Der humanistische Jurist Justin Gobler bezeichnete die Universitäten als „Orakel des Rechts“, da an ihnen nicht nur römisch-kanonisches Recht gelehrt wurde, sondern auch durch Gutachten (Konsilien) verbreitet wurde. In dem Seminar sollen Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Tübingen aus dem Jahr 1808 gelesen und ausgewertet werden. Die bis heute ungedruckten – und damit unerforschten – Gutachten des Jahres 1808 liegen nun erstmals transkribiert vor. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer soll ein Gutachten im Seminar vorstellen und interpretieren.
Die Spannbreite der in den Gutachten behandelten Themen reicht – in moderner Terminologie – von Strafrecht über Versicherungsrecht bis hin zu Staatshaftungsrecht,
von illegitimer Geburt über Lehensrecht bis hin zum Ehegüterrecht.
Geplant ist die Durchführung des Seminars zusammen mit der Universität Stuttgart (Institut
für Literaturwissenschaft (Abteilung Digital Humanities)).
Termine während des Semesters: 18.4., 2.5., 16.5., 20.6. (jeweils 16 – 18 Uhr)
Termin für Blockveranstaltung: vss. 19.7. (und ggf. 20.7.)
Vorbesprechung: Dienstag, 6.2.2024, 14.00, Raum 236
Themen
Vorstellung und Verteilung der Gutachten während der Vorbesprechung
Fremdsprachenkenntnisse (Latein) sind nicht vonnöten; bei Interesse können Gutachten mit
lateinischen Passagen bearbeitet werden.
Der Erwerb eines Exegese-Scheins ist möglich.
Außerdem ist das Seminar ein rechtshistorisches im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 2 der Promotionsordnung der juristischen Fakultät.
Ferner besteht die Möglichkeit, eine exegetische Arbeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 lit. c der Promotionsordnung anzufertigen.
Link zum Kursinhalt:
alma.uni-tuebingen.de/alma/pages/startFlow.xhtml
Link ILIAS:
ovidius.uni-tuebingen.de/ilias3/ilias.php