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News

03.12.2021

Aktuelle Entwicklungen in der Lehre

Rundmail an alle Beschäftigten, ohne Medizin

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Lehrende, 

wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, hat sich der Erreger von Covid-19 in den vergangenen Wochen in weiten Teilen Deutschlands rapide ausgebreitet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt auch im Landkreis Tübingen seit Mitte November bei über 300. Trotz einer hohen Impfquote kommt es inzwischen vereinzelt zu Infektionsfällen unter Studierenden. Nach Einschätzung unseres Betriebsärztlichen Dienstes ist das Risiko, sich in einer Lehrveranstaltung mit Covid-19 zu infizieren, aber sehr gering, sofern die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden. Bislang gibt es keine Hinweise auf Clusterausbrüche in Lehrveranstaltungen. Dies deutet darauf hin, dass das Hygiene-Konzept der Universität Tübingen funktioniert. 

Umgang mit Infektionsfällen

Falls eine oder einer Ihrer Studierenden Sie darüber informiert, dass er oder sie sich mit Covid-19 infiziert hat, steht es Ihnen frei, diese Information an die übrigen Studierenden der gleichen Lehrveranstaltung weiterzugeben. Die entsprechende Information darf nur weitergegeben werden, ohne den Namen der oder des Betroffenen zu nennen. Bitte geben Sie die Information erst dann weiter, wenn die Infektion der oder des betroffenen Studierenden im PCR-Verfahren überprüft wurde, es sich also um einen bestätigten Covid-19-Fall handelt.

Um die Information in geeigneter Form an die Studierenden Ihrer Lehrveranstaltung weitergeben zu können, nutzen Sie bitte die Anmeldedaten aus Alma, moodle oder Ilias. Die mittels QR-Code oder auf Papier in den einzelnen Lehrveranstaltungen erhobenen Kontaktdaten dürfen von der Universität für eine Kontaktnachverfolgung nicht genutzt werden. Um Ihnen die Information der Studierenden zu erleichtern, haben wir ein Standardschreiben entwickelt, das Sie sich hier herunterladen können: https://uni-tuebingen.de/de/174702 , dort „Musterschreiben zur Information von Kontaktpersonen“ (Intranet, bitte vorher einloggen).

Weitere Informationen zum Umgang mit Infektionsfällen finden Sie hier: 
https://uni-tuebingen.de/de/174042

https://uni-tuebingen.de/de/174702 

3G in Prüfungen 

Um einer Ausbreitung von Covid-19 vorzubeugen, hat das Rektorat der Universität in dieser Woche beschlossen, 3G nun auch in Prüfungen verbindlich vorzuschreiben. Personen, die an einer Prüfung in Räumen der Universität teilnehmen wollen und weder geimpft noch genesen sind, müssen dementsprechend einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. 3G gilt selbstverständlich auch für alle Personen, die während der Prüfung als Aufsichtskräfte tätig sind.

Digitale Überprüfung von 3G in Lehrveranstaltungen

Das Land Baden-Württemberg hat mit der Corona-Verordnung vom 24. November die digitale Überprüfung des 2G- oder 3G-Status zur Regel gemacht. Damit will die Landesregierung die Überprüfung vereinfachen und die Verwendung von gefälschten Zertifikaten erschweren. Mit Rundmail vom 26. November hatte ich Sie darüber informiert. Das Wissenschaftsministerium hat zwischenzeitlich klargestellt, dass die entsprechende Vorschrift auf den Studienbetrieb derzeit keine Anwendung findet. Bitte fühlen Sie sich also bis auf weiteres frei, 3G-Nachweise entweder digital oder durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen. 

Hilfestellung für die Hybridlehre

Die aktuelle Lage und die damit verbundenen Verschärfungen führen ohne Frage zu mehr Belastungen bei den Lehrenden. Für das Engagement und den großen Einsatz für die Studierenden der Universität Tübingen möchte ich an dieser Stelle herzlichst danken. Diesen Dank möchte ich gleichzeitig mit einem Hinweis und einer Bitte verbinden. Die hohen Infektionszahlen betreffen vulnerable Personen besonders. Dies sind beispielsweise Schwangere oder Personen mit Vorerkrankungen. Während zahlreiche Beschäftigte die Möglichkeit haben, ins Homeoffice zu wechseln, besteht diese Option für die Mehrzahl der Studierenden unter den Bedingungen der Präsenzlehre nicht. 

Denken Sie bitte daran, dass – auch wenn die Kitas und Schulen nicht geschlossen sind – Kinder trotzdem viel häufiger zu Hause betreut werden müssen als sonst, manche Studierende mit älteren Menschen oder Personen mit Immunschwäche zusammenleben, neben vielen anderen Gründen, aus denen sie nicht in Präsenz teilnehmen können. Das Zentrum für Datenverarbeitung hat den Fakultäten und Fachbereichen in den vergangenen Wochen technische Hilfsmittel an die Hand gegeben, die ein Angebot von hybriden Lehrformaten in nennenswertem Umfang (wenn auch nicht flächendeckend) möglich macht. Insgesamt wurden vom ZDV 250 interaktive iPads sowie 45 Multimediabildschirme vom Typ DTEN D7 an die Fakultäten bzw. Fachbereiche ausgegeben. 

Sofern sich Angehörige vulnerabler Gruppen unter Ihren Studierenden befinden, bitte ich Sie, das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen und eine für beide Seiten befriedigende Lösung anzustreben. Dabei sollten neben dem Gesundheitsschutz immer auch Lernziele und Lernerfolg der Studierenden berücksichtigt werden. Da die Universität verpflichtet ist, die Studierbarkeit der Studiengänge sicherzustellen, sind hybride Lehrformate auch zur Unterstützung von Studierenden in Betracht zu ziehen, die aufgrund von Symptomen oder wegen der 2G-Regelung an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen können. 

Informationen zum Einsatz von DTEN D7 finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/218025 

Informationen zum Einsatz des iPad pro für die Lehre finden Sie hier: https://zdv-wiki.uni-tuebingen.de/pages/viewpage.action?pageId=105250827

Wie Sie vermutlich wissen, hat die Landesregierung für das kommende Wochenende bereits eine Neufassung der allgemeinen Corona-Verordnung angekündigt. Sollten sich daraus Veränderungen für den Universitätsalltag ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.  

Die Corona-Pandemie bleibt für uns alle eine nervenbelastende Herausforderung. Aus meiner Sicht wird es gerade in den Wochen bis zur Weihnachtspause darauf ankommen, den Universitätsbetrieb in seinen Kernbereichen funktionsfähig zu halten. Studium und Lehre in Präsenz sind dazu nach meiner Überzeugung  unverzichtbare Bausteine. Dies wird allerdings nur gelingen, wenn wir vermeidbare Risiken vermeiden. Prüfen Sie daher bitte, ob Sie die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht zwingend in Präsenz erledigt werden müssen, in den kommenden Wochen ins Internet verlagern oder andernfalls verschieben können. Bei allen Aktivitäten in der Universität bitte ich um strikte Einhaltung der Hygiene-Vorgaben (Maske tragen, regelmäßig lüften, Abstand halten, Handhygiene, Oberflächen desinfizieren).   

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)