Juristische Fakultät

Deutsch-iberoamerikanische Strafrechtsgruppe

Die deutsch-iberoamerikanische Strafrechtsgruppe ist aus der Kooperation zwischen dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz und der Universität Santo Tomás, Bogotá entstanden. Feste Mitglieder sind derzeit neben Mitarbeitern des Lehrstuhls kolumbianische Doktoranden und LL.M.-Studierende, die vom Lehrstuhl betreut werden. Interessierte aus anderen spanischsprachigen Ländern sind jederzeit willkommen. Gastwissenschaftler sind für die Dauer ihres Aufenthalts am Lehrstuhl eingebunden. Darüber hinaus sind bei den Veranstaltungen jederzeit Gäste willkommen.

Ziel der Strafrechtsgruppe ist der wissenschaftliche Austausch und die Strafrechtsvergleichung durch gemeinsame Veranstaltungen. Sie dient zudem der Nachwuchsförderung, indem sie nicht nur Professoren, sondern auch Doktoranden und LL.M.-Studierende miteinbezieht.


Aktuelle Projekte

Rechtsvergleichendes Forschungsprojekt mit Spanien: Globalisierung des Handels von Waren und Dienstleistungen: Pönalisierung und Strafverfolgung von Korruption im europäischen Rechtsraum.

Veranstaltungen

1. Tübinger Elisabeth-Käsemann-Symposium am 21. Juni 2017

"Rechtsfragen und menschliche Schicksale"
Thema „Internationale Strafverfolgung staatlicher Verbrechen in Deutschland und Lateinamerika: 1933 – 1976 – heute“

Am 21. Juni 2017 hat das 1. Tübinger Elisabeth-Käsemann-Symposium stattgefunden. Veranstalter war für die Fakultät der Lehrstuhl Prof. Dr. Jörg Eiseles zusammen mit der Juristischen Gesellschaft und der Elisabeth Käsemann Stiftung. Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren Bundesjustizministerin a.D. Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und LOStA Jens Rommel, Leiter der Ludwigsburger Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen sowie zwei eigens angereiste Gäste aus Lateinamerika: Prof. Dr. Luis Efrén Ríos Vega, Generaldirektor der Interamerikanischen Akademie für Menschenrechte und Jura-Professor an der Universität Coahuila (Mexiko), und Prof. Dr. Daniel Eduardo Rafecas, Bundesermittlungsrichter und Jura-Professor an der Universität Buenos Aires (Argentinien).

Am Abend kamen sodann trotz großer Sommerhitze rund 300 Zuhörer zum öffentlichen Symposium im Audimax. Es begrüßten Prof. Dr. Jörg Eisele, Dr. Dorothee Weitbrecht von der Elisabeth Käsemann Stiftung, Staatssekretärin Theresa Schopper und Tübingens Erste Bürgermeisterin Dr. Christine Arbogast. Die Keynote hielt Prof. Dr. Rafecas. Er berichtete ausführlich von den Verbrechen des argentinischen Militärregimes der 1970er Jahre und der heutigen juristischen Aufarbeitung, an der er selbst als Bundesrichter mitwirkt. Etwa 30.000 politische Gegner wurden damals in KZ-ähnlichen Lagern gefoltert und ermordet, darunter auch die Tübingerin Elisabeth Käsemann. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen sei allerdings nicht einfach, so Rafecas, beispielsweise mit Blick auf den schwierigen Nachweis der Organisationsherrschaft bei mittelbarer Täterschaft. In der sich anschließenden von Dr. Christiane Schulz vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Berlin) moderierten Podiumsrunde diskutierte Rafecas sodann mit Prof. Dr. Däubler-Gmelin, LOStA Jens Rommel und Prof. Dr. Ríos Vega. Ríos Vega führte dabei nachdrücklich vor Augen, dass das staatliche Verschwindenlassen von Menschen nicht nur ein Problem der Vergangenheit sei, sondern in Mexiko ein brandaktuelles. Zwar habe auch Mexiko die „Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz aller Menschen vor Verschwindenlassen“ ratifiziert. Der Staat sei aber faktisch „nicht präsent“ und gebe „keine Sicherheit“. „Der Druck von internationaler Seite ist wichtig“, so Ríos Vega. Auch Däubler-Gmelin, Rommel und Rafecas mahnten ein noch stärker international-gemeinschaftliches Vorgehen gegen staatliche Menschenrechtsverbrechen als eines der wichtigsten Ziele unserer Zeit an. Es gehe um „Rechtsfragen und menschliche Schicksale“ zugleich, so das Resümee der Veranstalter, die hoffen, dass das Symposium einen fruchtbaren Beitrag zur Bekämpfung staatlicher Menschenrechtsverbrechen geleistet hat.
Am Morgen des Symposiumstags bot ein Kolloquium zunächst die Gelegenheit zum intensiven wissenschaftlichen Rechtsgespräch im Großen Senat. Rund 50 Doktoranden und Studierende der Schwerpunktbereiche „Strafrechtspflege“ und „Recht der internationalen Beziehungen“ hörten Kurzvorträge der Gäste aus Lateinamerika und diskutierten mit ihnen, moderiert von Prof. Dr. Jörg Eisele und Prof. Dr. Bernd Hecker.

 

Am Abend kamen sodann trotz großer Sommerhitze rund 300 Zuhörer zum öffentlichen Symposium im Audimax. Es begrüßten Prof. Dr. Jörg Eisele, Dr. Dorothee Weitbrecht von der Elisabeth Käsemann Stiftung, Staatssekretärin Theresa Schopper und Tübingens Erste Bürgermeisterin Dr. Christine Arbogast. Die Keynote hielt Prof. Dr. Rafecas. Er berichtete ausführlich von den Verbrechen des argentinischen Militärregimes der 1970er Jahre und der heutigen juristischen Aufarbeitung, an der er selbst als Bundesrichter mitwirkt. Etwa 30.000 politische Gegner wurden damals in KZ-ähnlichen Lagern gefoltert und ermordet, darunter auch die Tübingerin Elisabeth Käsemann. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen sei allerdings nicht einfach, so Rafecas, beispielsweise mit Blick auf den schwierigen Nachweis der Organisationsherrschaft bei mittelbarer Täterschaft. In der sich anschließenden von Dr. Christiane Schulz vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Berlin) moderierten Podiumsrunde diskutierte Rafecas sodann mit Prof. Dr. Däubler-Gmelin, LOStA Jens Rommel und Prof. Dr. Ríos Vega. Ríos Vega führte dabei nachdrücklich vor Augen, dass das staatliche Verschwindenlassen von Menschen nicht nur ein Problem der Vergangenheit sei, sondern in Mexiko ein brandaktuelles. Zwar habe auch Mexiko die „Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz aller Menschen vor Verschwindenlassen“ ratifiziert. Der Staat sei aber faktisch „nicht präsent“ und gebe „keine Sicherheit“. „Der Druck von internationaler Seite ist wichtig“, so Ríos Vega. Auch Däubler-Gmelin, Rommel und Rafecas mahnten ein noch stärker international-gemeinschaftliches Vorgehen gegen staatliche Menschenrechtsverbrechen als eines der wichtigsten Ziele unserer Zeit an. Es gehe um „Rechtsfragen und menschliche Schicksale“ zugleich, so das Resümee der Veranstalter, die hoffen, dass das Symposium einen fruchtbaren Beitrag zur Bekämpfung staatlicher Menschenrechtsverbrechen geleistet hat.

Deutsch-Kolumbianisches Seminar 2016

Die Kooperation zwischen den Universitäten Konstanz und Tübingen und der Universidad Santo Tomás (Bogotá) hat mittlerweile eine über 15-jährige Tradition. Der strafrechtliche Teil des Kooperationsprogramms wird stets an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen abgehalten und von Prof. Dr. Jörg Eisele betreut. Der öffentlich-rechtliche Teil der Kooperation wird von Prof. Dr. Martin Ibler (Universität Konstanz) betreut.

 

Deutsch-Kolumbianisches Seminar 2014

Seminarthema: Neue Medien, alte Freiheiten

Auch in diesem Jahr wurde im Rahmen der nunmehr 15-jährigen Kooperation zwischen der Universität Konstanz und der Universidad Santo Tomás (Bogotá) der strafrechtliche Teil des Kooperationsprogramms an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen abgehalten. Der öffentlich-rechtliche Teil der Kooperation wird von Prof. Dr. Martin Ibler (Universität Konstanz), der strafrechtliche Teil von Prof. Dr. Jörg Eisele betreut.

Am 27. Juni 2014, dem Seminartag in Tübingen, hielten zwei kolumbianische Seminarteilnehmerinnen Vorträge zu dem diesjährigen Generalthema des Seminars: „Neue Medien, alte Freiheiten“. Während die deutschen Teilnehmer seit Beginn der Kooperation bei den Seminartagen in Kolumbien auf Spanisch vortragen, referierte in diesem Jahr erstmalig eine kolumbianische Studentin – Diana Carolina Sanabria Ramírez – auf Deutsch zum Thema: „Cybermobbing: Eine neue Herausforderung für das kolumbianische Strafrecht.“ Daran schloss sich ein weiterer Vortrag von Eliana García Castaño an: „Los Límites en el Ordenamiento Jurídico Colombiano a la Interceptación de Comunicaciones“ („Die Grenzen des kolumbianischen Rechts bei der Kommunikationsüberwachung“). Abgerundet wurde das Seminar am Vormittag mit regen Diskussionen zu den Vortragsthemen, die sowohl auf Deutsch als auch auf Spanisch stattfanden.

Am Nachmittag folgte das Rahmenprogramm, welches bei bestem Wetter genossen werden konnte. Nach einem gemütlichen Mittagessen im Casino am Neckar wurde mit den kolumbianischen Kollegen die Stadt erkundet. Dies erfolgte zunächst vom Wasser aus mit einer Stocherkahnfahrt, danach gab es einen kleinen Stadtrundgang durch die Altstadt.

Deutsch-Kolumbianisches Seminar 2013

Seminarthema: Wirtschaft und Staat
Im Rahmen eines Deutsch-Kolumianischen Seminars, welches unter der Betreuung von Prof. Dr. Martin Ibler, Prof. Dr. Dieter Lorenz (beide Universität Konstanz) und Prof. Dr. Jörg Eisele (Universität Tübingen) mit der Universität Santo Tomás Bogotá (Kolumbien) veranstaltet wurde, ist der strafrechtliche Teil des Seminars an der Juristischen Fakultät Tübingen abgehalten worden. Die Seminarteilnehmer hielten unter anderem Vorträge zu den Themen: "Colusión en la contratación pública en Colombia" und "La regulación penal del mercado de valores colombiano a la luz del caso "interbola". Die Beiträge standen unter dem Thema des diesjährigen Seminars: "Wirtschaft und Staat". Die Kooperation mit der Universidad Santo Tomás besteht mittlerweile seit vielen Jahren und soll insbesondere den juristischen Austausch mit (LL.M.-)Studenten, Doktoranden und Professoren der beiden Ländern stärken und auch in Zukunft weiter fortbestehen.

Nach dem Seminarprogramm am Vormittag folgten bei bestem Wetter eine Stocherkahnfahrt auf dem Neckar sowie ein Stadtrundgang durch die Altstadt von Tübingen.