Zuhörer zum öffentlichen Symposium im Audimax. Es begrüßten Prof. Dr. Jörg Eisele, Dr. Dorothee Weitbrecht von der Elisabeth Käsemann Stiftung, Staatssekretärin Theresa Schopper und Tübingens Erste Bürgermeisterin Dr. Christine Arbogast. Die Keynote hielt Prof. Dr. Rafecas. Er berichtete ausführlich von den Verbrechen des argentinischen Militärregimes der 1970er Jahre und der heutigen juristischen Aufarbeitung, an der er selbst als Bundesrichter mitwirkt. Etwa 30.000 politische Gegner wurden damals in KZ-ähnlichen Lagern gefoltert und ermordet, darunter auch die Tübingerin Elisabeth Käsemann. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen sei allerdings nicht einfach, so Rafecas, beispielsweise mit Blick auf den schwierigen Nachweis der Organisationsherrschaft bei mittelbarer Täterschaft. In der sich anschließenden von Dr. Christiane Schulz vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Berlin) moderierten Podiumsrunde diskutierte Rafecas sodann mit Prof. Dr. Däubler-Gmelin, LOStA Jens Rommel und Prof. Dr. Ríos Vega. Ríos Vega führte dabei nachdrücklich vor Augen, dass das staatliche Verschwindenlassen von Menschen nicht nur ein Problem der Vergangenheit sei, sondern in Mexiko ein brandaktuelles. Zwar habe auch Mexiko die „Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz aller Menschen vor Verschwindenlassen“ ratifiziert. Der Staat sei aber faktisch „nicht präsent“ und gebe „keine Sicherheit“. „Der Druck von internationaler Seite ist wichtig“, so Ríos Vega. Auch Däubler-Gmelin, Rommel und Rafecas mahnten ein noch stärker international-gemeinschaftliches Vorgehen gegen staatliche Menschenrechtsverbrechen als eines der wichtigsten Ziele unserer Zeit an. Es gehe um „Rechtsfragen und menschliche Schicksale“ zugleich, so das Resümee der Veranstalter, die hoffen, dass das Symposium einen fruchtbaren Beitrag zur Bekämpfung staatlicher Menschenrechtsverbrechen geleistet hat.
Am Morgen des Symposiumstags bot ein Kolloquium zunächst die Gelegenheit zum intensiven wissenschaftlichen Rechtsgespräch im Großen Senat. Rund 50 Doktoranden und Studierende der Schwerpunktbereiche „Strafrechtspflege“ und „Recht der internationalen Beziehungen“ hörten Kurzvorträge der Gäste aus Lateinamerika und diskutierten mit ihnen, moderiert von Prof. Dr. Jörg Eisele und Prof. Dr. Bernd Hecker.
Am Abend kamen sodann trotz großer Sommerhitze rund 300 Zuhörer zum öffentlichen Symposium im Audimax. Es begrüßten Prof. Dr. Jörg Eisele, Dr. Dorothee Weitbrecht von der Elisabeth Käsemann Stiftung, Staatssekretärin Theresa Schopper und Tübingens Erste Bürgermeisterin Dr. Christine Arbogast. Die Keynote hielt Prof. Dr. Rafecas. Er berichtete ausführlich von den Verbrechen des argentinischen Militärregimes der 1970er Jahre und der heutigen juristischen Aufarbeitung, an der er selbst als Bundesrichter mitwirkt. Etwa 30.000 politische Gegner wurden damals in KZ-ähnlichen Lagern gefoltert und ermordet, darunter auch die Tübingerin Elisabeth Käsemann. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen sei allerdings nicht einfach, so Rafecas, beispielsweise mit Blick auf den schwierigen Nachweis der Organisationsherrschaft bei mittelbarer Täterschaft. In der sich anschließenden von Dr. Christiane Schulz vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Berlin) moderierten Podiumsrunde diskutierte Rafecas sodann mit Prof. Dr. Däubler-Gmelin, LOStA Jens Rommel und Prof. Dr. Ríos Vega. Ríos Vega führte dabei nachdrücklich vor Augen, dass das staatliche Verschwindenlassen von Menschen nicht nur ein Problem der Vergangenheit sei, sondern in Mexiko ein brandaktuelles. Zwar habe auch Mexiko die „Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz aller Menschen vor Verschwindenlassen“ ratifiziert. Der Staat sei aber faktisch „nicht präsent“ und gebe „keine Sicherheit“. „Der Druck von internationaler Seite ist wichtig“, so Ríos Vega. Auch Däubler-Gmelin, Rommel und Rafecas mahnten ein noch stärker international-gemeinschaftliches Vorgehen gegen staatliche Menschenrechtsverbrechen als eines der wichtigsten Ziele unserer Zeit an. Es gehe um „Rechtsfragen und menschliche Schicksale“ zugleich, so das Resümee der Veranstalter, die hoffen, dass das Symposium einen fruchtbaren Beitrag zur Bekämpfung staatlicher Menschenrechtsverbrechen geleistet hat.