Juristische Fakultät

Arbeitsrecht

Für das Sommersemester wählen die Studierenden einen juristischen Schwerpunktbereich.

 

Im Sommersemester 2024 kehrt der Schwerpunkt Arbeitsrecht wieder in unser Programm zurück!

 

Der Schwerpunktbereich Arbeitsrecht ist ein Teilbereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts im weiteren Sinne. Er beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Arbeitsorganisation im Unternehmen, also vornehmlich dem Einsatz von abhängig Beschäftigten zur Förderung des Unternehmenserfolgs. Entscheidend hierfür sind insbesondere Recht und Praxis der Arbeitsbeziehungen. Hierbei kann nicht bei dem individuellen Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen geblieben werden, da dieses maßgeblich von kollektiven Regelungen des Tarif- und Betriebsverfassungsrechts beeinflusst wird. Hinzu kommt, dass tarifliche Regelungen häufig erst durch Arbeitskämpfe erzwungen werden müssen. Auch die sozialen Folgen arbeitsrechtlicher Gestaltungen dürfen nicht ausgeblendet werden, so dass die Absicherung Beschäftigter gegen soziale Risiken, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, einen weiteren zentralen Punkt der Ausbildung darstellt.

 

Im Rahmen der semesterbegleitenden Vorlesung "Arbeitsrecht II: Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht" erwerben die Studierenden grundlegendes Wissen zu den rechtlichen Grundlagen rund um Tarifvertrag und Arbeitskampf.

Die Vorlesung kann auch ohne juristische Vorkenntnisse und ohne zuvor Arbeitsrecht I belegt zu haben besucht werden.

 

Das in der Vorlesung Gelernte können die Studierenden im Praxisseminar zum Arbeitsrecht praktisch umsetzen: Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitgeberverbands Südwestmetall sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft IG Metall steht ein Planspiel auf dem Programm. Im Rahmen dieses Planspiels werden "Tarifverhandlungen" simuliert - in verschiedenen Szenarien von voller Konfrontation durch Arbeitskampf bis hin zur Einigung und vereinbarter Schlichtung.

Die Studierenden treten dazu in zwei Teams gegeneinander an und vertreten unter Anleitung der genannten Vertreterinnen und Vertreter ihren Standpunkt. Sie sollen dabei insbesondere ihre jeweiligen "Kerninteressen" überzeugend durchzusetzen versuchen. Ziel ist es, in den Verhandlungen zu einem für beide Seiten annehmbaren Kompromiss zu gelangen.

Das Praxisseminar wird von Prof. Dr. Christian Picker als Blockveranstaltung durchgeführt.