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05.11.2021
Veranstaltungen mit externen Teilnehmenden
Rundmail an alle Beschäftigten
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Universität Tübingen kehrt im laufenden Wintersemester mit zahlreichen Lehrveranstaltungen wieder in den Präsenzmodus zurück. Eine Vielzahl von Anfragen bei der Abteilung Arbeitssicherheit macht indes deutlich, dass die Angehörigen der Universität neben regulären Lehrveranstaltungen auch jene Veranstaltungen wieder in Präsenz durchführen möchten, an denen typischerweise externe Gäste teilnehmen, bspw. Konferenzen und Tagungen, wissenschaftliche Workshops sowie universitäre Festveranstaltungen.
Die Regeln für alle Arten von Veranstaltungen, die keine Lehrveranstaltung und keine Prüfung darstellen, sind in der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgelegt. Hierbei unterscheidet die Verordnung entsprechend der Auslastung der Krankenhäuser sowie der Intensivstationen im Land zwischen der sog. Basisstufe, der Warnstufe und der Alarmstufe. Die jeweils aktuelle Stufe gibt das Land Baden-Württemberg auf folgender Webseite bekannt: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/. Seit dem 3. November 2021 gilt die Warnstufe.
Darauf aufbauend gilt grundsätzlich für alle Veranstaltungen:
- Jede Veranstaltung – auch der Probebetrieb von Musik- und Theatergruppen – braucht ein individuelles Hygienekonzept. Hierzu kann das Musterkonzept herangezogen werden, das Sie auf den Webseiten der Arbeitssicherheit zum Download finden: https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung/viii-bau-arbeitssicherheit-und-umwelt/abteilung-2/gefaehrdungsbeurteilung-nach-arbeitsschutzrecht/arbeitssicherheit-und-infektionsschutz/#c1175293
- Die Teilnehmenden müssen mit ihren Kontaktdaten erfasst werden, so dass notfalls eine Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter möglich wird.
- Darüber hinaus ist der Zugang zur Veranstaltung an folgende Bedingungen geknüpft:
- In der Basisstufe gilt für die Teilnehmenden 3G.
- In der Warnstufe gilt für die Teilnehmenden 3G, wobei Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, einen negativen PCR-Test vorlegen müssen.
- In der Alarmstufe gilt 2G, d.h. nur Personen, die geimpft und genesen sind, dürfen teilnehmen.
- Es gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin kann von der Maskenpflicht abweichen, wenn landesweit die Basisstufe gilt und zusätzlich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung geimpft oder genesen sind (2G). Bitte weisen Sie in diesem Fall die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorab, möglichst bereits bei der Anmeldung, auf die Anwendung der 2G-Regel hin. Außerdem muss die „2G"-Vorgabe im Bereich der Veranstaltung per Aushang bekannt gemacht werden.
Ergänzend dazu hat das Rektorat für die oben genannten Veranstaltungen das Folgende festgelegt:
- Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Vorgaben und des universitären Hygienekonzepts trägt der jeweilige Veranstalter bzw. die Veranstalterin.
- Die Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen, Workshops, Retreats etc. ist allgemein genehmigt. Gleiches gilt für Festveranstaltungen, die fester Bestandteil des akademischen Jahres sind, wie bspw. Begrüßungsveranstaltungen, Jubiläumsfeiern oder feierliche Zeugnisübergaben. Es gelten die oben genannten Vorgaben der allgemeinen Corona-Verordnung.
- Dienstbesprechungen und Arbeitstreffen mit nicht mehr als 20 Prozent externen Teilnehmenden sind allgemein genehmigt, soweit diese an der Universität stattfinden.
- Traditionelle Zusammenkünfte wie Advents- oder Weihnachtsfeiern bspw. von Abteilungen oder Instituten müssen ebenfalls nicht genehmigt werden. Nach Einschätzung des Corona-Krisenstabs der Universität ist bei derartigen geselligen Zusammenkünften in Räumen der Universität die Einhaltung einschlägiger Hygienevorgaben nahezu unmöglich. Ich bitte daher darum, Advents- und Weihnachtsfeiern in Gaststätten oder im Freien durchzuführen.
- Alle übrigen Veranstaltungen müssen dem Rektorat vorab zur Genehmigung vorgelegt werden. Entsprechende Anfragen/Anträge senden Sie bitte an: planungsstab.infektionsschutzspam prevention@ZV.uni-tuebingen.de
- Bei der Auslastung von Veranstaltungsräumen gelten die gleichen Regeln wie bei Lehrveranstaltungen. Die exakten Vorgaben für die einzelnen Veranstaltungsräume finden Sie in einer vom Baudezernat erstellten Liste: https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung/viii-bau-arbeitssicherheit-und-umwelt/abteilung-2/belegung-lehrraeume/ (Achtung Intranet, bitte vorher einloggen).
Konferenzen, Tagungen und akademische Festveranstaltungen gehören zum Leben einer Universität ebenso dazu wie Vorlesungen oder Proseminare. Auch für diese Veranstaltungen gilt, dass sie sich nur schwer ohne Qualitätseinbußen in die virtuelle Welt übertragen lassen. In den vergangenen eineinhalb Jahren haben wir dementsprechend alle diese Formen des direkten Austausches und der unmittelbaren Begegnung schmerzlich vermisst. Daher wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Vorbereitung und Planung akademischer und wissenschaftlicher Veranstaltungen aller Art.
Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)