Faculty of Catholic Theology

Staatsexamensstudiengang (WPO)

Eine Einschreibung in den nicht modularisierten Lehramtsstudiengang ist seit WS 2010/11 nicht mehr möglich!

Der Studiengang wird zum Ende des Sommersemesters 2016 eingestellt: Informationen


Studien- und Prüfungsordnungen

für Studierende, die ihr Studium vom Sommersemester 2001 bis zum Sommersemester 2010 aufgenommen haben!

Zwischenprüfungsordnung der Universität Tübingen für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für das Lehramt an Gymnasien vom 31. Juli 2003:

Zwischenprüfungsordnung Staatsexamen 2001-2010

Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001:

Prüfungsordnung Staatsexamen 2001-2010

Studienplan der Katholisch-Theologischen Fakultät Tübingen für Lehramtskandidaten/-innen vom 29. November 2004:

Studienplan Staatsexamen 2001-2010


Betriebs- und Sozialpraktikum

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungdienst für das Lehramt an Gymnasien wird von allen Referendaren gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 6 Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn) vom 10. März 2004 ein Betriebs- oder Sozialpraktikum gefordert. Eine entsprechende Praktikumsbescheinigung ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim zuständigen Oberschulamt einzureichen.

Das Betriebs- und Sozialpraktikum ist von allen Studierenden nachzuweisen, die ab 2006 zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt zugelassen werden wollen.

Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Hierfür gilt das Informationsblatt des Kultusministeriums für Studierende der Lehramtsstudiengänge Sport.