Faculty of Catholic Theology

Konvent der Doktorandinnen und Doktoranden

Du promovierst an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen und würdest dich gerne mit anderen Promovierenden vernetzen?

Du möchtest, dass deine Anliegen als Promovend*in in unserer Fakultät und in der Universitätspolitik vertreten werden? Dann bist du bei uns richtig!
Wir sind der Doktorand*innenkonvent und vertreten gemäß § 38 LHG Absatz 7 die Interessen aller Doktorandinnen und Doktoranden der Katholisch-Theologischen Fakultät.

Einmal pro Semester treffen wir uns zu einer Vollversammlung, auf der wir unsere Anliegen besprechen, diskutieren und im Anschluss bei gemütlichen Beisammensein vernetzen und in den persönlichen Austausch treten.
Wenn du noch nie eine Mail von uns erhalten hast, schreib uns gerne eine kurze Info an die untenstehende Mailadresse – dann nehmen wir dich in unseren Verteiler auf und senden dir rechtzeitig die Zugangsdaten für unsere nächste digitale Vollversammlung zu.
Mitgliedsberechtigt sind alle offiziell durch den Promotionsausschmuss mit einer Betreungsvereinbarung angenommenen (und immatrikulierten) Doktorand:innen.

 

doktorandenkonvent@kath-theologie.uni-tuebingen.de

Vernetzungsangebote

Wir treffen uns

  • einmal im Semester zur Vollversammlung
  • einmal im Monat zum gemeinsamen Mittagessen
  • und zum Semesterende zum gemütlichen Semesterausklang

Treffpunkt für die Mittagessen ist die Eingangstür vor dem Altbau um 12.30 Uhr. Wir entscheiden dann gemeinsam, wo es hingehen soll.

Komm gerne spontan dazu!

 


Digitaler Seminarraum S13

Im digitalen Seminarraum S13 auf Ilias finden sich einige Peer-to-Peer Angebote und Informationen zum Promovieren. So etwa die Promotionsstarthilfe, die die Erfahrungen der Promovierenden bündelt und zur Verfügung stellt. Hier geht es zum Seminarraum.
Disclaimer: Hierbei handelt es sich um informelle Angebote und Informationen. 


Unser Vorstand

Julia Hofmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Katholischen Institut für berufsorientierte Religionspädagogik (KIBOR) der Universität Tübingen und promoviert zu Bildern im Religionsunterricht. 

Elisabeth Böckler promoviert zu Scham als Schnittstelle von Verkörperung, Intelligibilität und Marginalisierung und arbeitet am Lehrstuhl für Fundamentaltheologie. 

Beisitzerin ist Katharina Blischke. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Altes Testament und promoviert zu Beginn und Komposition des Danielbuchs.

 

 


 

Im Dezember 2021 wurde eine neue Promotionsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen verabschiedet. 

Einen ersten Überblick über den gesamten Promotionsprozess bietet der Promotionsleitfaden.
Auf der vom Dekanat verwalteten Homepage finden sich ergänzend und laufend aktualisiert Neuerungen sowie verbindliche Absprachen zur Promotionsordnung.

Als Leitlinie für gute wissenschaftliche Praxis dient der Reader der Fakultät.

Für alle weiteren Fragen steht das Promotionsbüro in Person von Dr. Stefanie Gulde-Karmann zur Verfügung.

 


Hinweise und Vorlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens

Vorgaben der Promotionsordnung

(1) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. 

 

2)Der Antrag muss enthalten:

  1. den Titel der Dissertation,
  2. die Studien- und die Heimatanschrift der Bewerberin oder des Bewerbers,
  3. die Namen der Betreuer/innen der Dissertation,
  4. die Namen der gewünschten Berichterstatter/innen,
  5. die Namen der gewünschten Prüfer/innen in der mündlichen Prüfung,
  6. die Angabe der gewählten mündlichen Prüfungsfächer.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

  1. die Dissertation gemäß § 8 in Maschinenschrift oder gedruckt in drei vollständigen Exemplaren sowie in elektronischer Form. Bereits publizierte Teile dieser Dissertation sind als Sonderdrucke beizufügen. (Anders als in der Promotionsordnung vorgeschrieben, hat der Promotionsausschuss in seiner Sitzung vom 28.07.2023 beschlossen, dass lediglich drei gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation im Dekanat abzugeben sind. [nachzulesen im Promotionsleitfaden])
    (Für die elektronische Version der Dissertationsschrift beim Zulassungsantrag zum Promotionsverfahren ist nach Absprache mit dem Dekanat folgendes möglich: USB-Stick (das ist wohl auch die am häufigsten gewählte Methode), CD oder auch eine Mail mit Anhang.)
  2. der Nachweis der Voraussetzungen nach § 3, in der Regel durch die Annahme als Doktorand/in,
  3. Nachweise über das Begleitstudium zur Promotion gemäß § 5,
  4. ein Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs,
  5. eine Erklärung über etwaige bisherige, abgebrochene oder (auch mit negativem Ergebnis) abgeschlossene Promotionsverfahren oder entsprechende Prüfungsverfahren, denen sich die Bewerberin oder der Bewerber unterzogen hat,
  6. eine Erklärung dazu, ob die vorgelegte Dissertation schon ganz oder teilweise veröffentlicht worden ist und ob sie schon einmal ganz oder teilweise als Dissertation oder sonstige Prüfungsarbeit eingereicht worden ist, gegebenenfalls wann und wo, in welchem Fach und mit welchem Ergebnis,
  7. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers folgenden Inhalts (vgl. § 38 Abs. 4 Satz 4 LHG):

    „Ich erkläre hiermit, dass ich die zur Promotion eingereichte Arbeit mit dem Titel: ...... selbstständig verfasst, nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und wörtliche Zitate oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet habe. Ich versichere an Eides statt, dass diese Angaben wahr sind und dass ich nichts verschwiegen habe. Mir ist bekannt, dass die falsche Abgabe einer Versicherung an Eides statt mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.“

    Im Fall von § 8 Abs. 2 ist die Erklärung entsprechend anzupassen; die Erklärung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 ist anzufügen.

    Bei einer Einreichung 2025 wird keine KI-Erklärung eingefordert, ab 2026 ist es wünschenswert (nicht verpflichtend, Präzisierung s. noch ausstehende Rundmail/Homepage des Dekanats). Ab einer Anmeldung der Arbeit nach dem 22.05.2025 ist die Erklärung verpflichtend. Für die KI-Eigenständigkeitserklärung wird der obige Text wie folgt ergänzt: 

    „(2) Im Fall der intendierten Nutzung von KI-Tools bei der Erstellung dieser Arbeit versichere ich: Ich habe die „Leitlinien zum Umgang mit generativen KI Tools“ der Universität Tübingen sowie die Handreichung „Künstliche Intelligenz in Lehr- und Prüfungskontexten“ (beides: uni-tuebingen.de/lehrende/generative-ki-in-lehreund-forschung/downloadbereich/) zur Kenntnis genommen. Im Anhang der vorgelegten Arbeit habe ich eine Tabelle angefügt, welche detailliert darüber informiert, in welchen Einsatzgebieten, zu welchem Zweck und ggf. mit welchem Seiten-/Textbezug ich welches KI-Tool verwendet habe. Die Korrektheit der KI-generierten Inhalte habe ich nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Mir ist bewusst, dass ich die Verantwortung für die in diesem Prozess entstandenen Ergebnisse trage, die sich in meiner Arbeit wiederfinden (etwa bzgl. etwaiger unabsichtlich entstandener Plagiate). Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mir allein durch die Entscheidung für oder gegen die Verwendung von KI-Tools keine Vor- oder Nachteile in der Bewertung entstehen.“

    Dies ist ein vorläufiger Stand: Präzisierungen und Aktualisierungen hins. der KI-Eigenständigkeitserklärungen stehen noch aus, also informiert euch bitte regelmäßig hier und auf der Dekanatshomepage.
     KI-Eigenständigkeitserklärung 
     Ergänzung zur KI-Eigenständigkeitserklärung 
     Konkretisierung Studiendekan (Stand September 2025) 
     

  8. eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass ihr bzw. ihm die Gelegenheit zum vorliegenden Promotionsverfahren nicht kommerziell vermittelt wurde. Die Bewerberin oder der Bewerber hat insbesondere zu erklären, keine Organisation eingeschaltet zu haben, die gegen Entgelt Betreuer/innen für die Anfertigung von Dissertationen sucht oder die für sie bzw. ihn die ihr bzw. ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich der Prüfungsleistungen ganz oder teilweise erledigt. Die Bewerberin oder der Bewerber bestätigt des Weiteren, dass ihr bzw. ihm die Rechtsfolge der Inanspruchnahme einer gewerblichen Promotionsvermittlung und die Rechtsfolge bei Unwahrhaftigkeiten in dieser Erklärung (Ausschluss der Annahme als Doktorand/in, Ausschluss der Zulassung zum Promotionsverfahren, Abbruch des Promotionsverfahrens und Rücknahme des erlangten Grades wegen Täuschung gemäß § 23) bekannt sind.
  9. ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist,
  10. eine Erklärung über strafrechtliche Verurteilungen, Disziplinarmaßnahmen und anhängige Straf- und Disziplinarverfahren, soweit die Auskunftspflicht nicht durch § 51 des Bundeszentralregistergesetzes ausgeschlossen ist,
  11. ein Zeugnis des eigenen kirchlichen Ordinarius, dass keine Hinderungsgründe nach den Kriterien von Glaube und Sitte vorliegen. Ein negatives Zeugnis verhindert die Zulassung der Doktorandin bzw. des Doktoranden nur dann, wenn es eine schriftliche Begründung enthält. Rechtsstreitigkeiten vor kirchlichen Gerichten sistieren das Promotionsverfahren bis zu deren Entscheidung. 

 

Vorgaben des Dekanats

Folgende Unterlagen müssen zusätzlich im Dekanat eingereicht werden:

  • Annahme als Doktorand*in 
  • Zeugnis/Urkunde Abschlussprüfung
  • Nachweis Begleitstudium:    
    •  Promotionskolloquium 
    • 3 weitere "Scheine" aus verschiedenen Fachgruppen
  • Ggf. Nachweis Sprachzeugnisse 
  • Ggf. Nachweis Ergänzungsstudium

Stellungnahme

Für ein achtsames Miteinander

Angestoßen durch die Schreiben der Katholisch-Theologischen Fakultät vom 12.11.20 sowie 22.12.20, die Stellungnahme des StuRas vom 16.11.20 und im Sinne einer Nachlese des Studientags Für ein achtsames Miteinander vom 07.07.21 möchten wir uns als Doktorand:innenkonvent der Katholisch-Theologischen Fakultät zu sexuell grenzverletzendem Verhalten und emotionalem Missbrauch im universitären Kontext äußern.

 

Dazu wurde eine Stellungnahme verfasst und auf der Vollversammlung vom 19.07.21 verabschiedet.


Athene Mentoring

für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen der Katholisch-Theologischen Fakultät

Zur ideellen Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen* in der Studienabschluss- und Promotionsphase hat die Universität Tübingen das Athene Mentoring Programm ins Leben gerufen, welches seit dem Wintersemester 2021/22 auch an der Katholisch-Theologischen Fakultät fest etabliert ist. (Daganato, Zimmermann 2023) Das Programm richtet sich an Frauen, trans*, inter* sowie nicht-binäre Personen. Die Teilnehmer*innen erwartet ein One-to-One-Mentoring und interessante Workshops zur Vernetzung und Fortbildung.
Näheres zu Umfang, Dauer und Bewerbung auf der Homepage.


Der Bundesverband Promovierende e.V. wurde im September 2023 in Berlin von Promovierendenvertretungen aus ganz Deutschland begründet. Der Verband vereint 37 lokale Vertretungen an Hochschulen und repräsentiert damit über 75% der Promovierenden (103.000 Personen) mit demokratischer Interessensvertretung. Er setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und fairere Finanzierungs- und Zugangsbedingungen für internationale und deutsche Promovierende ein.

Factsheet Bundesverband Promovierende