Faculty of Catholic Theology

Dissertation publizieren an der Universität Tübingen (online)

*** Achtung Terminänderung: Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 25. Juli, statt! ***

Sehr gerne möchten wir Euch zu unserer digitalen Veranstaltung „Dissertation publizieren an der Universität Tübingen“ am 25.07.2024 von 16 bis 17 Uhr einladen.

Unsere Referentin Inka Rihm von der UB wird in den ersten 45 Minuten referieren zu:
-    Wie kann man seine Doktorarbeit an der Uni veröffentlichen?
-    Was gibt es dabei zu beachten?
-    Wie viel Zeit sollte man für welchen Schritt einplanen?
-    Welche Veröffentlichungsverträge/Lizenzverträge existieren?
-    Welche Tipps und Empfehlungen haben Sie als Expertin für das Veröffentlichen etc.?

Im Anschluss ist Raum für Eure Fragen.

Solltet Ihr nicht teilnehmen können und trotzdem Fragen haben, sendet sie uns gerne bis zum 24.07.2024 zu.
Wir versuchen diese dann für Euch einzubringen und eine Rückmeldung zu geben.

Für den Zoomlink schreibt uns einfach eine kurze Mail!
Wir freuen uns im digitalen Raum auf Euch!


Konvent der Doktorandinnen und Doktoranden

Du promovierst an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen und würdest dich gerne mit anderen Promovierenden vernetzen?

Du möchtest, dass deine Anliegen als Promovend*in in unserer Fakultät und in der Universitätspolitik vertreten werden? Dann bist du bei uns richtig!
Wir sind der Doktorand*innenkonvent und vertreten gemäß § 38 LHG Absatz 7 die Interessen aller Doktorandinnen und Doktoranden der Katholisch-Theologischen Fakultät.

Einmal pro Semester treffen wir uns zu einer Vollversammlung, auf der wir unsere Anliegen besprechen, diskutieren und im Anschluss bei gemütlichen Beisammensein vernetzen und in den persönlichen Austausch treten.
Wenn du noch nie eine Mail von uns erhalten hast, schreib uns gerne eine kurze Info an die untenstehende Mailadresse – dann nehmen wir dich in unseren Verteiler auf und senden dir rechtzeitig die Zugangsdaten für unsere nächste digitale Vollversammlung zu.
Mitgliedsberechtigt sind alle offiziell durch den Promotionsausschmuss mit einer Betreungsvereinbarung angenommenen (und immatrikulierten) Doktorand:innen.

 

doktorandenkonvent@kath-theologie.uni-tuebingen.de

Vernetzungsangebote

Wir treffen uns

  • einmal im Semester zur Vollversammlung
  • einmal im Monat zum gemeinsamen Mittagessen
  • und zum Semesterende zum gemütlichen Semesterausklang

Treffpunkt für die Mittagessen ist die Eingangstür vor dem Altbau um 12.30 Uhr. Wir entscheiden dann gemeinsam, wo es hingehen soll.

Komm gerne spontan dazu!

 


Unser Vorstand

Julia Hofmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Katholischen Institut für berufsorientierte Religionspädagogik (KIBOR) der Universität Tübingen und promoviert zu Bildern im Religionsunterricht. 

Lucas Gaa wohnt in Jena und promoviert in der Praktischen Theologie zum Neuen Materialismus.

Beisitzer ist Felipe Agudelo-Olarte. Er promoviert im Neuen Testament. 

 

 


 

Im Dezember 2021 wurde eine neue Promotionsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen verabschiedet. 

Einen ersten Überblick über den gesamten Promotionsprozess bietet der Promotionsleitfaden.

Als Leitlinie für gute wissenschaftliche Praxis dient der Reader der Fakultät.

 


Hinweise und Vorlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens

Vorgaben der Promotionsordnung

(1) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. 

 

2)Der Antrag muss enthalten:

  1. den Titel der Dissertation,

  2. die Studien- und die Heimatanschrift der Bewerberin oder des Bewerbers,

  3. die Namen der Betreuer/innen der Dissertation,

  4. die Namen der gewünschten Berichterstatter/innen,

  5. die Namen der gewünschten Prüfer/innen in der mündlichen Prüfung,

  6. die Angabe der gewählten mündlichen Prüfungsfächer.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

  1. die Dissertation gemäß § 8 in Maschinenschrift oder gedruckt in drei vollständigen Exemplaren sowie in elektronischer Form. Bereits publizierte Teile dieser Dissertation sind als Sonderdrucke beizufügen. (Anders als in der Promotionsordnung vorgeschrieben, hat der Promotionsausschuss in seiner Sitzung vom 28.07.2023 beschlossen, dass lediglich drei gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation im Dekanat abzugeben sind. [nachzulesen im Promotionsleitfaden])
    (Für die elektronische Version der Dissertationsschrift beim Zulassungsantrag zum Promotionsverfahren ist nach Absprache mit dem Dekanat folgendes möglich: USB-Stick (das ist wohl auch die am häufigsten gewählte Methode), CD oder auch eine Mail mit Anhang.)

  2. der Nachweis der Voraussetzungen nach § 3, in der Regel durch die Annahme als Doktorand/in,

  3. Nachweise über das Begleitstudium zur Promotion gemäß § 5,

  4. ein Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs,

  1. eine Erklärung über etwaige bisherige, abgebrochene oder (auch mit negativem Ergebnis) abgeschlossene Promotionsverfahren oder entsprechende Prüfungsverfahren, denen sich die Bewerberin oder der Bewerber unterzogen hat,

  2. eine Erklärung dazu, ob die vorgelegte Dissertation schon ganz oder teilweise veröffentlicht worden ist und ob sie schon einmal ganz oder teilweise als Dissertation oder sonstige Prüfungsarbeit eingereicht worden ist, gegebenenfalls wann und wo, in welchem Fach und mit welchem Ergebnis,

  3. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers folgenden Inhalts (vgl. § 38 Abs. 4 Satz 4 LHG):

    „Ich erkläre hiermit, dass ich die zur Promotion eingereichte Arbeit mit dem Titel: ...... selbstständig verfasst, nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und wörtliche Zitate oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet habe. Ich versichere an Eides statt, dass diese Angaben wahr sind und dass ich nichts verschwiegen habe. Mir ist bekannt, dass die falsche Abgabe einer Versicherung an Eides statt mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.“

    Im Fall von § 8 Abs. 2 ist die Erklärung entsprechend anzupassen; die Erklärung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 ist anzufügen.

  4. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass ihr bzw. ihm die Gelegenheit zum vorliegenden Promotionsverfahren nicht kommerziell vermittelt wurde. Die Bewerberin oder der Bewerber hat insbesondere zu erklären, keine Organisation eingeschaltet zu haben, die gegen Entgelt Betreuer/innen für die Anfertigung von Dissertationen sucht oder die für sie bzw. ihn die ihr bzw. ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich der Prüfungsleistungen ganz oder teilweise erledigt. Die Bewerberin oder der Bewerber bestätigt des Weiteren, dass ihr bzw. ihm die Rechtsfolge der Inanspruchnahme einer gewerblichen Promotionsvermittlung und die Rechtsfolge bei Unwahrhaftigkeiten in dieser Erklärung (Ausschluss der Annahme als Doktorand/in, Ausschluss der Zulassung zum Promotionsverfahren, Abbruch des Promotionsverfahrens und Rücknahme des erlangten Grades wegen Täuschung gemäß § 23) bekannt sind.

  5. ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist,

  6. eine Erklärung über strafrechtliche Verurteilungen, Disziplinarmaßnahmen und anhängige Straf- und Disziplinarverfahren, soweit die Auskunftspflicht nicht durch § 51 des Bundeszentralregistergesetzes ausgeschlossen ist,

  7. ein Zeugnis des eigenen kirchlichen Ordinarius, dass keine Hinderungsgründe nach den Kriterien von Glaube und Sitte vorliegen. Ein negatives Zeugnis verhindert die Zulassung der Doktorandin bzw. des Doktoranden nur dann, wenn es eine schriftliche Begründung enthält. Rechtsstreitigkeiten vor kirchlichen Gerichten sistieren das Promotionsverfahren bis zu deren Entscheidung. 

 

Vorgaben des Dekanats

Folgende Unterlagen müssen zusätzlich im Dekanat eingereicht werden:

  • Annahme als Doktorand*in 
  • Zeugnis/Urkunde Abschlussprüfung
  • Nachweis Begleitstudium:    
    •  Promotionskolloquium 
    • 3 weitere "Scheine" aus verschiedenen Fachgruppen
  • Ggf. Nachweis Sprachzeugnisse 
  • Ggf. Nachweis Ergänzungsstudium

Hinweise und Absprachen

Verbindliche Absprachen zur Promotionsordnung

Zulassungsantrag zum Promotionsverfahren

Nach dem Beschluss des PromotionsAusschusses vom 28.07.2023 sind beim Zulassungsantrag zum Promotionsverfahren nur noch drei (statt sechs) gedruckte Exemplare der Dissertationsschrift abzugeben. [PromO 2021 §7 2. (1) | PromO 2014 §7 2. (1)]

Für die elektronische Version der Dissertationsschrift beim Zulassungsantrag zum Promotionsverfahren ist nach Absprache mit dem Dekanat folgendes möglich: USB-Stick (das ist wohl auch die am häufigsten gewählte Methode), CD oder auch eine Mail mit Anhang. [PromO 2021 §7 2. (1) | PromO 2014 §7 2. (1)]

Veröffentlichung der Dissertation

Nach dem Beschluss des PromotionsAusschusses vom 28.07.2023 sind nur noch 4 (statt 5) Belegexemplare an die Fakultät abzugegeben. Die vier Belegexemplare für die UB bleiben davon unberührt. [PromO 2021 §19 4. 1) | PromO 2014 §19 4. 1)]


Stellungnahme

Für ein achtsames Miteinander

Angestoßen durch die Schreiben der Katholisch-Theologischen Fakultät vom 12.11.20 sowie 22.12.20, die Stellungnahme des StuRas vom 16.11.20 und im Sinne einer Nachlese des Studientags Für ein achtsames Miteinander vom 07.07.21 möchten wir uns als Doktorand:innenkonvent der Katholisch-Theologischen Fakultät zu sexuell grenzverletzendem Verhalten und emotionalem Missbrauch im universitären Kontext äußern.

 

Dazu wurde eine Stellungnahme verfasst und auf der Vollversammlung vom 19.07.21 verabschiedet.