Neural Information Processing

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18.03.2022

3G am Arbeitsplatz entfällt

Rundmail an alle Beschäftigten

Sehr geehrte Damen und Herren,

verständlicherweise warten Sie auf Informationen, wie das Sommersemester angesichts der Pandemie zu gestalten sein wird. Am 23. November 2021 hatten wir Sie über „Neue Regeln zum Schutz vor Covid-19“ informiert. Mit Ablauf des 19. März endet aller Voraussicht nach nun die seitdem geltende Regelung im Infektionsschutzgesetz, die die Überwachung des 3G-Nachweises für Beschäftigte geregelt hat. Damit ist die Erhebung des 3G-Status am Arbeitsplatz nun nicht mehr erforderlich und (aus Datenschutzgründen) auch nicht mehr zulässig. 

Bitte beachten Sie diese Neuerung daher unbedingt. Gleichzeitig entfällt damit die Rechtsgrundlage für die Speicherung entsprechender Daten; bitte löschen Sie diese unmittelbar.

Bitte beachten Sie auch: Diese Neuerung gilt nur für Beschäftigte der Universität. Welche neuen Regelungen im Studienbetrieb greifen, etwa die 3G-Kontrolle betreffend, wird sich aus dem Infektionsschutzgesetz und der daraus folgenden Corona-Verordnung des Landes ergeben, die zeitnah erwartet wird. Bis heute vorliegende Hinweise deuten darauf hin, dass die Corona-Verordnung Studienbetrieb in ihren wesentlichen Grundzügen zumindest noch im laufenden Monat in Kraft bleiben wird.

Die Universität wird schnellstmöglich kommunizieren, welche Konsequenzen dies für die Gestaltung der Lehre und Veranstaltungen mit Studierenden hat.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich,

mit freundlichen Grüßen

Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)